Allgemeine und politische Weiterbildung

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Corona und Weiterbildner*innen

Was machen Weiterbildungseinrichtungen, wenn die Teilnehmer*innen nicht anwesend sein dürfen?

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bildungsbereiche sind ähnlich, aber nicht identisch. Abhängig davon, inwieweit ein Bildungsbereich öffentlich erbracht wird, oder in welchem Umfang die Bildungsteilnehmer*innen über Erfahrungen mit selbstständiger Wissensaneignung verfügen, gibt es doch erhebliche Unterschiede. Wir lassen unterschiedliche Akteur*innen zu Wort kommen, um deren Situation zu schildern. Für die Weiterbildungseinrichtungen haben wir mit Maren Keup-Gottschalck, Betriebsrätin der BFW Berufsförderungswerk Hamburg GmbH, gesprochen.

Liebe Kollegin, in welchem Umfang ist das Berufsförderungswerk Hamburg von der Corona-Krise betroffen, findet noch normale Arbeit statt?

"Am 15. März wurde uns mitgeteilt, dass das Unternehmen per Allgemeinverfügung die Angebote als private Bildungseinrichtung komplett für den Publikumsverkehr, also für die Teilnehmer*innen der beruflichen Rehabilitation, zu schließen hat; dies trifft auf alle Konzerntöchter zu. Den Beschäftigten ist seit dem freigestellt, ob sie ihre Arbeit im Home-Office oder im Betrieb durchführen; Teilnehmer*innen befinden sich keine mehr im Haus.

Als unmittelbare Reaktion auf diese Schließung haben die Leistungsträger zunächst angekündigt, auf die vertragliche Leistungserbringung zu verzichten und im Gegenzug die Zahlung einzustellen. Wäre dies tatsächlich realisiert worden, wäre nicht nur das Berufsförderungswerk Hamburg, sondern auch viele andere Bildungsträger von der Insolvenz bedroht bzw. unmittelbar betroffen gewesen.

Aufgrund gewerkschaftlicher, politischer sowie persönlicher Interventionen konnte dies zum Glück verhindert werden. Jeder hat sein Netzwerk genutzt. Es gab unendlich viele Telefonate, Schriftverkehr oder Videokonferenzen. Das war ein enormer Kraftakt!

Inzwischen haben die Leistungsträger zugesagt, dass die laufenden Maßnahmen weiter finanziert werden, wenn die Bildungsträger eine Fortführung sicherstellen, in welcher Form auch immer.

Die Zuweisung bzw. Aufnahme neuer Teilnehmer*innen soll weiterhin nicht erfolgen. Für diese Problematik gibt es bis heute keine angemessene Lösung."

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Beschäftigten?

"Home-Office funktioniert nur für einen Teil der Beschäftigten, von daher wird auch über Kurzarbeit verhandelt. Wir betreiben zum Beispiel eine Küche für die Versorgung sowohl der Teilnehmer*innen wie auch der Beschäftigten. Das funktioniert eben nicht mit Home-Office. Ein anderes Beispiel ist der Bereich ‚Assessment‘, für den zurzeit keine Neuzuweisungen erfolgen. Im Ergebnis werden die bestehenden Maßnahmen, wie bereits erwähnt, fortgeführt, wodurch das pädagogische Personal bisher weniger betroffen ist. Unklar ist jedoch, wie lange das weitergehen wird, insbesondere wenn bestehende Maßnahmen auslaufen und keine Neuaufnahmen erfolgen. Da Honorarkräfte eher weniger eingesetzt werden, haben wir an dieser Stelle zum Glück kein so großes Problem, denn zurzeit können wir ja keine Honorarkräfte beschäftigen."

Findet Leistungserbringung jetzt in digitaler Form statt?

"Wir stehen jetzt vor der Notwendigkeit unsere laufenden Maßnahmen fortzusetzen. Dies kann ja nicht mehr in Form von Präsenzveranstaltungen stattfinden. Wir schauen also mit welchen Instrumenten wir das hinbekommen. Das ist nicht notwendigerweise E-Learning, sondern können auch andere Formate des Fernunterrichts sein. Neben digitalen Medien spielen auch Telefon- oder Videokonferenzen eine Rolle, es werden aber auch einzelne Telefongespräche geführt oder Lernmaterialen mit der Post versendet. Die Wahl der Medien richtet sich einerseits nach der technischen Ausstattung sowohl der Ausbilder*innen wie auch der Teilnehmer*innen, anderseits aber auch nach der Fähigkeit die Medien angemessen einzusetzen und zu nutzen.

Das Nachdenken über Lernprozesse, die nicht als Präsenzveranstaltungen organisiert sind, ist nicht neu. Gerade bei den IT-Berufen, die wir ausbilden, haben E-Learning-Elemente schon eine längere Tradition. Insgesamt wird durch die Corona-Krise jedoch deutlich, dass hier ein Nachholbedarf besteht, insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche. Genannt sei hier das Stichwort ‚Industrie 4.0‘.

Was ist eure Position als Betriebsrat, wie handelt ihr?

"Betriebsrat und Geschäftsführung ziehen in dieser Krise zum Glück an einem Strang. Ohne Vorlauf hat sich ein großer Teil der Belegschaft für Home-Office entschieden; durchgeführt in Vertrauensarbeitszeit. Beide Seiten schauen jetzt erst einmal wie dies funktioniert.

Ebenso beim Thema E-Learning. Der Betriebsrat schaut da im Moment eher nur mit einem Auge hin, einiges muss jetzt einfach laufen, achtet aber natürlich auf die Einhaltung des Datenschutzes und die Rechte der Mitarbeiter*innen. Der Betriebsrat passt aber auf, dass das nicht einfach so weiterläuft, auch wenn die Krise gemeistert ist. Wenn Modelle zu Home-Office oder E-Learning durchgeführt werden, dann muss man nach der Krise auch bewerten, was davon weiterlaufen sollte, darf und kann. Klar ist jedoch, dass dann entsprechende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen.

Wir als Betriebsrat vertreten die Auffassung, dass der Prozess differenziert zu betrachten ist. Es ist wichtig, sich mit neuen Instrumenten und Medien auseinander zu setzen und sie in die Lernprozesse zu integrieren. E-Learning, Webinare oder virtuelle Klassenzimmer sind dabei als unterstützendes Instrument zu verstehen, sie ersetzen auf keinen Fall den direkten persönlichen Kontakt zu den Ausbilder*innen. Digitalisierung darf nicht als Einstieg in den Personalabbau verstanden werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass dezentrales Lernen nicht für alle Zielgruppen gleichermaßen geeignet ist. Denn der persönliche Kontakt zu einem Lernenden bleibt wesentliches Element der Ausbildung.

Zurzeit wird auch deutlich aufgezeigt, wo die Grenzen der Digitalisierung liegen."

Was braucht es vom Gesetzgeber?

"Der Gesetzgeber ist willens in der Krise zu unterstützen. Allerdings ist auch verständlich, dass nicht alle Lücken unmittelbar sofort erkannt werden und in entsprechenden Maßnahmen münden. Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) ist prinzipiell ein richtiger Weg beschritten. Wir haben auch schon die Situation, dass Ärzte, die bei uns beschäftigt sind, Tätigkeiten wie z. B. die Besetzung von Infotelefonen der Stadt Hamburg, übernehmen.

Die Begrenzung der Bezuschussung auf maximal 75 % stellt allerdings ein Problem dar. Da wir tarifvertraglich 95 % Kurzarbeitergeld zahlen, gibt es immer ein finanzielles Delta, das vom Unternehmen ausgeglichen muss. Das bedeutet, dass Unternehmen lebt über kurz oder lang vom Vermögen. Bildungseinrichtungen, die diese Vermögen nicht haben, müssen dann unweigerlich den Bach runtergehen. Es geht aber nicht nur um das Weiterbestehen des Unternehmens, es geht auch darum, dass Rücklagen aufgebraucht werden, die an sich notwendig sind, um einen Modernisierungsprozess zu betreiben, also um Investitionen für Innovationen. Entsprechend muss die Bezuschussung aus dem SodEG bis mindestens 95 % möglich sein. Noch besser wäre eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit in dieser Höhe.

Auch sollte darüber nachgedacht werden, wie der nicht mehr aufzuholende Ausfall der Neuzuweisung aufgefangen werden kann."


Quelle: Bereich Bildungspolitik in ver.di, das Interview wurde am 8. April 2020 geführt.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.04.2020