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Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt

Neues Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes fördert die Arbeitsausbeutung

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beschäftigungsquoten von Geflüchteten steigen stetig. Mehr als ein Drittel der Geflüchteten, die seit 2015 in Deutschland leben, ist abhängig beschäftigt. Die Erwerbstätigkeitsquoten von Frauen bleiben allerdings weiterhin deutlich hinter denen der Männer.

  • Die mittleren Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit aus Asylherkunftsländern sind um ca. 43 Prozent niedriger als die aller abhängig Beschäftigten in Vollzeit. Es besteht die Gefahr, dass Geflüchtete auf Dauer in gering entlohnten, niedrig qualifizierten Bereichen beschäftigt werden, mit gravierenden Konsequenzen auf ihre Teilhabemöglichkeiten, Integrationsbemühungen sowie den allgemeinen sozialen Zusammen-halt.

  • Die Hauptwirtschaftszweige, in denen Beschäftigte aus Asylherkunftsländern arbeiten, sind: Gastgewerbe (mit einem 40 Prozent Anteil von ausschließlich geringfügig Beschäftigten), Handel bzw. Reparatur und Instandhaltung von Kfz sowie Leiharbeit. Der größte Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie die meisten Abgänge aus der Arbeitslosigkeit entfallen auf die Leiharbeit.

  • 48 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Asylherkunftsländern üben eine Tätigkeit im Helfer-Bereich aus, im Vergleich zu 15 Prozent bei der Gesamtbevölkerung. Dabei führen 81 Prozent derer, die eine Spezialisten- oder Expertenqualifikation haben, und 45 Prozent derer mit einer Fachqualifikation eine Beschäftigung unter ihrem Qualifikationsniveau aus.

  • Geflüchtete, die eine Arbeitsmarktberatung oder eine arbeitsmarktbezogene Maßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfahren bzw. einen Sprachkurs/Sprachprogramm abgeschlossen haben, weisen höhere Erwerbstätigkeitsquoten auf als solche, die nicht daran teilnehmen. Da allerdings nur ca. 12 Prozent der Geflüchteten an einer flüchtlingsspezifischen Maßnahme der BA teilgenommen haben, besteht hier noch erheblicher Handlungsbedarf.

  • Der DGB kritisiert die am 07.06.2019 als sog. „Migrationspaket“ vom Bundestag beschlossenen Gesetze, die Geflüchtete betreffen. Teilweise einzeln aber hauptsächlich in ihrer Wechselwirkung entfalten sie katastrophale Folgen für die Integration von Geflüchteten in Arbeitsmarkt und Gesellschaft.

Forderungen des DGB
  • Aufstiegsmobilität durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik organisieren: Geflüchtete vor langfristigem Verbleib im Niedriglohnsektor schützen durch Qualifizierung, Ausbildung, Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und bedarfsgerechte Berufsberatung und Arbeitsmarktvermittlung.

  • Zugang zu Berufsausbildung und vor allem zu Unterstützungs- und Betreuungsangeboten (z.B. Ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung sowie bei Bedarf sozialpädagogische Betreuung) im Rahmen der Berufsausbildung verbessern und unabhängig von der Bleibeperspektive ausgestalten. Durch die Aufnahme einer Ausbildung sollte sich langfristig eine dauerhafte Bleibeperspektive eröffnen.

  • Schaffung einer sicheren Bleibeperspektive über eine Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete, die eine Ausbildung oder ein Hochschulstudium aufnehmen bzw. anschließend einen Arbeitsplatz suchen oder einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen.

  • Steigerung der Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Programmen der Bundesagentur für Arbeit, an Integrationskursen und berufsbezogenen Deutschkursen sowie Sicherung der Qualität der Sprachkurse.

  • Zielgruppenspezifische Förderung von Frauen und Familien hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt durch Beratung und Begleitung, gepaart mit einem breiteren Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

  • Informationen über Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen so ausgestalten, dass sie mehr Menschen erreichen. Bessere Dokumentation und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen durch den Ausbau von Validierungsverfahren.

  • Schutz vor Arbeitsausbeutung durch öffentliche Förderung von flächendeckenden Beratungsangeboten, Verbesserung der Kontrollen von Arbeitsmarkt-bedingungen und Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Abhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber.

  • Beschäftigungsverbote dürfen nicht länger als legitimes Instrument der Migrationssteuerung verwendet werden. Ihre negativen Folgen für die individuelle Gesundheit und Selbstbestimmung sowie auf den Arbeitsmarkt als Ganzes sind verheerend.


Weitere Informationen finden sie in der arbeitsmarktaktuell Nr. 3 vom Juli 2019. Sie können die vollständige Ausgabe unten als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Qualifizierung, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.08.2019