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100 Jahre Volkshochschulen – ver.di kritisiert Arbeitsbedingungen als „Skandal im öffentlichen Auftrag“

Anlässlich des heutigen 100-jährigen Bestehens der Volkshochschulen fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine höhere Bezahlung, soziale Absicherung sowie gesetzlich verbriefte Rechte auf Mitbestimmung für VHS-Dozentinnen und Dozenten. Lehrende, die 35 Jahre vollbeschäftigt für die VHS gearbeitet haben, kommen auf eine Rente von maximal rund 600 Euro.

100 Jahre Volkshochschulen seien eigentlich ein Grund zum Feiern, stellt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel fest. Doch: „Die Arbeitsbedingungen an den Volkshochschulen sind ein Skandal im öffentlichen Auftrag. Lehrende können jederzeit Verdienst einbüßen oder ganz ohne Arbeit dastehen. Obwohl sie im Dauereinsatz für die VHS sind, erhalten viele nur Honorarverträge für wenige Wochen. Bei Krankheit oder in Elternzeit gibt es kein Recht auf Weiterbeschäftigung und wenn die Arbeit weg ist, dann gibt es kein Arbeitslosengeld. Selbst in den besser bezahlten Integrationskursen bleiben vollbeschäftigten Lehrkräften nach Abzügen nur etwa 1.600 Euro zum Leben und nach 35 Arbeitsjahren eine Rente von nicht mehr als 600 Euro. Der öffentliche Dienst muss seine freien Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter sozial besser absichern.“

Volkshochschulen sind profilierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ein Teil des öffentlichen Dienstes. In ihnen unterrichten hochqualifizierte Dozentinnen und Dozenten. Sie geben Integrationskurse, IT-Schulungen, unterrichten Fremdsprachen, vermitteln politische und künstlerische Bildung oder leisten etwa eine nachholende Grundbildung in Schreiben und Rechnen.
Die Lehrenden werden bundesweit fast immer freiberuflich beschäftigt, arbeiten aber meist ausschließlich für die VHS und müssen von diesen Aufträgen leben.

In Berlin fordert ver.di mit der VHS-Dozent/innen-Vertretung für die ca. 750 vollbeschäftigten Lehrkräfte als bundesweites Pilotprojekt einen Tarifvertrag (http://tinyurl.com/y6afrctu). Eine tarifvertragliche Regelung für arbeitnehmerähnliche VHS-Lehrkräfte hatte die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung bereits im Regierungsprogramm 2017 in Aussicht gestellt. Doch der Senat sperrt sich bis heute, Verhandlungen aufzunehmen.

Für Rückfragen zum Berliner Pilotprojekt: André Pollmann, 0170-5748540


Quelle: Pressemeldung ver.di vom 12. Februar 2019


Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Freiberufler/Selbstständige, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.02.2019