Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Weiterbildung braucht Weiterentwicklung

Mit 621.000 beschäftigten Personen hat sich die berufliche Weiterbildung als vierte Säule des Bildungswesens etabliert. Gleichzeitig ist die Weiterbildung so vielfältig wie kein anderer Bildungsbereich. Arbeitssuchende verbinden damit die Chance auf einen guten Arbeitsplatz, Beschäftigte möchten sich durch Weiterbildung beruflich oder persönlich verändern, Arbeitgeber erwarten Personal, das über die notwendigen Kompetenzen zur Aufgabenerfüllung verfügt. Nötig ist deshalb ein Set von Instrumenten. ver.di setzt auf eine „vier-Ebenen-Strategie“ zur Förderung der Weiterbildung. Die nimmt neben der gesetzlichen auch die tarifliche, die betriebliche sowie die individuelle Ebene in den Blick.

Nur wenige gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitische Ziele finden einen so breiten Konsens wie die Forderung, die berufliche Bildung zu stärken. ver.di begrüßt deshalb die Initiative der Bundesregierung für eine nationale Weiterbildungsstrategie unter Einbeziehung der Sozialpartner*innen. Ausreichende Qualifikationen der Arbeitnehmer*innen und die Möglichkeit, durch Weiterbildung immer auf dem Laufenden zu bleiben, sind zentrale Standortvorteile. Auch die Lernbereitschaft der Beschäftigten ist entscheidend für die Zukunftschancen des Produktions- und Dienstleistungsstandorts Deutschland. Von der jeweiligen Qualifikation hängen aber auch die individuellen Arbeits- und Lebensbedingungen, das Einkommen, die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die beruflichen und persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Mitbestimmungschancen ab.

Perspektivisch setzt ver.di deshalb auf ein Weiterbildungsgesetz auf Bundesebene. Es soll Zugangsmöglichkeiten, Lernzeiten und deren Finanzierung, Beratung und Qualitätsstandards regeln. Mittelfristig ist eine nationale Weiterbildungsstrategie nötig, um auf aktuelle Entwicklungen eingehen und konkrete Umsetzungsschritte formulieren zu können.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesregierung ein Instrument auf den Weg gebracht, das die Förderung der betrieblichen Weiterbildung regelt. ver.di erwartet, dass nun vorrangig die Finanzierung der individuellen beruflichen Weiterbildung in den Blick genommen wird. So könnte etwa das oft als Meister-BAföG bezeichnete Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ausgeweitet werden. Dabei geht es um die Finanzierung des Lebensunterhalts während der Lernphase, um die Freistellung und Unterstützung bei den Maßnahmekosten sowie eine flächendeckende Weiterbildungsberatung.

Das AFBG soll ohnehin in dieser Legislaturperiode erneut novelliert werden. Ursprünglich war es ein Förderinstrument, um Absolvent*innen des beruflichen Bildungswegs bei Aufstiegsqualifizierungen zu unterstützen, später kamen weitere Anspruchsgruppen wie Er ziehungs- und Sozial berufe oder Bachelor-Absolvent*innen hinzu. Weiter gedacht könnte es ausgeweitet werden auf die Förderung von Zusatzqualifikationen unterhalb des Meisters/der Meisterin sowie die zunehmend bedeutsamen Qualifikationen im Gesundheits- und Pflegebereich. Freistellungsansprüche könnten ähnlich geregelt werden wie in den Bildungsfreistellungsgesetzen der Bundesländer. Auch Teilzeitmaßnahmen wie in Österreich wären denkbar. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung und Qualitätssicherung gehören zu den Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen. Sie sind ebenfalls Voraussetzungen für eine neue Weiterbildungskultur.


Von Anne Voss und Roman Jaich

Quelle: biwifo-report 3/2018


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Qualifizierung, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.12.2018