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Wenn das Land Bremen mehr Geld in die VHS steckt, sollen auch die Honorarkräfte davon etwas abbekommen.

Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen verbessern, Antrag der Fraktion Die Linke vom 8. Juni 2017 (Drs. 19/514 S)

I. Bericht

Die Stadtbürgerschaft beschloss in ihrer Sitzung am 7. November 2017, den Antrag der Fraktion Die Linke vom 8. Juni 2017 (Drs. 19/514 S) „Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen verbessern“ zur Beratung und Berichterstattung an die städtische Deputation für Kultur zu überweisen.

Die städtische Deputation für Kultur hat sich in ihrer Sitzung am 17. April 2018 mit dem Antrag befasst. Die Deputation hat eine Stellungnahme des Senators für Kultur zur Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen zur Kenntnis genommen. Die Deputation hat weiterhin in ihrer Sitzung am 6. März 2018 beschlossen, in ihrer Sitzung am 17. April 2018 eine Anhörung des Kursleiterrates der Bremer Volkshochschule und der Sprechergruppe der Honorarkräfte der Musikschule Bremen durchzuführen. Die Leitungen der Bremer Volkshochschule und der Musikschule Bremen hatten Gelegenheit zur Äußerung.

Die Deputation hat zur Kenntnis genommen, dass das Kulturressort und der Kursleiterrat der Bremer Volkshochschule den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur schrittweisen weiteren Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Honorarkräfte vereinbart haben. Diese Rahmenvereinbarung werde die Haushaltslage mit der Verpflichtung Bremens, bis 2019 den Sanierungspfad einzuhalten, anerkennen. Erste Verbesserungen seien dennoch bereits schrittweise umgesetzt worden. Bei der Bremer Volkshochschule könne eine Honorarerhöhung aus eigenerwirtschafteten Mitteln der Bremer Volkshochschule schon seit dem 01.01.2018 finanziert werden. Dies sei die zweite Honorarerhöhung innerhalb von zwei Jahren, die erste sei zum 01.09.2016 erfolgt. Dies entspreche insgesamt einer schon vollzogenen Erhöhung um 4 € pro Unterrichtsstunde. In der Rahmenvereinbarung solle nun festgehalten werden, dass eine zusätzliche Erhöhung des derzeitigen Mindesthonorars von 23 € auf 25 € pro Unterrichtsstunde ab 2020 beabsichtigt sei. Wenn und soweit es der Volkshochschule aus eigenen Mitteln wirtschaftlich möglich sei, werde es gegebenenfalls schon früher eine vorgezogene Teilerhöhung geben können. Die Entscheidung darüber werde bis Ende 2018 getroffen. In den Folgejahren nach 2020 solle eine weitere schrittweise Anhebung der Honorare bis auf 31 € pro Unterrichtsstunde ermöglicht werden. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gemäß dem Tarifvertragsgesetz sollten Zulagen/Zuschüsse zu Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen (entsprechend der hälftigen Arbeitgeberanteile bei Arbeitnehmern) sowie ein Urlaubsentgelt entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz erhalten. Eventuelle weitere Besserstellungen der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten, wie z.B. Zahlungen im Krankheitsfall, sollten im Weiteren noch geprüft werden. All diese Verbesserungen würden frühestens ab 2020 möglich sein und stünden unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers zu den dafür notwendigen Zuschusserhöhungen für die Volkshochschule.

Die Deputation hat weiterhin zur Kenntnis genommen, dass mit der Musikschule Bremen eine Systemumstellung verabredet sei, in deren Zuge die wirtschaftliche Situation der Beschäftigten verbessert werden solle. Vorbehaltlich dafür notwendiger Beschlüsse des Betriebsausschusses, der Deputation für Kultur, des Senats sowie des Haushalts- und Finanzausschusses (Stadt) solle die Musikschule im Laufe des Jahres 2019 in eine nachgeordnete Dienststelle überführt werden. Mit dieser Änderung der Rechtsform solle zukünftig ein Modell der Festanstellung aller Musikschullehrkräfte ab dem Jahr 2020 vergleichbar den Regelungen in Musikschulen in Hamburg, Bremerhaven, Oldenburg und Diepholz mit den für Festangestellte geltenden Regelungen verfolgt werden. Vor dem Vollzug dieses Schrittes, der spätestens bis Ende 2019 umgesetzt sein solle, sei eine nächste Erhöhung der Honorare nur möglich, wenn und soweit die wirtschaftliche Situation der Musikschule dies für 2019 zulasse. Bis Ende 2018 werde dies voraussichtlich absehbar sein. Zum 01.10.2017 sei jedoch bereits eine Erhöhung der Honorare der unteren Honorarstufen (Einzelunterricht bzw. Unterricht von 2 Personen) um 4 € bzw. 2 € pro Unterrichtseinheit in Kraft getreten. Die Finanzierung sei über das Budget der Musikschule sichergestellt worden.

In dem Antrag „Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen verbessern“ (Drucksache 19/514 S) fordert die Fraktion Die Linke, die Haushaltsanschläge bereits für den Haushalt der Jahre 2018/19 zu erhöhen. In diesem Rahmen fordert sie detaillierte Verbesserungen. Der Senat und der Haushaltsgesetzgeber haben im aktuellen Haushaltsaufstellungsverfahren wegen des einzuhaltenden Sanierungspfades für die Haushalte der Freien Hansestadt Bremen bis 2019 die von der Fraktion der LINKEN geforderten Erhöhungen nicht berücksichtigt. Die Deputation sieht daher keine finanziellen Möglichkeiten, dem Antrag zu entsprechen. Finanziellen Spielräume sind daher nicht bzw. nur insoweit vorhanden, wie eventuelle Eigenmittel der Volkshochschule und der Musikschule Verbesserungen bereits vor 2020 zulassen könnten. Sollte dies der Fall sein, werden die Betriebsausschüsse mit den sich daraus ergebenden Möglichkeiten befasst werden.


II. Antrag

Die städtische Deputation für Kultur empfiehlt der Stadtbürgerschaft mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDU und gegen die Stimme des Mitglieds der Fraktion Die Linke, den überwiesenen Antrag der Fraktion Die Linke vom 8. Juni 2017 „Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen verbessern“ (Drucksache 19/514 S) in dieser Form abzulehnen.


Miriam Strunge
Vorsitzende

Quelle: Bericht und Antrag der städtischen Deputation für Kultur in Bremen zum Antrag der Fraktion Die Linke Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschule Bremen und Musikschule Bremen verbessern“ (Drucksache 19/514 S)


Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige, Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.07.2018