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Ausweitung der beruflichen Weiterbildung dringend erforderlich

DGB fordert Aktionsprogramm gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Zwei-Klassen-Arbeitsförderung

Wie oben dargestellt, sind die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt äußerst gering und Geringqualifizierte sowie ältere Arbeitslose ab 55 Jahren haben ein erhöhtes Risiko, langzeitarbeitslos zu sein. Um diese Nachteile zu kompensieren, benötigen Langzeitarbeitslose, Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Ältere eine besondere Förderung. Nur 10 Prozent der Langzeitarbeitslosen wer-den im Rahmen der Arbeitslosenversicherung betreut, 90 Prozent befinden sich im Hartz-IV-System. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufs-ausbildung: 85 Prozent werden von den Jobcentern betreut, 15 Prozent von den Arbeitsagenturen. Auch die Mehrheit der älteren Arbeitslosen (57 Prozent) befindet sich im Hartz-IV-System 1: Angesichts der Problemlagen und des Förderbedarfs müssten somit gerade im Hartz-IV-System die aktiven Förderinstrumente in einem besonderen Fokus stehen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Im Vergleich zum Versicherungssystem werden Hartz-IV-Bezieher deutlich seltener gefördert. Auch unterscheidet sich der Maßnahmeneinsatz strukturell: Im Hartz-IV-System dominieren (zum Teil sehr kurze) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Diese Maßnahmen haben einen Anteil von 40 Prozent an allen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Hartz-IV-System. Maßnahmen der beruflichen Bildung hingegen sind sehr selten und solche, die zu einem Abschluss führen, werden nahezu gar nicht gefördert (siehe Grafik 5). Dabei sind die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung deutlich effektiver und führen häufiger zu einer Integration in den Arbeits-markt: Sechs Monate nach Ende einer Bildungsmaßnahme sind 34,4 Prozent der zuvor langzeitarbeitslosen Teilnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nach einer Aktivierungsmaßnahme sind es nur 23 Prozent.

2016 wurden im Hartz-IV-System 3,368 Milliarden Euro für aktive Fördermaßnahmen aus-gegeben (Eingliederungstitel, Ist-Ausgaben). Umgerechnet auf den jahresdurchschnittlichen Bestand an Arbeitslosen in Höhe von 1,87 Millionen ergibt sich je Arbeitslosen ein rechnerischer Förderbetrag von rund 1.800 Euro. In der Arbeitslosenversicherung wurden 2016 hingegen 2,995 Milliarden Euro für die aktive Arbeitsmarkpolitik ausgeben bei einem jahresdurchschnittlichen Bestand von rund 820.000 Arbeitslosen. Der rechnerische Förderbetrag je Arbeitslosen ist in der Arbeitslosenversicherung mit 3.640 Euro doppelt so hoch wie im Hartz-IV-System.


1: Im Jahresdurchschnitt 2016 gab es 993.073 Langzeitarbeitslose, 96.566 im Rechtskreis SGB III und 896.507 im Rechtskreis SGB II. Die Zahl der Arbeitslosen ohne Berufsausbildung betrug 1.262.817, davon 190.417 im SGB III und 1.072.400 im SGB II. 555.116 Arbeitslose waren 2016 55 Jahre und älter, davon 236.415 im SGB III und 318.701im SGB II. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen, Berichtsjahr 2016

arbeitsmarktaktuell 02/2018, Januar 2018

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Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.02.2018