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Tarif-Info Internationaler Bund – konzernweit

Entgelttarifvertrag für den Internationalen Bund (IB)!

Tarifkommissionen stimmen Verhandlungsergebnis zu

Leicht gemacht haben es sich die Kolleginnen und Kollegen der Tarifkommissionen von ver.di und GEW nicht: Über Stunden erörterten sie im Verlauf ihrer gemeinsamen Sitzung am 12. Januar 2018 in Göttingen das Für und Wider des Ende Dezember 2017 erreichten Verhandlungsergebnisses zu einem konzernweiten Entgelttarifvertrag und der Überleitung.

Klar ist, dass mit dem Ergebnis nicht alle unsere Erwartungen erfüllt und Ziele erreicht wurden, die wir uns vor vier Jahren mit Beginn der konzernweiten Tarifverhandlungen gesetzt hatten. Gerade das Thema Vertrauensschutzregelungen für die langjährig beim Internationalen Bund (IB) beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sowie die Sonderregelungen für den AMDL-Bereich sind aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend. Trotzdem ist dieser erste wichtige Schritt ein wichtiger Teilerfolg. Das Ziel einer völligen Gleichbehandlung der Beschäftigten in der beruflichen Bildung in Maßnahmen nach SGB II und III werden wir nicht aus den Augen verlieren! Neue Beschäftigte oder Beschäftigte, die jetzt auch nur den Mindestlohn in der Weiterbildung erhalten, hätten ohne diesen Tarifvertrag nur eine Entwicklung des Mindestlohnes beim IB. Mit Tarifvertrag gibt es Stufenentwicklungen und ein Weihnachtsgeld.

Auf der anderen Seite bringt der Tarifvertrag jedoch für viele Beschäftigte erstmals seit fast zwei Jahrzehnten eine Tarifbindung mit Stufenaufstiegen und damit Gehaltssteigerungen sowie Weihnachtsgeld. Der Tarifvertrag schafft weiterhin die Basis, ab 2020 über die tarifliche Fortentwicklung der Entgelttabellen weitere Gehaltssteigerungen zu erzielen.

Nach Abwägung aller Konsequenzen, die eine Ablehnung des Tarifergebnisses zur Folge hätte, stand am Ende die Entscheidung der Tarifkommissionsmitglieder. Die Tarifkommission nahm das erzielte Verhandlungsergebnis mehrheitlich an. Nun muss auch noch die Tarifkommission der Arbeitgeberseite dem Verhandlungsergebnis zustimmen.

Sobald dies erfolgt ist, ist der Weg frei, ab dem 27. Februar 2018 über einen neuen Tarifvertrag Tätigkeitsmerkmale für den IB Konzern zu verhandeln. Auch dies wird kein konfliktfreier Weg sein.

Weiterhin muss noch eine Klärung für die bestehenden regionalen Tarifverträge AP Köln, Sachsen und Berlin herbeigeführt werden.

Zusammenstehen
für bessere Arbeitsbedingungen!


Quelle: Tarifinfo IB vom 16. 01. 2018


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.01.2018