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Mindestlohn in der Weiterbildung

Keine Annäherung in der zweiten Verhandlungsrunde

Die Tarifverhandlungen über einen Mindestlohn für alle Arbeit nehmer_innen in der SGB II/SGB III finanzierten Weiterbildung stocken. Auch die zweite Verhandlungsrunde brachte kein Ergebnis. Mehr noch: Die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes (BBB) beharrte auf ihrem „Angebot“ von 2 mal 2%.

Die Arbeitgeber argumentieren, dass nach guten Jahren spätestens ab 2019 schlechte folgen werden. Diese Behauptung wird durch nichts belegt. Da führt auch ihre Beteuerung nicht weiter, am Ziel festhalten zu wollen, den Mindestlohn in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln.

ver.di überzeugt mit Argumenten – Wir bleiben dabei!

Der Weiterbildungsmarkt entwickelt sich dynamisch. Der arbeitgeberseitig erwartete Einbruch ab 2018/19 ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, die Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeitswelt und der eklatante Fachkräftemangel in der beruflichen Weiterbildung werden die Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Darauf müssen wir gemeinsam eine Antwort finden. Die hohe Qualität der Arbeit in der Weiterbildung hat ihren Preis. Das gilt sowohl für die Arbeitnehmer_innen im pädagogischen als auch im nichtpädagogischen Bereich.

Auch wenn die Positionen noch Lichtjahre voneinander entfernt sind:

ver.di setzt darauf, dass das erklärte Ziel der Tarifvertragsparteien, an der Weiterentwicklung des all allgemeinverbindlichen Mindestlohnes festzuhalten, nicht zur Makulatur wird. Wir fordern eine Steigerung des Mindestlohnes von 14,60 € in 2017 auf 18,60 € in drei Schritten. Gleichzeitig soll auch das nicht pädagogische Personal mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag abgesichert werden.

Die Verhandlungen werden am 15. und 16. Dezember 2016 in Magdeburg fortgesetzt.


Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 3, November 2016


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.11.2016