Allgemeine und politische Weiterbildung

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Bundesinnenministerium erhöht die Teilnehmersätze in Integrationskursen auf 3,90 Euro/Stunde

Stärkung der Lehrkäfte in Integrationskursen
Anhebung der Mindestvergütung für Honorarlehrkräfte auf 35 Euro


Gut geschulte und motivierte Lehrkräfte in Integrationskursen leisten einen essentiellen Beitrag für eine gelingende Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer. Wegen der steigenden Nachfrage nach den Kursen werden sie zunehmend gebraucht.

Um die Qualität der Lehrangebote zu erhalten, ist es dem Bundesministerium des Innern (BMI) ein wichtiges Anliegen, die Vergütungssituation insbesondere der Honorarlehrkräfte zu verbessern.

Dazu hat der Bundesinnenminister am 07. Juli mit Wirkung zum 1. Juli 2016 die Mindestvergütung, die die Integrationskursträger den selbständig beschäftigten Lehrkräften zahlen sollen, von 23 Euro auf 35 Euro je Unterrichtseinheit angehoben. Zur Sicherstellung der Mindestvergütung steigt auch der Kostenerstattungssatz, den Kursträger je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 3,10 Euro auf 3,90 Euro.

Mit dieser Erhöhung will das BMI einen besonderen Anreiz für eine gute Kursauslastung und damit für eine Kapazitätsausweitung setzen. In besonders gut ausgelasteten Kursen achtet das BMI zugleich auf einen wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern, indem ab dem 21. Kursteilnehmer ein degressiver Satz von 2 Euro vorgesehen ist.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 8. Juli 2016


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Freiberufler/Selbstständige, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.08.2016