Berufliche Weiterbildung

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„Arbeitshilfe zur tarifpolitischen Gestaltung der beruflichen Weiterbildung“

Berufliche Weiterbildung in der Tarifpolitik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Als 2007 die Broschüre mit dem Titel „Arbeitshilfe zur tarifpolitischen Gestaltung der beruflichen Weiterbildung“ erschien, also die Vorläuferin dieser Broschüre, waren wir uns noch nicht im Klaren darüber, ob ver.di tatsächlich dazu bereit war, das Thema betriebliche berufliche Weiterbildung tarifpolitisch zu bewegen. Denn immerhin befanden sich die Gewerkschaften damals im stärkeren Maß, als das gegenwärtig der Fall ist, in der tarifpolitischen Defensive. Aber schon die Tatsache, dass wir die Broschüre mehrfach nachdrucken mussten und die Erkenntnis, dass sie von unserer ver.di-Website weit mehr als 30.000 mal runtergeladen wurde, zeigte uns, dass es offensichtlich nicht nur innerhalb der Organisation ein sehr großes Interesse am Thema gab und noch immer gibt. Auch die vielen Nachfragen und Anregungen, die uns in den Jahren schriftlich, per E-Mail oder am Telefon erreichten und für die wir uns ganz herzlich bedanken, haben signalisiert, dass wir an der beruflichen Weiterbildung dran bleiben müssen.

Und tatsächlich, bei der Vorbereitung zu der nun vorliegenden Nachfolgebroschüre zeigte sich schnell, dass inzwischen in Sachen beruflicher Weiterbildung eine Menge in Bewegung gekommen ist, aber genauso schnell wurde klar, dass es noch viele Defizite gibt. Um die Frage zu klären, ob das „Glas“ der beruflichen Weiterbildung in den Tarifverträgen von ver.di nun „halb voll oder noch halb leer“ ist, haben wir u. a. nach neuen Zahlen gesucht und sie beispielsweise in der gerade neu erschienen Studie zum „Innovationsbarometer 2013“ auch gefunden. Wir haben zudem die ver.di-Tarifdatenbank gründlich bzw. mehrfach umgegraben, auf der Suche nach tarifvertraglichen Regelungen zur beruflichen Weiterbildung und das Ergebnis hat uns ziemlich überrascht. Doch wir haben nicht nur nach innen geschaut, sondern auch gefragt, wie befreundete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Weiterbildungsregelungen und die Praxis, z. B. im öffentlichen Dienst, beurteilen. Das Ergebnis liefert Stoff für etliche Diskussionsrunden und es fordert weitere Anstrengungen der Beteiligten. Letztlich wollten wir wissen, wie sich das größte mitbestimmte Weiterbildungsprogramm des Europäischen Sozialfonds ESF (Sozialpartnerrichtlinie) entwickelt hat. In der ESF-Förderperiode 2009 bis 2014 wurden über 200 betriebliche Initiativen mit 140 Mio. Euro gefördert. In den ver.di-Branchen wurden immerhin knapp die Hälfte dieser Initiativen durchgeführt, was schon für sich einen großen Erfolg darstellt. In der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 wollen wir an diesen Erfolg anknüpfen, mit dem Ziel, die betriebliche Weiterbildung auf stabile Strukturen zu stützen.

Neben diesen neuen und manchmal auch überraschenden Erkenntnissen enthält die Broschüre erneut die programmatischen Grundlagen, wie sie vom Bundestarifausschuss 2006 diskutiert und beschlossen wurden. Sie bilden nach wie vor die Grundlage unserer Positionierung und sie geben Orientierung für den weiteren Diskussionsprozess. Auch diese Teile wurden von uns redaktionell überarbeitet.

Die vorliegende, neue Arbeitshilfe soll Aktive in der tarifpolitischen Arbeit von ver.di ermuntern und unterstützen, neue Akzente in der Gestaltung der beruflichen Weiterbildung zu setzen. Das Thema ist nach wie vor brandaktuell und mit guten Zukunftsperspektiven hinsichtlich der tarifpolitischen Umsetzung ausgestattet. Vielen Veröffentlichungen von Arbeitgeberseite kann entnommen werden, dass dort ebenfalls über diese Fragen ausführlich diskutiert wird. Zudem nimmt die allgemeine bildungspolitische Diskussion seit langer Zeit und zu Recht einen breiten Raum in der Öffentlichkeit und in der Politik ein, wir sollten das nutzen, um die beruflichen Weiterbildungsaspekte mehr in den Mittelpunkt zu schieben und sie vor allem in Tarifverhandlungen zum Thema zu machen. Gute Arbeit ist nur mit einer betrieblich funktionierenden beruflichen Weiterbildung erreichbar und dafür braucht es zumindest branchenbezogene Tarifregelungen. Das Paket „Gute Arbeit“ sollte zudem künftig unter Einbeziehung der Weiterbildung und der Gesundheitsförderung zum Pflichtprogramm in Manteltarifverhandlungen gehören. Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit der Digitalisierung einerseits neue Herausforderungen auf die Beschäftigten zukommen und andererseits die technischen Innovationen einen zusätzlichen Druck auf die Arbeitsplätze aufbauen, dem nur durch eine Qualifizierungsoffensive begegnet werden kann.

Es ist leider festzustellen, dass gegenwärtig am Innovationsstandort Deutschland Potentiale brachliegen bzw. ungenutzt bleiben, während in anderen EU-Mitgliedstaaten die Unternehmen viel intensiver und erfolgreicher in die Qualifikationen der Belegschaften investieren. Auch die vierte europäische Weiterbildungserhebung CVTS 4 zeigt, dass Deutschland bei den meisten Indikatoren zur systematischen betrieblichen Weiterbildung im Vergleich mit den nord- und westeuropäischen Ländern nur einen geringen Grad an Systematisierung erkennen lässt und auf dem letzten oder vorletzten Platz landet. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe beteiligen sich weiterhin nur unterproportional an Weiterbildung. Dies könnte sich mittel- bis langfristig negativ auf die noch gute Wettbewerbssituation dieser Betriebe auswirken.

Nicht zuletzt wissen wir aus vielen Umfragen, dass unter den Beschäftigten die Notwendigkeit zu lebenslangem Lernen entsprechend hoch eingeschätzt wird. Viele Kolleginnen und Kollegen haben erkannt, dass die jeweilige Qualifikation und deren aktueller Stand zunehmend über das Einkommen, die Position und über die Sicherheit des Arbeitsplatzes entscheiden. Damit sind im Grunde alle wichtigen Voraussetzungen gegeben, um ein tarifpolitisches Zukunftsthema gewerkschaftlich offensiv zu besetzen. Wir dürfen nicht darauf warten, dass dies die Arbeitgeber tun. Die tarifpolitische Gestaltung von Weiterbildungsfragen bietet viele Gelegenheiten und Möglichkeiten kreative Ideen umzusetzen. Wie unsere Untersuchung zu den Weiterbildungsregelungen in den ver.di-Tarifverträgen zeigt, liegen dazu inzwischen auch vielfältige Erfahrungen und Beispiele vor, auf die in der Praxis zurückgegriffen werden kann.

Die jeweiligen Tarifparteien haben auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung tarifpolitisch genügend Spielraum, der noch nicht durch Beschlüsse, Vorgaben und Tabus vollständig eingeengt ist. Obwohl es auch ablehnende Positionen gibt, kann dieser Spielraum im Interesse der Beschäftigten und auch der Unternehmen sinnvoll genutzt werden. Die Interessenslagen von Beschäftigten und Arbeitgebern sind nach unserer Erfahrung hier grundsätzlich näher beieinander als auf anderen Gebieten. Die Verankerung zentraler Standards für die betriebliche berufliche Weiterbildung im § 5 TVöD war diesbezüglich in 2005 ein Meilenstein für ver.di, aber die Ergebnisse von Bahnmüller und Hoppe zeigen auch, dass eine Tarifregelung alleine noch keinen Sommer macht. Ist sie erreicht, beginnt die Umsetzung im Betrieb und dazu sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Umsetzung der Tarifverträge erfordert die Gestaltung betrieblicher Prozesse, auf die die Akteure vorbereitet werden müssen. Zudem ist bei der Schulung der Betriebs- und Personalräte darauf zu achten, dass sie nicht nur die gesetzlichen, sondern auch die tariflichen Rechte und Ansprüche der Beschäftigten in Sachen Weiterbildung anwenden und durchsetzen können.

Aber nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch bei der Deutschen Telekom wird schon seit vielen Jahren auf tariflicher Grundlage erfolgreich berufliche Weiterbildung betrieben und auch in der Druckindustrie existiert ebenfalls ein Weiterbildungssystem auf tarifvertraglicher Grundlage. Positiv überrascht hat uns, dass mittlerweile auch im Gesundheitsbereich ein dichtes Netz von Weiterbildungsregelungen in Haus- bzw. Konzerntarifverträgen existiert, das sich auch über die Grenzen des Fachbereiches auszubreiten scheint.

Es tut sich also was in ver.di bei der tarifpolitischen Gestaltung der beruflichen Weiterbildung und es ist sicherlich ein Erfolg, dass heute schon fast die Hälfte unserer Mitglieder in ihrem jeweiligen Tarifvertrag substanzielle Regelungen und Ansprüche für ihre berufliche Weiterbildung vorfindet. Das sagt allerdings noch nichts über die jeweilige betriebliche Umsetzung aus. Wir haben uns deshalb vorgenommen, alle Fachbereiche zu unterstützen, die eine tarifpolitische Regelung von Weiterbildungsfragen anstreben und eine betriebliche Weiterbildungskultur umsetzen wollen. Ein erster Schritt dazu ist die vorliegende Broschüre. Sie enthält als wichtige Gestaltungsgrundlage die „Zielperspektiven zur beruflichen Weiterbildung“, die der Bundestarifausschuss von ver.di 2005 verabschiedet hat. Diese Leitlinien und die weiteren Beiträge bzw. Erfahrungsberichte bieten eine gute Voraussetzung für den Einstieg in die tarifpolitische Gestaltung der beruflichen Weiterbildung. Hier liegen für uns tarifpolitische Chancen, die wir weiter zügig und offensiv nutzen müssen.

Gerold Haag, Sylvia Skrabs
Tarifpolitische Grundsatzabteilung
Bundesvorstandsverwaltung ver.di
Mechthild Bayer

Bereich Weiterbildungspolitik – Grundsatz
Bundesvorstandsverwaltung ver.di

Berlin, Januar 2016


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Qualifizierung, Berufliche Weiterbildung, Betriebliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 13.04.2016