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Die Weiterbildung lebt von atypischen Beschäftigungsformen

Wenig fest angestelltes Personal und überdurchschnittlich hohe Befristungsquoten bei Weiterbildungsträgern.

Die Chancen, in der Weiterbildung einen festen Arbeitsplatz zu finden, sind abhängig vom jeweiligen Trägertyp. Träger, die sich durch Teilnehmer finanzieren, haben nur 17,4 Prozent ihres Personals fest angestellt. Werden die Einnahmen über die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder die Jobcenter erzielt, steigt die Anzahl des fest angestellten Personals auf 63,4 Prozent. Damit erfüllen die Träger die Vorgaben aus den Vergaberichtlinien der BA. Allerdings ist bei diesen Trägern die Befristungsquote mit 29,4 Prozent aller Festangestellten höher als bei allen anderen Trägertypen. Bei allen Erwerbspersonen lag sie 2014 bei 7,1 Prozent. „Somit scheinen überwiegend durch Arbeitsagentur/Jobcenter finanzierte Anbieter die Personalflexibilität, die andere Einrichtungen vor allem mit dem Einsatz von Honorarkräften realisieren, zumindest teilweise durch befristete Beschäftigung zu substituieren“, so die Autoren der Studie.


Ohne Honorarkräfte geht in der Weiterbildung gar nichts.

Bei den Honorarkräften, die im Schnitt gut 61 Prozent des lehrenden Personals ausmachen, schwanken die Werte je nach Trägertyp nicht so stark. Allerdings sticht hier das Modell der Volkshochschulen hervor. Lediglich 2,4 Prozent der Lehrenden in Volkshochschulen sind fest angestellt. Dagegen machen die Honorarkräfte hier 94,5 Prozent des lehrenden Personals aus. Betriebliche Bildungseinrichtungen beschäftigen hingegen 47,5 Prozent der Lehrenden als Angestellte, Honorarkräfte machen hier 49,9 Prozent des lehrenden Personals aus.

„Gewisse Divergenzen existieren offenbar zwischen gewünschtem und realisiertem Arbeitsvolumen der Honorarkräfte bei den Einrichtungen. Aus Sicht rund der Hälfte der Einrichtungen würden die meisten ihrer Honorarkräfte gern ein höheres Arbeitsvolumen mit ihnen vereinbaren (50,7 %). Deutlich weniger gingen 2014 davon aus, dass viele ihrer Honorarkräfte lieber in Anstellung bei ihrer Einrichtung arbeiten würden (36,6 %), wobei diese Position auffallend häufig von Volkshochschulen vertreten wurde (56,6 %).“ Die Autoren vermuten als Grund für diese Angaben, dass Volkshochschulen als quasi öffentliche Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherheit besonders attraktiv wären. Denkbar wäre hingegen auch, dass sich hier ein anderer Effekt bemerkbar macht. Bekanntlich sind die Volkshochschulen insgesamt der bedeutendste Anbieter für Deutschkurse, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergibt. Die hier eingesetzten Deutschlehrer_innen fordern seit langer Zeit, nicht als Honorarkräfte eingesetzt zu werden. Auch dieser Effekt könnte die hohen Werte für die Volkshochschulen erklären.


Weiterbildungsträger erwarten von den Lehrenden eine enge Bindung an das Haus. Pädagogische Kompetenzen sind dagegen nicht so wichtig.

Bei der Auswahl des Personals wird zudem deutlich, dass es keine verbindlichen und standardisierten Voraussetzungen für Beschäftigte in der Weiterbildung gibt, wie sie in anderen Bildungsbereichen üblich sind. Dementsprechend legen die Träger wenig Wert auf pädagogische Kompetenzen. Eigene Weiterbildungsanstrengungen des pädagogischen Personals sind gerade einmal für 20 Prozent der Träger besonders wichtig.

Es fällt auf, „dass Kriterien, die einen engen Bezug zu thematisch-inhaltlichen oder methodisch-didaktischen Anforderungen einer konkreten Lehrtätigkeit aufweisen und – vor allem aus der Perspektive von Teilnehmenden – als Schlüsselfaktoren für die Weiterbildungsqualität betrachtet werden können, aus der Anbieter- und Arbeitgeberperspektive in der Tendenz als weniger relevant eingeschätzt werden als sogenannte Soft Skills und Kriterien, die auf die Passung mit der Weiterbildungseinrichtung („organisationales Commitment“) abheben.“


Sie können die vollständige Studie und weitere Informationen zur Umfrage auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Volkshochschule, Öffentliche Beschäftigungspolitik, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.04.2015