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Das schulische Übergangssystem im Land Bremen: Stand und weitere Planungen

Wenn der Übergang von der Schule in den Beruf nicht unmittelbar in einer Ausbildung oder einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit mündet, greifen oft Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems. Welche Maßnahme in der jeweiligen Situation passend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist der bzw. die Jugendliche noch schulpflichtig, greifen entsprechende Maßnahmen des schulischen Übergangssystems.

Politisches Ziel ist es, dieses schulische Übergangssystem zugunsten regulärer Ausbildungsgänge zu reduzieren. In der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011-2013 wurde daher unter anderem vereinbart, dieses so umzustrukturieren, dass dort nur noch diejenigen Schülerinnen und Schüler beschult werden, die keinen Ausbildungsplatz finden. Ein Element sind hierbei die Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen (EbvBFS), mit denen das Ziel verbunden ist, die Schülerinnen und Schüler zu einer Berufsausbildung in einem Beruf oder mehreren verwandten Berufen hinzuführen. Die damit verbundene Hoffnung ist, die Chancen auf Einmündung in eine duale oder schulische Berufsausbildung zu erhöhen. Mit der Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014-2017 werden weitere Ziele benannt und die gemeinsame Verantwortung der Unterzeichner betont. Des Weiteren will der Senat über die Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in Bremen und Bremerhaven das Ziel verfolgen, die verteilten Aufgaben und Ressourcen für die Arbeit mit Jugendlichen miteinander zu verknüpfen, gemeinsame Anlaufstellen zu schaffen und so die Leistungen für die Jugendlichen wirksamer zu bündeln.



Frage 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich das schulische Übergangssystem und welche konkreten Ziele verfolgt er in diesem Bereich? Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen, anstatt im Übergangssystem zu beschulen? Für welche Zielgruppen und mit welchen Ange-boten soll das schulische Übergangssystem weiterhin angeboten werden?
(Wie bewertet der Senat grundsätzlich das schulische Übergangssystem und welche konkreten Ziele verfolgt er in diesem Bereich?)

Antwort zu Frage 1:

Ein erfolgreicher Übergang von der Schule in das Arbeits- und Erwerbsleben ist von entscheidender Bedeutung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe junger Menschen wie auch für die Sicherung des Fachkräftebedarfes. Das schulische Übergangssystem erfüllt hierbei eine wichtige Funktion, wenn der Übergang in Ausbildung und Beruf nicht auf direktem Weg erreicht wird. Jugendliche, die nicht in Ausbildung oder an weiterführende Schulen einmünden, können somit auf eine von ihnen avisierte Berufsausbildung vorbereitet oder bei ihrer Berufswahlentscheidung unterstützt werden. Darüber hinaus bietet das Übergangssystem die Chance, allgemeinbildende schulische Abschlüsse nachzuholen und unterstützt so-mit die Zielsetzung, dass möglichst viele Jugendliche mit einem Abschluss das schulische System verlassen.

Trotzdem soll das Übergangssystem weiterentwickelt werden, insbesondere vor dem Hinter-grund der Entwicklungen zur Jugendberufsagentur und der Ausbildungsgarantie. Ziel ist es, Jugendliche direkt in Ausbildung zu bringen und das Übergangssystem somit zu reduzieren.

Zum Übergangssystem gehören die Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen und die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge.

Das Ziel der Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschulen ist die Hinführung zu einer Berufsausbildung in einem ausgewählten Beruf oder in einem von mehreren verwandten Berufen. Durch eine breit angelegte berufliche Grundbildung erfolgt eine auf Fachrichtungen bezogene Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung. Damit werden die Chancen der Jugendlichen auf eine duale Ausbildung erhöht.

Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge haben dagegen das Ziel, Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule verlassen haben, weiter zu fördern und wenn nötig die Möglichkeit des Nachholens eines schulischen Abschlusses zu bieten. Ziel ist es, sie berufsbezogen auf die Aufnahme einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung vorzubereiten. Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge werden an der Schule mit Vollzeit- bzw. Teilzeitunterricht angeboten.

Die Angebote des Übergangssystems richten sich an schulpflichtige Jugendliche.


(Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen, anstatt im Übergangssystem zu beschulen?)

Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 wurde im Rahmen der Umstrukturierung des Übergangssystems die „Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule“ eingeführt. Sie entstand aus der Zusammenführung einzelner Berufsfachschulen. Sie wird in vier Fachrichtungen mit 11 Schwerpunkten angeboten. Schülerinnen und Schüler erhalten den Zugang zur Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule in der Stadtgemeinde Bremen nur mit einer verpflichtenden Beratung durch die Zentrale Beratung Berufsfachschule (ZBB). Ziel der Beratung ist die Erhöhung der Übergangsquote in die (duale) Ausbildung. Nur wenn die Jugendlichen eine erfolglose Ausbildungsplatzsuche nachweisen, werden sie an die Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule vermittelt. Die ZBB hat im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 1.125 Schülerinnen und Schüler beraten, von denen insgesamt 130 im darauffolgenden Schuljahr eine (duale) Ausbildung begonnen haben. Im Schuljahr 2013/2014 wurden insgesamt 1.272 schulpflichtige Jugendliche beraten, von denen 122 im darauffolgenden Schuljahr eine (duale) Ausbildung begonnen haben.

Im Schuljahr 2013/14 erfolgte in der Stadtgemeinde Bremen die Einführung des Schulversuchs „Dualisierte Berufsfachschule“: Dafür wurde ein Format entwickelt, in dem pro Woche 3 Tage für Betriebspraktika und 2 Tage für den Unterricht vorgesehen sind. Jugendliche werden auf eine Ausbildung im Bereich der Bauberufe (Dachdecker/-in, Tischler/-in, Maler/-in) durch eine enge Kooperation mit den Praktikumsbetrieben vorbereitet. Es wurden 40 Betriebe für diese Kooperation gewonnen und 48 Schülerinnen und Schüler in die „Dualisierte Berufsfachschule“ aufgenommen. Davon sind 17 junge Menschen in die duale Ausbildung eingemündet.

In Bremerhaven wurde 2012/13 eine dualisierte Berufsfachschule im Bereich Haarpflege und Kosmetik eingerichtet, weil nach Aussage der Betriebe die Bewerberinnen und Bewerber um Ausbildungsstellen für den Friseur- und Kosmetikbereich sehr oft nicht die notwendigen Grundqualifikationen und persönlichen Kompetenzen für eine Ausbildung besitzen. Daher bleiben vorhandene Ausbildungsplätze unbesetzt (ca. 25 im Jahr 2014). Die Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung entwickelte in Zusammenarbeit mit den Betrieben und der Friseurinnung das Konzept für diesen Bildungsgang. Er wird derzeit als Schulversuch erfolgreich umgesetzt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine Vorbereitung auf die Ausbildungsberufe Friseur/in und Kosmetiker/in. Die Schule arbeitet mit 29 Friseurbetrieben und 18 Kosmetikbetrieben zusammen, die Praktika anbieten. Von den 19 teilnehmenden Jugendlichen mündeten nach Abschluss der dualisierten Berufsfachschule 8 Schülerinnen in eine Ausbildung zur Kosmetikerin bzw. Friseurin, zwei weitere Schülerinnen in einen anderen Beruf.

Darüber hinaus wurden in der Stadtgemeinde Bremen im Schuljahr 2012/13 anstelle der Berufsfachschule für Wirtschaft sogenannte Praktikumsklassen eingeführt. Diese Praktikumsklassen haben einen viel höheren Praktikumsanteil als die ehemalige Berufsfachschule für Wirtschaft und sollen über die Bindungswirkung der Praktika einen Übergang in Ausbildung ermöglichen. Vorgesehen sind Praktika in kaufmännischen, aber auch anderen beruflichen Bereichen, um schulpflichtige Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule ohne konkrete Berufswahlentscheidung verlassen haben, in ihrer Berufsorientierung zu festigen.

Um das Ziel zu erreichen, Schülerinnen und Schüler frühzeitig für eine Ausbildung zu interessieren, wird in der allgemeinbildenden Schule mit dem weiterentwickelten Konzept der Berufsorientierung ein Schwerpunkt gesetzt. Hierzu siehe auch die Antwort zu Frage 2.


(Für welche Zielgruppen und mit welchen Angeboten soll das schulische Übergangs-system weiterhin angeboten werden?)

Das Übergangssystem wird sich in der Zukunft weiterhin an Jugendliche richten, die trotz intensiver Bemühung keinen dualen Ausbildungsplatz erhalten haben. Ziel ist es, diesen Jugendlichen – wenn nötig – eine Berufsorientierung oder aber eine Berufsvorbereitung zu bieten.

Dies betrifft schwerpunktmäßig folgende Zielgruppen:
  • Jugendliche, die in ihren schulischen Abschlüssen weniger erfolgreich waren und ihre Sozialkompetenzen stärken müssen, damit sie eine gezielte Ausbildungsvorbereitung erhalten;

  • Jugendliche, die aufgrund eines nur niedrigen schulischen Abschlusses schwer in Ausbildung vermittelbar sind, um sie schulisch zu fördern und beruflich vorzubereiten;

  • Jugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der allgemeinbildenden Schule beruflich nicht orientiert sind, um sie durch Praktika in ihrer Berufswahlfindung zu unter-stützen.

Frage 2. Welche Maßnahmen sind in den letzten Jahren unternommen worden, um die Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig in der Schule bei der Wahl eines mögli-chen Ausbildungsgangs zu unterstützen und welche Maßnahmen werden derzeit vorbereitet? In welchem Umfang sind hierbei an den Schulen Kompetenzanalysen eingeführt und die Lehrpläne ab der Klasse 8 in den Oberschulen und Gymnasien verbessert worden?

Antwort zu Frage 2:

Die Berufsorientierung hat als Bestandteil der Schulentwicklung der allgemeinbildenden Schulen in den letzten Jahren eine immer höhere Bedeutung erlangt. Einen verbindlichen Rahmen dazu setzt die Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen vom 1. August 2012. Diese definiert und konkretisiert Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe aller an Schule Beteiligten für Oberschulen ebenso wie für Gymnasien und spannt den allgemeinen Rahmen der Berufsorientierung von der Grundschule bis zur Gymnasialen Oberstufe. Sie legt die Verantwortlichkeiten fest, hebt die Rolle schulischer Betriebspraktika für die Berufsorientierung hervor und regelt deren organisatorische Abläufe; sie bestimmt den Rahmen für Kooperationen mit außerschulischen Partnern und beschreibt Schullaufbahnberatung und Berufseinstiegsbegleitung.

Der Wortlaut der geltenden Bildungspläne der Oberschulen und Gymnasien bleibt von der Richtlinie zur Berufsorientierung unberührt, gleichwohl wird durch die Richtlinie verbindlich festgelegt, dass die Schulen die Inhalte und Maßnahmen zur Berufsorientierung in ihren Konzepten zur Berufsorientierung ausweisen und sie innerhalb der Fächer sowie fachüber-greifend in ihre schulinternen Curricula aufnehmen. Die Arbeit mit dem in einer bundesweiten Arbeitsgruppe entwickelten Berufswahlpass ist dabei verpflichtender Bestandteil. Unter Federführung Bremens wird der Berufswahlpass derzeit um ein Modul zur interkulturellen Kompetenz ergänzt. Zu den wesentlichen Elementen des Berufswahlpasses wie auch dem vom Landesinstitut für Schule entwickelten „Bremer Stärken-Check“ gehören die nachgewiesenermaßen von den Schulen häufig genutzten Potenzial- und Kompetenzanalysen. Etwa die Hälfte der Schulen nimmt zusätzlich Angebote außerschulischer Anbieter wahr.

Eine wissenschaftliche Begleitung der Implementierung der Richtlinie zur Berufsorientierung konnte nachweisen, dass an den Bremer Schulen bedeutende Fortschritte bei Umsetzung der Richtlinie erzielt wurden:
  • An allen Schulen wurde die Intensität der fachlichen und methodischen Qualifizierung des Lehrpersonals zur Berufsorientierung durch schulinterne Fortbildungen oder An-gebote am LIS gesteigert.

  • 84,6% der befragten Schulen verfügen bereits über ein Konzept zur Berufsorientierung, etwa jede zweite Schule hat ihr BO-Konzept auf der Schul-Homepage veröffentlicht. An den übrigen Schulen erfolgt die Berufsorientierung bislang noch ohne ein solches formal festgelegtes Konzept.

  • Die Wahrnehmung der Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe drückt sich darin aus, dass der Anteil der Oberschulen, die bereits in der 5. Jahrgangsstufe mit Berufsorientierung beginnen, auf 84,4% gestiegen ist.

  • In 92,3% der Schulen werden Verfahren der Potenzialanalyse / Kompetenzfeststellung genutzt. Am häufigsten findet hier mit einem Anteil von 84,6% der Berufswahlpass Anwendung.

  • Als Lehr- und Lernmaterialien werden vor allem Publikationen der Bundesagentur für Arbeit (87,2%) und der Berufswahlpass (82,1%) genutzt, gefolgt von der LIS-Handreichung zur BO.

  • Die Thematisierung geschlechtsspezifischer Berufswahlentscheidungen als fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes stieg im Befragungszeitraum um 25 Prozentpunkte von 31,4 auf 56,4%.

  • An allen Schulen werden bereits Maßnahmen zur Förderung interkultureller Kompetenz hinsichtlich der Berufsorientierung angeboten.

  • Einen steigenden Stellenwert nehmen Angebote zur individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung ein: 94,9% der Schulen bieten Unterstützung z.B. durch Sozial-/Sonderpädagogen (74,4%) sowie durch Patenmodelle und Coachings (59%) an.

  • 79,5% der Schulen führen Betriebserkundungen durch, gut 10% der Schulen planen diesbezüglich eine Ausweitung.

  • Bei allen 39 befragten Schulen bestehen externe Kooperationen, neben der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Partner von 82,1% der Schulen) kooperieren 79,5% der Schulen mit Betrieben.

  • Als nächste Schritte planen 71,8% der befragten Schulen den Ausbau der externen Kooperationen bzw. die Verstärkung der Arbeit mit dem Berufswahlpass (51,3%).

Der im November 2014 an allen allgemeinbildenden Schulen (Oberschulen wie Gymnasien) in Kooperation mit den beruflichen Schulen durchzuführende Tag der beruflichen Bildung geht von der Maßgabe aus, den Schwerpunkt der Berufsorientierung auf die Perspektive einer dualen Ausbildung zu legen. Die Schulleiter der berufsbildenden Schulen bewerteten den Tag der beruflichen Bildung sehr positiv, weil somit eine Möglichkeit geschaffen wurde, über die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten im Beruflichen System zu informieren. Für das kommende Jahr soll an dem Tag der beruflichen Bildung festgehalten und die Erfahrungen aus diesem Jahr zur weiteren Verbesserung eingebracht werden.

Die Partner der Bremer Vereinbarungen 2014-2017 unterstützen den Aufbau von Jugendberufsagenturen in Bremen und Bremerhaven. In diesem Zusammenhang wird konzeptionell daran gearbeitet, in der Perspektive interdisziplinär zusammengesetzte Berufsorientierungs-Teams an den Schulen zu etablieren.

In Bremerhaven werden aus der Richtlinie resultierende Maßnahmen zur Berufsorientierung wie folgt konkret umgesetzt:

a) Verstärkte Praxisanteile ab Jahrgang 8 mit Praxistag in Unternehmen (2 oder 3 Quartale), Werkstatttag in berufsbildenden Schulen (1 Quartal) für die Schülerinnen und Schüler der Förderzentren, der Oberschulen und Gesamtschulen.

b) Berufsorientierungsprogramm BOP (finanziert durch das BIBB in Höhe von ca. 500€/Person): Kompetenzfeststellungsverfahren „Hamet2“ und anschließend zwei Wochen Praxis in vier Berufen (Auswahl aus 15 – 20 Berufen) für alle Schülerinnen und Schüler der Förderzentren, der Oberschulen und Gesamtschulen.

c) Praktika im 8. Jahrgang (2 bis 3 Wochen) und im 9. oder 10. Jahrgang (2 bis 3 Wochen).

d) Praktika in der E-Phase und teilweise im 9. Jahrgang der Gymnasien.

e) Der Berufswahlpass wird seit Schuljahr 2009/10 für einige Schulen, seit Schuljahr 2010/11 in allen 7. Klassen flächendeckend, auch am Gymnasium, angeschafft. Die gymnasiale Oberstufe hat vorher regelmäßig (vergleichbare) BSO-Mappen geführt. Diese werden jetzt – aufwachsend – durch den Berufswahlpass ersetzt. Der „Bremer Stärkencheck“ ist neu eingeführt und wird als Vorbereitung der Potentialanalyse Hamet2 benutzt, die im Rahmen des „Berufsorientierungsprogramms“ des BMBF an allen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler in Bremerhaven durchgeführt wird.


Quelle: Antwort des Bremer Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/1683

Die vollständige Antwort des Bremer Senats können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.01.2015