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Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten – Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


Die Stärke der deutschen Wirtschaft zeichnet sich durch ihr hohes Maß an Innovationsfähigkeit aus. Dabei ist die Berufsbildung ein weltweit anerkannter Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und hohe Beschäftigungsquoten. Das bestätigt ausdrücklich die von der Bundesregierung eingerichtete Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem jüngst veröffentlichen Jahresgutachten 2014. Die Stärke des deutschen Bildungssystems liegt im internationalen Vergleich darin, dass es neben einer exzellenten Hochschullandschaft ein ausgezeichnetes Berufsbildungssystem gibt. Durch das duale Berufsausbildungssystem mit seiner praktischen und theoretischen Ausbildung an verschiedenen Lernorten werden sehr qualifizierte Fachkräfte ausgebildet, die ein hohes Maß an Prozesswissen und Kompetenzen erlangen. Es ist der besondere Mix aus Fachkräften mit unterschiedlichen Bildungsbiographien, die durch ihren Wissensaustausch neue Ideen und Innovationen auf den Weg bringen. Die Einstufung der Kompetenzen von Meistern, Technikern und Fachwirten und von Bachelor-Absolventen im Deutschen Qualifikationsrahmen dokumentiert die Gleichwertigkeit der Qualifikationswege. Eine fundierte Ausbildung garantiert eine sichere Lebens- und Berufsperspektive. Auch in Zukunft muss in den Erhalt und die Weiterentwicklung der Berufsbildung investiert werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Anpassung der Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen an die Herausforderungen der modernen Arbeits- und Wissensgesellschaft.

Auch international erfährt das deutsche Berufsbildungssystem Anerkennung und nimmt in Europa und im außereuropäischen Ausland eine Vorbildfunktion ein. Deutschland weist mit unter acht Prozent europaweit die geringste Jugendarbeitslosigkeitsquote auf (vgl. Eurostat 2014). Diese legt die Notwendigkeit hoher Qualitätsanforderungen und Ausbildungsstandards nahe, die auch für die Zukunft beibehalten werden müssen. Der Erfahrungsaustausch über dieses bewährte und hohe Niveau könnte dann dazu beitragen, die Situation in Europa zu verbessern. Unabhängig davon sind die jeweiligen Besonderheiten und historisch gewachsenen Strukturen in den Ausbildungssystemen der europäischen Partnerländer zu respektieren. Positiv sind schon jetzt die Stärkung internationaler Kooperationen zur Verbesserung der Ausbildung junger Menschen sowie die bessere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen), denn beides ermöglicht Mobilität und stärkt die Berufsbildung auch in Deutschland.

Die Berufsausbildung muss an Veränderungen in der Arbeitswelt, Auswirkungen der Demografie und gewandelte Strukturen im Bildungsprozess angepasst werden. Mitte der 60er Jahre absolvierten 92 Prozent der jungen Menschen eine Berufsausbildung und nur acht Prozent begannen ein Studium. 2011 war die Quote der Ausbildungs- und Studienanfängerinnen und -anfänger mit 49,9 bzw. 50,1 Prozent annähernd gleich (vgl. Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit 2014 – EFI-Gutachten). Gleichzeitig ist festzustellen: derzeit benötigen acht von zehn Berufsgattungen mit den größten Engpässen keine Akademiker, sondern durch eine Ausbildung beruflich Qualifizierte (vgl. Klös 2013). Auf der anderen Seite gelingt es nicht mehr wie früher, ausbildungsinteressierte Jugendliche im selben Maß an dualer Ausbildung zu beteiligen. Umso wichtiger wird es, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung wertzuschätzen und mit Substanz zu füllen. Beide Bildungswege müssen den jungen Menschen interessante Perspektiven eröffnen, wobei die Möglichkeit zum Wechsel zwischen den Bildungsgängen durch eine hohe Durchlässigkeit in beide Richtungen zur Selbstverständlichkeit werden muss. Im Anschluss an eine Berufsbildung (Fachangestellte/r bzw. Geselle) ergeben sich große Aufstiegschancen durch Weiterbildung z.B. zum/zur Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder durch die Aufnahme eines Studiums.

Das EFI-Gutachten deutet hierbei auf „Probleme am unteren und oberen Rand der Talentverteilung“ hin. Als Probleme am unteren Rand sind insbesondere fehlende schulische Voraussetzungen und verpasste erste Chancen der Berufsorientierung schon in der Schulzeit zu identifizieren. Eine frühe Erfahrung von betrieblicher Arbeit und beruflichen Prozessen ermöglicht es den jungen Menschen, Begabungen zu erkennen, Kompetenzen auszubilden und Qualifikationen entwickeln zu können. Die Verbesserung der schulischen Voraussetzungen und deren Orientierung an der Berufswelt und ihren Chancen und Herausforderungen sind deshalb eine Schlüsselfrage.

Weiterhin schwierig gestaltet sich der anschließende zweite Schritt: der Übergang von der Schule in eine Ausbildung. Trotz deutlicher Rückgänge in den letzten Jahren begannen 2013 immer noch 257.600 junge Menschen eine Maßnahme des Übergangsbereichs (vgl. Statistisches Bundesamt, Schnellmeldung Integrierte Ausbildungsberichterstattung). Die BA registrierte Ende September 2013 rund 21.000 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber, die weder in eine Ausbildung noch in eine Alternative eingemündet sind. Bei knapp 96.000 Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausbildungsjahr 2013 ist der Verbleib aus BA-Sicht unbekannt. Der Übergang förderungsbedürftiger Jugendlicher von Schule in Ausbildung und Beruf soll durch das Modell der „Jugendberufsagentur“ gestärkt werden, das die Bündelung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige vorsieht.

Insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund sind in Berufsausbildungen stark unterrepräsentiert: die Ausbildungsanfängerquote junger Ausländerinnen und Ausländer liegt laut Berufsbildungsbericht 2014 bei 29,4 Prozent, wohingegen die Quote deutscher Jugendlicher bei 58,9 Prozent liegt. Im Sinne einer Ausbildungsgarantie muss das Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ lauten. Hier ist besonders der präventive Charakter der erfolgreichen „Bildungsketten“ hervorzuheben, die bereits in der Schule mit der Berufsorientierung beginnen. Es ist dabei genau zu prüfen, in wie weit die bestehenden Maßnahmen im Übergangsbereich effizient mit der weiter auszubauenden Initiative „Bildungsketten“ verknüpft werden können. Auch diejenigen Jugendlichen, die noch nicht über eine abgeschlossene Schulausbildung verfügen, dürfen nicht aus dem Blick verloren werden. Ziel muss es sein, auch sie so zu qualifizieren, dass sie sich in den ersten Arbeitsmarkt integrieren können. Das dient dem nachhaltigen Schutz gegen Arbeitslosigkeit und sichert den Fachkräftebedarf Deutschlands.

Ein wichtiger Standortfaktor und zugleich besondere Stärke ist die Ausbildung junger Menschen in kleinen und mittleren Unternehmen. Insgesamt nahm der Gesamtbestand an Unternehmen im fünften Jahr zu. 2012 gab es in Deutschland 2,102 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherten Beschäftigten. Von ihnen bildeten im gleichen Jahr nur 447.746 Betriebe aus. Diese 21,3 Prozent (bzw. 52 Prozent unter den ausbildungsberechtigten Betrieben) markieren die niedrigste Ausbildungsbetriebsquote seit 1999. Ursächlich ist hierbei ein Rückgang der Ausbildung insbesondere bei den Kleinstbetrieben (bis zu 9 Beschäftigten) um vier Prozent, während sie bei den Kleinbetrieben um ein Prozent stieg (vgl. Berufsbildungsbericht 2014).

Gleichzeitig gibt es Probleme beim Matching, d.h. viele Unternehmen konstatieren, dass sie ihre freien Ausbildungsplätze nur schwer oder gar nicht besetzen. Das steht im Widerspruch zu der hohen Zahl der ausbildungssuchenden Jugendlichen und Ausbildungsumsteigern, bzw. –abbrechern (vgl. Berufsbildungsbericht 2014). Die Verstärkung der „Bildungsketten“ von der Potentialanalyse, der Berufsorientierung, individueller Begleitung in die Ausbildung und Unterstützungsmaßnahmen während der Ausbildung (individuelle Begleitung, Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)) bis hin zur assistierten Ausbildung werden deshalb immer dringlicher.

Auf der anderen Seite, dem „oberen Rand der Talentverteilung“ nach dem EFI-Gutachten, ist daran zu arbeiten, die berufliche Bildung durch die Verbesserung der Aufstiegschancen populärer zu machen. Durch strategische Aus- und Weiterbildung sowie systematische Qualifizierungsmöglichkeiten eröffnen sich weitere Zukunftsperspektiven. Ein novelliertes Aufstiegsfortbildungsgesetz und die finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegsstipendium sind dafür wichtige Verstärker.

Ein weiteres Vorhaben zur Stärkung der Berufsausbildung ist die Evaluation und ggf. Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Ziele sind u. a. die Verbesserung der Ausbildungsqualität und Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen und die Bildung von Berufsfamilien. Ein besonderes Anliegen ist die Sicherung des bürgerschaftlichen Engagements in den Prüfungsgremien. Ausschlaggebend für die Zukunftssicherung der dualen Ausbildung ist darüber hinaus eine hochwertige theoretische Ausbildung im Rahmen berufsschulischer Bildung. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Ausbildungssituation der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen kontinuierlich verschlechtert. Das wissenschaftliche Personal in den Fach- und Didaktik-Studiengängen wurde stetig abgebaut. Das hat zur Folge, dass Studierende oft in Studiengängen ohne Professuren für die berufliche Fachrichtung mitversorgt werden und die Qualität der Ausbildung stark beeinträchtigt ist.

Alle an der Ausbildung Beteiligten – Bund, Länder, Sozialpartner, Berufsschulen– müssen im Sinne der Jugendlichen und zur Bewältigung des Fachkräftemangels ihrer Verantwortung gerecht werden und kooperativ zusammenwirken. Eine besondere Chance bietet hier die Weiterentwicklung des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 in eine Allianz für Aus- und Weiterbildung.


II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:

(i.) die Weiterentwicklung des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 in eine Allianz für Aus- und Weiterbildung. Alle an der Ausbildung beteiligten Akteure sollen eine Ausbildungsgarantie umsetzen;

(ii.) die Evaluation des Berufsbildungsgesetzes. Ziele für eine Weiterentwicklung des Gesetzes sind u. a. die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflichen und hochschulischen Bildungswegen, die Stärkung der Ausbildungsqualität und gestufter Ausbildungen, die Bildung von Berufsfamilien, sowie die Sicherung des bürgerschaftlichen Engagements in den Prüfungsgremien;

(iii.) das Bekenntnis zum Konsensprinzip in der Berufsordnungsarbeit von öffentlicher Hand und Sozialpartnern und seine Stärkung,

(iv.) das Vorhaben, ein lokal verankertes Netzwerk von Beratungs- und Informationsangeboten auf den Weg zu bringen. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Weiterbildungswillige sollen systematisch beraten werden;

(v.) den Ausbau der erfolgreichen Initiative Bildungsketten. Junge Menschen sollen möglichst früh ihre Potenziale erkennen und durch eine gezielte Berufsorientierung den Übergang in Ausbildung meistern können;

(vi.) die Unterstützung von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen und Hemmnissen und deren Betriebe auf dem Weg zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss durch die Berufseinstiegsbegleitung und die assistierte Ausbildung;

(vii.) die engagierte Fortführung der bisher durch die Initiative „AusBILDUNG wird was - Spätstarter gesucht“ durchgeführten Ausbildungsförderung von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss durch das geplante Programm „2. Chance“;

(viii.) das Vorhaben der Verbesserung der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in Ausbildung;

(ix.) die Überprüfung der Maßnahmen im Übergangssystem zur Förderung der beruflichen Ausbildung und deren Ausrichtung auf eine ganzheitliche vollqualifizierende Berufsausbildung mit einer öffentlich-rechtlichen Abschlussprüfung;

(x.) die weitere Förderung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren;

(xi.) die Positionierung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für die Beibehaltung des bewährten Meisterbriefs;

(xii.) die Unterstützung der Europäischen Ausbildungsallianz der EU-Mitgliedstaaten durch Beratung und Projekte zur Reduzierung der europäischen Jugendarbeitslosigkeit;

(xiii.) die Verstärkung der Kooperation sowohl im Rahmen der Bildungskooperation als auch der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern, die an der dualen Berufsausbildung interessiert sind;

(xiv.) die Erhöhung des Anteils von Jugendlichen, die während ihrer Ausbildung einen Auslandsaufenthalt absolvieren, u. a. durch die Fortführung des wichtigen Mobilitätsberaterprogramms der Bundesregierung;

(xv.) die zahlreichen Maßnahmen und Programme zur beruflichen Bildung zusammenzufassen, zu vernetzen und in Deutschland flächendeckend auszubauen;

(xvi.) den Anteil der Mädchen in technischen Berufen zu erhöhen und damit vorbereitend die Wahl von MINT-Fächern im Vorfeld, aber auch den Anteil der Jungen in frauentypischen Berufen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, zu stärken.

Die nachfolgenden Forderungen der Kapitel III, IV und V gelten im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
  1. sich für eine noch höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung einzusetzen;

  2. den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 zur Allianz für Aus- und Weiterbildung fortzuentwickeln. Dabei ist eine Ausbildungsgarantie für alle Bewerberinnen und Bewerber anzustreben;

  3. die „Bildungsketten“ so zu entwickeln, dass die Einmündung in eine duale Berufsausbildung vorrangig gegenüber einer außerbetrieblichen Ausbildung ist. Bestehende Instrumente wie Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen bis hin zu einer ggf. stärkeren individuellen Unterstützung von Jugendlichen und Betrieben im Sinne der assistierten Ausbildung sollen systematisch genutzt werden. Dabei sind die einzelnen Instrumente noch stärker zwischen Bundesministerien, Bundesagentur für Arbeit, Ländern und Kommunen aufeinander abzustimmen;

  4. eine kombinierte Ausbildung für genau definierte Zielgruppen von Jugendlichen weiter zu ermöglichen, bei der eine außerbetriebliche Ausbildung mit flexiblem Übergang in den Betrieb spätestens im zweiten Ausbildungsjahr - gegebenenfalls auch früher – verbunden wird. Bei der integrativen Ausbildung absolviert der Jugendliche seine Ausbildung bei einem Bildungsträger – auch hier wird in der gesamten Ausbildungszeit ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt dies nicht, schließt die außerbetriebliche Ausbildung mit einer Kammerprüfung ab;

  5. gemeinsam mit den Ländern die Maßnahmen des Übergangssystems auf einen zielgruppengerechten und zügigen Anschluss und Übergang in eine vollqualifizierende betriebliche Ausbildung hin auszurichten;

  6. die Berufseinstiegsbegleitung und länderspezifische Modelle einer Form der assistierten Ausbildung bedarfsgerecht so auszugestalten, dass dabei keine Doppelstrukturen entstehen;

  7. das erfolgreiche Berufsorientierungsprogramm in enger Abstimmung mit Ländern und Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich auf sämtliche allgemeinbildende Schulen auszuweiten, um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine umfassende Berufsorientierung zu ermöglichen, die auch Karrierewege im Berufsbildungssystem aufzeigt;

  8. Jugendliche mit Migrationshintergrund bei der Eingliederung in die Berufsausbildung zu unterstützen. Dieser Personenkreis muss durch gezielte Maßnahmen in die Lage versetzt werden, eine duale Ausbildung erfolgreich zu absolvieren; ;

  9. bei der Umsetzung der europäischen Jugendgarantie auch Maßnahmen vorzusehen, die es Jugendlichen ohne abgeschlossene Schulausbildung ermöglichen, sich weiter zu qualifizieren und so in den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können;

  10. den Hochschulpakt so fortzuentwickeln, dass Hochschulen für gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsorientiert zu einem Abschluss führen, stärker honoriert werden. Dies gilt besonders für die Unterstützung beruflich qualifizierter Studierender und die Förderung von Strukturen die für das Studium dieser Zielgruppe dienlich sind, im Speziellen an Berufsakademien und Fachhochschulen. Doppelförderungen sind dabei auszuschließen;

  11. Angebote für Menschen, die aus einem Studium in eine berufliche Bildung wechseln wollen, weiter zu entwickeln, zu bewerben und zu systematisieren;

  12. ihren Beitrag dazu zu leisten, dass die Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen im europäischen Raum verbessert wird;

  13. das bewährte Modell des Meisterbriefs zu schützen;

  14. weitere Schritte zur Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufsqualifikationen zu unternehmen. Insbesondere sind Fördermöglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Anpassungs- und Nachqualifizierungen einzuleiten. Ebenso gilt es, die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausbildungsförderung (BAföG, AFBG – „Meister-BAföG“, SGB III) und der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch besser auszuschöpfen;

  15. die Grundstrukturen der dualen Ausbildung im Rahmen internationaler Bildungsdebatten sowie transnationaler Bildungs- und Entwicklungspartnerschaften zu erklären, ihre Vorteile aufzuzeigen, aktiv zu bewerben und die berufliche Bildung als Kooperationsinstrument in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen;

  16. mit den Ländern ein ganzheitliches Konzept zur Neuausrichtung der Ausbildung von Lehrer/innen an beruflichen Schulen zu entwickeln, um den Qualitätsansprüchen und dem Bedarf gerecht zu werden. Hierzu braucht es eine ausreichende Anzahl leistungsfähige Institute der beruflichen Bildung und eine konsequenten Berufsbildungsforschung. Die akademische Ausbildung und Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern an berufsbildenden Schulen ist in der Qualitätsoffensive Lehrerbildung besonders zu berücksichtigen;

  17. eine Evaluation des BBiG unter sachgerechter Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) und seiner Gremien mit dem Ziel eines Ergebnisses zum Frühjahr 2015 in Auftrag zu geben und im Anschluss notwendige Anpassungen unmittelbar vorzunehmen.

IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Länder auf,

  1. gemeinsam mit dem Bund die Maßnahmen im Übergangssystem zu überprüfen und die Umsetzung des KMK-Beschlusses „Lebenschancen eröffnen – Qualifikationspotenziale ausschöpfen – Übergänge zu gestalten“ zügig anzugehen, und im Sinne erfolgreicher Ländermodelle die Maßnahmen auf eine voll qualifizierende betriebliche Berufsausbildung auszurichten;

  2. ein ganzheitliches Konzept zur Sicherung des Bedarfs an Lehrerinnen und Lehrern an berufsbildenden Schulen und damit verbundenen Qualitätsanforderungen sowie der akademischen Lehre umzusetzen; dabei sind auch Studiengänge anzubieten, die für beruflich Qualifizierte offen sind und den Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufspädagoge“ einbeziehen;

  3. gemeinsam mit dem Bund die Ausweitung von Fördermöglichkeiten im Rahmen der Aufstiegsförderung (BAföG, AFBG) zu prüfen;

  4. zu prüfen, inwieweit das regionale Bildungsmanagement in Form von „Jugendberufsagenturen“ gestärkt werden kann.

V. Der Deutsche Bundestag fordert die Sozialpartner auf,

zur Sicherung des Fachkräftebedarfs gemeinsam mit Bund, Ländern und weiteren Akteuren der Berufsbildung dafür Sorge zu tragen, dass jeder Jugendliche im Sinne einer Ausbildungsgarantie eine duale Ausbildung erfolgreich abschließen kann.

Berlin, den 20. Mai 2014
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

Quelle: Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, Bundestagsdrucksache 18/1451



Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Meister-BAföG, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.05.2014