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Branchentarifvertrag für die Weiterbildung

In Fulda verhandelten ver.di und GEW mit den Vertretern der Arbeitgeber, dem Zweckverband des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (BBB) über einen möglichen Manteltarifvertrag. Die Vorstellungen in zentralen Bereichen wie Arbeitszeit, Regelungen zur Eindämmung der Befristungspraxis und zu einem Qualifizierungstarifvertrag liegen weit auseinander.

In den Verhandlungen soll ausgelotet werden, ob es für Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend im Bereich SGB II und SGB III arbeiten, einen Manteltarifvertrag geben kann. Dieser könnte dann durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung Mindestbedingungen in der Branche festschreiben, die dann von der Bundesagentur für Arbeit als Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen vorgeschrieben werden können. Doch im Moment sieht es noch nicht nach einer Einigungsmöglichkeit aus. Mit der Forderung nach einer 40-Stundenwoche, 29 Tagen Urlaub und einem Entwurf für einen Qualifizierungstarifvertrag gingen die Arbeitgeber in die zweite Runde der Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag Weiterbildung – dies ist nicht einigungsfähig.

Die Gewerkschaften ver.di und GEW erklärten, dass eine 40-Stundenwoche mit ihnen nicht zu machen ist und erneuerten ihre Forderung, Zeiten insbesondere für Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation als Arbeitszeit anzuerkennen. Die Forderung nach 30 Tagen Urlaub wurden bekräftigt. Arbeitsbefreiung soll es analog der Regelungen im TVöD geben. In der strittigen Frage, ob die Arbeitszeit bei Freizeitfahren verlängert werden darf und ob es pauschale Zeitgutschriften für den Aufwand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben soll, wurden erste Annäherungen erreicht, die allerdings bei weitem nicht ausreichen.

Im Entwurf für einen Qualifizierungstarifvertrag wurde als gemeinsames Ziel formuliert, die Weiterbildungsquoten für alle Beschäftigtengruppen, auch die befristet Beschäftigten, zu steigern. Wir haben deutlich gemacht, dass wir eine tarifliche Regelung mit einem Rechtsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten. Dieser Anspruch soll kumulierbar und auch für längere Qualifizierungsmaßnahmen nutzbar sein.

Für die weiteren Verhandlungen haben wir klar gemacht, dass wir Regelungen zur Eindämmung der Befristungspraxis erwarten, weiter die Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten in Konzernen und der Branche anstreben und Vereinbarungen zur Überleitung und zum Bestandsschutz brauchen.

Die nächsten Sitzungen der BTK sind für April und Mai terminiert, eine tarifpolitische Konferenz wird im Juni stattfinden. Für Mai und Juli wurden weitere Verhandlungstermine vereinbart.


Quelle: Tarifinfo Weiterbildung März 2014


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.03.2014