Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Die Träger von Integrationskursen benötigen Geld, um ihre DozentInnen anständig zu bezahlen

Situation der Kursleitenden in Integrationskursen


Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Süssmuth,
Sehr geehrte Frau Rundt,
Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,
Sehr geehrte Frau Dandrea,
Sehr geehrter Herr Ouedraogo,

wir, Kursleitende im DaZ (Deutsch als Zweitsprache)- und Alphabetisierungsbereich der VHS der Stadt Osnabrück GmbH, wenden uns an Sie, um erneut auf die Situation der Kursleitenden in Integrationskursen aufmerksam zu machen. Wir fragen Sie als für Integration politisch Mitverantwortliche: Was ist Integration den Kommunen, dem Land und dem Bund tatsächlich wert? Eine gelingende und gelungene Integration zeigt sich unseres Erachtens auch daran, wie die Tätigkeit der Kursleitenden honoriert wird.

Das BAMF hebt "die besondere Wichtigkeit der gesellschaftspolitischen Aufgabe der Integration" hervor, "die nur von entsprechend qualifizierten Lehrkräften und Prüfern geleistet werden kann" (Begründung zur Zweiten Verordnung der Änderung der Integrationskursverordnung, S. 16). Diese hohen Anforderungen - die es einer Lehrerin/einem Lehrer nach abgeschlossenem Studium und Referendariat übrigens nicht erlauben würden, ohne eine weitere Qualifizierungsmaßnahme in einem Integrationskurs zu unterrichten - erfüllen die Kursleitenden in Integrationskursen durch ein DaZ-Studium, ein abgeschlossenes Lehramtsstudium, Zusatzqualifizierungen und/oder Weiterbildungsmaßnahmen, die jedochauf keinen Fall in prekären Beschäftigungsverhältnissen enden dürfen! Auch die Erhöhung der Teilnehmerpauschale auf 2,94 Euro, die zudem nicht verbindlich an die Honorare gekoppelt ist, ändert daran nichts! Sämtliche Sozialabgaben werden weiterhin ausschließlich von den Kursleitenden entrichtet (kein Arbeitgeberanteil); Ferien und krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten, dass wir kein Honorar erhalten. Mit unserer hauptberuflichen Tätigkeit als Kursleitende in Integrationskursen müssen wir aber unseren Lebensunterhalt bestreiten! Auch ein Honorarsatz, der über dem durchschnittlich gezahlten Honorar liegt - wie dies mit 25 Euro an der VHS Osnabrück der Fall ist -, führt nicht zu einer Aufhebung der prekären Arbeitsbedingungen und verhindert keine Altersarmut, von der zu über 80 % Frauen betroffen sind, denn diese "unterfüttern" nicht nur das Einkommen des Ehemannes - ein Frauenbild, wie es übrigens auch noch im Ramboll-Gutachten zu finden ist und von dem einige Politiker offensichtlich immer noch ausgehen. Selbst ein Honorar von 30 Euro würde bei 100 Unterrichtseinheiten im Monat in die Altersarmut führen und kann keinesfalls als Lösung des Problems betrachtet werden. 30 Euro Honorar bedeuten ein Honorar von 750 Euro netto pro Monat. Damit verdienen die Lehrkräfte - wie die Initiative Bildung Prekär zu Recht feststellt -netto weniger als die Leiharbeiter bei Amazon. Die Empfehlung des BAMF, keine Honorare unter 20 Euro zu zahlen, führt zudem nicht dazu, dass bei einer Unterschreitung dieses Betrags den entsprechenden Trägern die Zulassung entzogen wird; sie wird lediglich nur für 1 Jahr erteilt und kann dann neu beantragt werden.

Wir fordern daher:
  • die Anerkennung der Arbeit von Kursleitenden in Integrationskursen als hauptberufliche Tätigkeit

  • die Erhöhung der Teilnehmerpauschale von Seiten des BAMF auf einen Betrag, der es dem Träger ermöglicht, Tarifverträge abzuschließen, die die Zahlung der Sozialabgaben, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt regeln

  • Angleichung der Lehrtätigkeit in Integrationskursen an den Verdienst der Lehrkräfte, die im staatlichen Auftrag unterrichten, da auch die Kursleitenden nach staatlichen Vorgaben und Weisungen, vermittelt über das BAMF und den Träger, ihren Unterricht erteilen.

Die schlechte finanzielle Situation zwingt viele Honorarkräfte in Integrationskursen, in andere Berufsfelder oder Tätigkeitsbereiche zu wechseln. Zudem beklagen die Träger, kaum noch Hochschulabsolventen für die Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen gewinnen zu können. So hat auch der Aufsichtsrat der VHS Osnabrück in seinem Schreiben vom 14.05.13 an das BAMF, Herrn Bosbach und Herrn Dr. Friedrich und das auch an Sie, Frau Prof. Dr. Böhmer und Frau Prof. Dr. Süssmuth, gesandt wurde, auf die Nachwuchsprobleme hingewiesen und erklärt, dass er für die Forderungen der Kursleitenden durchaus Verständnis habe, sich aber außerstande sehe, diese zu erfüllen, da eine Finanzierung aus dem Etat der VHS nicht möglich und eine Gegenfinanzierung durch den Bund derzeit leider nicht gegeben sei.

Eine Integrationspolitik, die glaubwürdig erscheinen will, darf nicht länger hinnehmen, dass hoch qualifizierte engagierte Lehrkräfte in Integrationskursen für ein Entgelt unterrichten, das selbst bei Vollbeschäftigung prekäre Arbeitsverhältnisse beinhaltet und eine Wertigkeit der Unterrichtstätigkeit mit Migranten/Migrantinnen impliziert, die auch politisch nicht hinnehmbar ist.

Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen unterstützen werden und fordern Sie daher auf, entsprechend Ihren Funktionen und Einflussmöglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die Träger der Integrationskursmaßnahmen von Seiten des BAMF in die Lage versetzt werden, ihre Kursleitenden anständig zu bezahlen und bundesweit Angestelltenverträge auf der Basis von TV-L abzuschließen.

Wir erwarten mit großem Interesse Ihre Stellungnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Große
für die Kursleitenden des DaZ- und Alphabetisierungsbereichs der VHS der Stadt Osnabrück



Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Integrationskurse, Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.06.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024