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Berufsbildungsbericht 2013: BIBB-Hauptausschuss nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesregierung

Zum Bereich der Weiterbildung haben die Vertreter der Arbeitnehmer erklärt:

„Die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland ist im internationalen Vergleich zu gering. Teilnahme und Teilhabe an Weiterbildung sind derzeit ungleich verteilt und hängen vom erreichten Qualifikationsniveau sowie vom sozialen, familiären und betrieblichen Status ab. Entgegen der öffentlichen Rhetorik über die Notwendigkeit von lebenslangem Lernen für die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung hat in Deutschland die Teilhabe an beruflicher Weiterbildung in den letzten Jahren abgenommen.

Zu Recht strebt die Bundesregierung deshalb eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von derzeit 43 Prozent auf 50 Prozent bis 2015 an. Dieses nationale Weiterbildungsziel ist nur durch gemeinsame Anstrengungen auf allen Ebenen zu erreichen. Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Ressourcen zu verbessern und Anreize zu schaffen. Die Weiterbildungsbeteiligung ist auf 43 Prozent gesunken. Trotz zunehmender Alterung der Belegschaften existierten 2008 nur in etwa jedem sechsten Betrieb, der Personen ab 50 Jahren beschäftigt, betriebliche Maßnahmen für ältere Beschäftigte. Während nur 8 Prozent der Kleinstbetriebe solche Maßnahmen anbieten, sind es bei Großbetrieben 93 Prozent. Eine Betrachtung nach Branchen deckt große Differenzen auf: Etwa die Hälfte der Betriebe im Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie im öffentlichen Sektor haben betriebliche Angebote für Ältere.

Die essenzielle Bedeutung der Weiterbildung für die gesellschaftliche Entwicklung wird nicht ausreichend anerkannt. Wie andere Bildungsbereiche braucht sie gesellschaftliche Verantwortung und systematische Weiterentwicklung. Trotz schon früher Forderungen – zum Beispiel des Deutschen Bildungsrats – die Weiterbildung zu einer „vierten Säule“ des Bildungssystems auszubauen, hat sie eher den Status eines Ergänzungs- und Reservemechanismus für unterschiedliche gesellschaftliche Erwachsenenbildungsbedürfnisse behalten.

Aus Sicht der Arbeitnehmervertreter/-innen ist das Thema Weiterbildung in dieser Legislaturperiode in Vergessenheit geraten. Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel verfolgt, eine Weiterbildungsallianz zu initiieren. Bis auf die ESF-Richtlinie „Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie)“ ist dies nicht gelungen. Eine Reihe von Reformbemühungen der letzten Jahre und Jahrzehnte wurden nicht Praxis. Zu erinnern ist an das Forum Bildung, die Empfehlungen der Expertenkommission zur Finanzierung des lebenslangen Lernens oder Forderungen aus dem Innovationskreis Weiterbildung.

Immer noch fehlen die institutionellen, finanziellen, zeitlichen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass lebensbegleitendes Lernen selbstverständlicher Teil der Biografie jedes Menschen wird. Deutschland muss umsteuern. Wir brauchen ein wirksames solidarisches Weiterbildungssystem, das allen Menschen einen besseren Zugang ermöglicht.

Berufliche Fort- und Weiterbildung muss ein integraler Bestandteil der Personalpolitik in den Unternehmen sein. Nur so können ständig wandelnde Anforderungsprofile, technologischer Wandel und neue Fertigungs- und Produktionsprozesse umgesetzt werden. In Unternehmen muss eine echte Weiterbildungskultur verankert werden. Qualifizierungstarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind als Grundlage für eine systematische Qualifizierungspolitik zu nutzen.

Berufliche Weiterbildung muss sukzessive wieder zum Herzstück aktiver Arbeitsmarktpolitik werden. Hier fordert die Gruppe der Arbeitnehmer/-innen einen Kurswechsel, denn für die Behebung des Fachkräftemangels und die Integration Benachteiligter in Arbeit ist nicht weniger, sondern mehr berufliche Weiterbildung mit guter Qualität erforderlich. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem Programm WeGebAU, der Bildungsprämie oder der ESF-Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie) wurden wichtige Akzente gesetzt.

Bundesregelungen für die Weiterbildung sind unverzichtbarer Bestandteil einer neuen Weiterbildungskultur. Länder wie Frankreich, Dänemark und Schweden zeigen, dass mehr öffentliche Verantwortung wichtige Impulse geben kann. In einem Bundesgesetz muss der Staat Rahmenbedingungen setzen für ein Recht auf Weiterbildung, für rechtlich garantierte Lernzeiten, für unterstützende Finanzierung, für mehr Beratung und Transparenz, für Qualitätssicherung und Zertifizierung. Darüber hinaus sind die Tarifvertragsparteien darin zu unterstützen, die Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung durch Branchenfonds zu fördern.

Für Erwerbslose müssen Rechtsansprüche auf berufliche Weiterbildung im Arbeitsförderungsrecht eingeführt werden. Als weiterführende Maßnahme im Bereich der beruflichen (nicht betrieblichen) Weiterbildung schlägt die Arbeitnehmerseite vor, über die Arbeitslosenversicherung finanzierte Bildungszeiten in Abhängigkeit von der Dauer der Beitragsleistung einzuführen. Die Arbeitslosenversicherung soll im Sinne einer Beschäftigungsversicherung präventiv weiterentwickelt werden. Eine Verzahnung mit Langzeitarbeitskonten soll eröffnet werden.

Die Finanzierung der individuellen Weiterbildung soll mit einem Erwachsenen-BAföG für das Nachholen eines Hochschulstudiums und beruflicher Abschlüsse gewährleistet werden. Die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung soll wie bisher durch das Meister-BAföG finanziert werden, alle anderen individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem einkommensunabhängigen, sozialverträglich ausgestalteten Darlehen.“


Quelle: Auszug aus der „Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Entwurf des Berufsbildungsberichts 2013 der Bundesregierung“


Die vollständige Stellungnahme der BIBB und die ergänzenden Stellungnahmen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Länder können sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.03.2013