Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Hochschulzugang für Berufstätige

„Die Studie steht im Kontext der bildungspolitischen Debatte um die Entstehung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes, der sowohl auf eine bessere Vergleichbarkeit der jeweiligen nationalen Bildungsabschlüsse als auch auf eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung auf nationaler und europäischer Ebene abzielt. Angestrebt werden europaweit anerkannte Bildungs- und Zugangswege, die mit Hilfe des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) abgebildet werden sollen. Der DQR ist bildungsbereichsübergreifend konzipiert, wobei bei der Zuordnung von unterschiedlichen Qualifikationsniveaus alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen werden.“

Die formale Annäherung und eine verstärkte Durchlässigkeit zwischen den traditionell getrennten Bildungsbereichen Hochschule und Berufliche Bildung hat bereits begonnen. Das zeigt die vorliegende Studie am Beispiel der Ruhr-Universität Bochum (RUB). Entsprechende formale Zugangsregelungen zum Studium ohne Abitur und der Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen wurden an der RUB zum Wintersemester 2010/2011 umgesetzt.

Im Wintersemester 2010/2011 waren an der RUB 30 beruflich qualifizierte Studierende eingeschrieben. 11 davon hatten ihr Studium nach der neuen Hochschulzugangsverordnung der RUB aufgenommen. Bei insgesamt 34.024 Studierenden im Wintersemester 2010/2011 liegt der Anteil der Studierenden, die über eine berufliche Qualifizierung an die RUB kamen, bei gerade einmal 0,09 % an allen Studierenden

Der wichtigste Grund für die Aufnahme eines Studiums ist die persönliche Weiterentwicklung und die fachliche/berufliche Weiterqualifizierung. Verbesserte Karrierechancen oder höhere Einkommenserwartungen spielten dagegen kaum eine Rolle. 82 % gaben an, dass ihre Erwartungen an ein Studium bisher eher erfüllt wurden. Jeder Dritte studiert ein Fach, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem beruflichen Bildungsabschluss steht. Ein erfolgreiches Studium erfordert daher häufig Brücken- und Vorbereitungskurse, um das Studium erfolgreich zu beginnen.

Die meisten Studierenden aus dieser Gruppe üben während des Studiums ihre berufliche Tätigkeit weiter aus. Diese besondere Situation erfordert die Entwicklung von berufsbegleitenden Studienformaten im Regelstudienangebot, um das Studium flexibel an die Anforderungen der Berufstätigkeit anpassen zu können. Zudem sind flankierende sozialversicherungsrechtliche, arbeits- und tarifvertragliche Regelungen erforderlich, die die Unterbrechung beziehungsweise Reduzierung der Berufstätigkeit und die Aufnahme eines Hochschulstudiums fördern.

„Die Öffnung der Hochschule für den Dritten Bildungsweg stellt damit eine komplexe gesellschaftspolitische Aufgabe dar, die zukünftig in enger Kooperation zwischen den Universitäten, der Wirtschaft, der Politik und den Verbänden der Sozialpartner zu bewältigen ist.“


Sie können die vollständige Broschüre „Hochschulzugang für Berufstätige“ hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Hochschulen, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.08.2012