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Endlich: Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung

Ab dem 1. August gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich in Aus- und Weiterbildungsunternehmen. Mit diesem Mindestlohn wird bei den Entgelten eine untere Haltelinie eingezogen. Die Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich in der Aus- und Weiterbildungsbranche haben einen Anspruch auf eine Mindeststundenvergütung von 12,60 € in Westdeutschland bzw. 11,25 € in Ostdeutschland und einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen.

Tarifvertrag umsetzen…

Der Mindestlohn gilt für alle Unternehmen, sofern sie unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung wurde diese Voraussetzung geschaffen. Arbeitgeber können sich nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht tarifgebunden sind. Sie sind zwingend verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Sie dürfen auch keine Vereinbarungen mit den Beschäftigten treffen, die dazu führen, dass doch weniger gezahlt wird. Das wäre rechtswidrig und unwirksam. Die Betriebsräte und ver.di werden auf die Umsetzung des Tarifvertrages achten.
Klar ist: Alle für die Arbeitnehmer/innen günstigeren Regelungen gehen dem Mindestlohntarifvertrag vor.

Zoll wird aktiv

Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht die Einhaltung des Mindestlohnes, indem sie stichprobenartig Aus- und Weiterbildungsbetriebe überprüft. Der Zoll nimmt Hinweise von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen – auch anonym – entgegen.

Fragen dazu und zum Tarifvertrag…

Am 5. September 2012 führt ver.di gemeinsam mit der Kooperationsstelle an der Freien Universität in Berlin das Seminar „Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung erfolgreich anwenden und umsetzen“ durch. Weitere Informationen können bei der FU-DGB Kooperationsstelle/Weiterbildungszentrum Angela von der Heyde, Telefon 030/83 85 14 58, Angela.vonderHeyde@weiterbildung.fu-berlin.de abgerufen werden. Die Ausschreibung und weitere Informationen befinden sich auch unter www. netzwerk-weiterbildung.info


Weitere Informationen finden sie auf einer neuen
Seite auf Netzwerk-Weiterbildung
. Die Seite wird in den nächsten Wochen weiter ausgebaut.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.07.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024