Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Geförderte berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten

Frage 1. Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen (bitte aufgeschlüsselt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III –, Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen), und wie viele der Maßnahmen haben jeweils zu einem beruflichen Abschluss geführt?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 631.992 Eintritte in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung erfolgt. Im Jahr 2010 belief sich die Zahl auf 498.449 und im Jahr 2011 auf 314.784 (aufgrund der dreimonatigen Wartezeit bis zur Feststellung endgültiger statistischer Ergebnisse zur Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen handelt es sich bei den Angaben für das Jahr 2011 noch um ein vorläufiges Ergebnis). Die Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II und SGB III, Geschlecht, Geringqualifiziert und Altersgruppen sind der Tabelle zu den Fragen 1 und 5 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind hier die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt. Die Zahl der Eintritte, die in eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgten, belief sich für 2009 auf 44.438, für 2010 auf 52.437 und für 2011 (Januar bis November) auf 32.837 Eintritte.


Frage 2. Wie lang war die durchschnittliche Teilnahmedauer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten, Geschlecht und Altersgruppen darstellen)?

Antwort der Bundesregierung

Die durchschnittliche abgeschlossene Teilnahmedauer von aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgetretenen Teilnehmern (inkl. allgemeine Leistungen für behinderte Menschen) belief sich im Jahr 2009 auf 114 Tage, in 2010 auf 133 Tage und in 2011 auf ca. 169 Tage (vorläufiger Jahreswert). Die monatlichen Ergebnisse von Januar bis November 2011 und die Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II und SGB III, Geschlecht, Geringqualifiziert und Altersgruppen sind der Tabelle zu Frage 2 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind hier die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.


Frage 3. Wie hoch waren die Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Ausgaben im Rechtskreis SGB III können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:



Frage 4. Auf welchen Daten beruht die Äußerung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, zu den Arbeitsmarktzahlen vom Dezember 2011, wonach bei der Weiterbildung nicht gekürzt wurde (vgl. Videostatement Dr. Ursula von der Leyen zu den Arbeitsmarktzahlen vom 3. Januar 2012)?

Antwort der Bundesregierung

Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung im SGB-III- und SGB-II-Bereich stehen im Jahr 2012 rund 2,4 Mrd. Euro an Ausgabemittel bereit (SGB III rd. 1,9 Mrd.; SGB II rd. 465 Mio. Euro). Es stehen damit in diesem Jahr so viele Mittel für die berufliche Weiterbildungsförderung zur Verfügung wie im Jahr 2011 aufgewendet wurden.


Frage 5. Wie viele Personen sind jeweils im Januar 2009, 2010, 2011 und 2012 neu in eine Maßnahme der geförderten Weiterbildung eingetreten (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen)?

Antwort der Bundesregierung

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit Datenstand Februar 2012 liegen für das Jahr 2012 nur vorläufige hochgerechnete Ergebnisse vor. Demnach sind in den beiden ersten Monaten des Jahres 2012 37.700 Teilnehmer neu in eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingetreten (davon SGB II: 19.000 und SGB III: 18.700). Die vorläufigen hochgerechneten Ergebnisse für 2012 liegen in den gewünschten Differenzierungen nicht vor.


Frage 6. Wie viele der Personen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, haben im Anschluss daran bzw. innerhalb von sechs Monaten eine Anstellung gefunden (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen), und wie nachhaltig war der Beschäftigungseffekt?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 sind insgesamt 600 600 Teilnehmer aus einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (inkl. allgemeine Leistungen für behinderte Menschen) ausgetreten. Zum Zeitpunkt sechs Monate nach Austritt befanden sich 45 Prozent dieser Teilnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Lässt man bei der Berechnung die Teilnehmer außer Betracht, die vor und während der geförderten beruflichen Weiterbildung bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (und keine berufliche Weiterbildungsförderung aufgrund drohender Arbeitslosigkeit gemäß Â§ 77 Absatz 1 SGB III erhalten haben), so beläuft sich der Anteil der Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der geförderten beruflichen Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, auf 39 Prozent. Die Eingliederungsquote der im Jahr 2010 aus Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgetretenen Teilnehmer (ohne Teilnehmer des Sonderprogramms WeGebAU/Qualifizierungsförderung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld) liegt bei 45,1 Prozent. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der Beschäftigung liegen keine weiteren statistischen Kennzahlen vor. Hilfsweise kann auf die gleiche Messung zum Zeitpunkt zwölf Monate nach Austritt zurückgegriffen werden. Die Eingliederungsquote der im Jahr 2009 ausgetretenen Teilnehmer (ohne Teilnehmer WeGebAU/Quali-Kug) zum Zeitpunkt zwölf Monate nach Austritt liegt bei 48,2 Prozent. Die Differenzierungen nach dem Rechtskreis SGB II und SGB III, Geschlecht, Geringqualifiziert und Altersgruppen sind den Tabellen zu Frage 6 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind hier ersatzweise die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.


Frage 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der beruflichen Weiterbildung, die Quote der aus den Weiterbildungen resultierenden Arbeitsverhältnisse und deren Nachhaltigkeit auch vor dem Hintergrund der Evaluationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, in denen die Effekte der beruflichen Weiterbildung sehr positiv bewertet werden?

Antwort der Bundesregierung

Die Wirkung der beruflichen Weiterbildungsförderung ist Gegenstand einer Vielzahl von Studien. Dabei kommt die Mehrzahl der Forschungsvorhaben zu dem Ergebnis, dass die geförderte berufliche Weiterbildung die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmer nachhaltig erhöhte. Bei kürzeren Maßnahmen tritt die positive Wirkung schneller ein. Längerfristig dürfte jedoch die Wirkung viele Mittel für die berufliche Weiterbildungsförderung zur Verfügung wie im Jahr 2011 aufgewendet wurden. von Maßnahmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, höher sein.

Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich sind die Eintritte in geförderte berufliche Weiterbildungen derzeit rückläufig. Dieser Rückgang der Teilnehmerzahlen gegenüber 2009 und 2010 trägt der deutlich verbesserten Arbeitsmarktlage, dem Auslaufen der krisenbedingten Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildungsförderung sowie einer wirkungsorientierten Förderung Rechnung. Trotz der Rückgänge bei den Eintrittszahlen wird jedoch noch immer in großem Umfang gefördert: Während es im Jahr 2006 bei einer Arbeitslosenzahl von rd. 4,5 Millionen 265.000 Eintritte in geförderte berufliche Weiterbildung gab, waren es im Jahr 2011 rd. 310.000 Eintritte bei einer Arbeitslosenzahl von rd. 3 Millionen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.


Frage 8. Wie hoch waren die Ausgaben für die „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2010 und 2011, und wie viele Personen nahmen in deren Rahmen jeweils an Maßnahmen teil (bitte nach Geschlecht, Altersgruppen, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten, SGB II und SGB III aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Die Ausgaben für die „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS)“ im Rechtskreis SGB III beliefen sich im Haushaltsjahr 2010 auf 126 Mio. und im Haushaltsjahr 2011 auf 244 Mio. Euro.

Im Jahr 2010 nahmen durchschnittlich 14.148 Teilnehmer an Maßnahmen im Rahmen der „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ teil. Die Zahl der Teilnehmer in den Monaten Januar bis November 2011, die Differenzierungen nach Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu Frage 8 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.


Frage 9. Wie haben sich seit dem Jahr 2008 die Kosten für geförderte Umschulungen nach § 85 SGB III im Jahresdurchschnitt verändert, wie viele Personen haben jeweils daran teilgenommen (bitte auch gesondert darstellen für Berufe der Alten- und Krankenpflege), und wie hat sich im Rahmen geförderter Umschulung der § 421t Absatz 6 SGB III ausgewirkt?

Antwort der Bundesregierung

Die Ausgaben für die Förderung der beruflichen Weiterbildung werden separiert nach Lehrgangs- und sonstigen Kosten nach § 79 SGB III für Arbeitslose und beschäftigte Arbeitnehmer in den Finanzsystemen der Bundesagentur für Arbeit gebucht. Dabei wird nicht nach Art der geförderten beruflichen Weiterbildung differenziert. Aus diesem Grund kann keine Aussage zur Entwicklung der Kosten für Umschulungen im Jahresdurchschnitt seit dem Jahr 2008 getroffen werden.

Im Jahr 2008 nahmen durchschnittlich 34.660 Personen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf teil. Im Jahr 2009 belief sich die Zahl auf 44.382 und für 2010 auf 62.219. Die Zahl der Teilnehmer in den Monaten Januar bis November 2011 und die Differenzierungen nach den ausgewählten Schulungszielen in den Berufen der Alten- und Krankenpflege sind der Tabelle zu Frage 9 im Anhang zu entnehmen. Förderungen nach der befristeten Sonderregelung des § 421t Absatz 6 SGB III wurden allerdings statistisch nicht gesondert erfasst. Innerhalb der Geltungsdauer dieser Regelung war allerdings ein deutlicher Anstieg der Teilnehmerzahlen in Weiterbildungsmaßnahmen mit anerkanntem Abschluss zu verzeichnen, insbesondere bei solchen mit dem Schulungsziel Altenpflege.


Frage 10. Wie viele Personen nahmen durchschnittlich in den Jahren 2009, 2010 und 2011 an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung teil (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen)?

Wie viele dieser Personen nahmen an Maßnahmen in Berufsförderungswerken
teil?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 befanden sich durchschnittlich 17 729 behinderte Menschen in allgemeinen und besonderen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 100 Nummer 4 und 102 SGB III. Die Zahl der Teilnehmer im Jahr 2010 belief sich auf 18.318 und im Durchschnitt der Monate von Januar bis November 2011 auf 17.014. Die Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 7, 8 und 9) im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.

Informationen zum Lernort (z. B. in einem Berufsförderungswerk) werden nur für Teilnehmer in besonderen, rehaspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen erfasst. Der Bestand an Teilnehmern in besonderen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen in Berufsförderungswerken im Jahresdurchschnitt 2009 liegt bei 5.128, für das Jahr 2010 bei 5.262 und im Durchschnitt der Monate von Januar bis November 2011 bei 4.907 Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 10, 11 und 12) im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.


Frage 11. Wie viele Personen sind in den Jahren 2009, 2010 und 2011 neu in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung eingetreten (bitte aufgeschlüsselt nach SGB II und SGB III, Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten und Altersgruppen darstellen)?

Wie viele dieser Personen nahmen an Maßnahmen in Berufsförderungswerken teil?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 sind insgesamt 26.628 behinderter Menschen in allgemeine und besondere Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 100 Nummer 4 und 102 SGB III eingetreten. Die Zahl der Eintritte belief sich im Jahr 2010 auf 23.609 und in den Monaten von Januar bis November 2011 auf 18.917. Die Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 1, 2 und 3) im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.

Die Zahl der Eintritte in besondere Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die in Berufsförderungswerken durchgeführt wurden, lag im Jahr 2009 bei 6.600 Eintritten, im Jahr 2010 bei 6.451 und in den Monaten von Januar bis November 2011 bei 5.167. Differenzierungen nach dem Rechtskreis der Kostenträgerschaft, Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 10 und 11 (Spalte 4, 5 und 6) im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt.


Frage 12. Wie hoch waren die Ausgaben für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2009, 2010 und 2011?

Welcher Anteil dieser Ausgaben wurde für Maßnahmen in Berufsförderungswerken aufgewandt?

Antwort der Bundesregierung

Die Ausgaben für die berufliche Weiterbildung behinderter Menschen (SGB II/ SGB III) im Rahmen der allgemeinen Leistungen der beruflichen Rehabilitation können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden.

Maßnahmen der Berufsförderungswerke gehören zu den besonderen Leistungen der beruflichen Teilhabe. Sie werden daher gemeinsam mit den Teilnahmekosten für Maßnahmen zur Teilhabe gemäß Â§ 102 Absatz 1 SGB III dargestellt. Die Teilnahmekosten enthalten neben den Berufsförderungswerken noch die Berufsbildungswerke, die vergleichbaren Einrichtungen nach § 35 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die Sonstigen Maßnahmen (überbetrieblich/ betrieblich).



Frage 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung, deren Ausmaß sogar die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der Vorstellung ihrer Studie „Sickness, Disability and Work“ dazu veranlasst hat, Deutschland zum Handeln aufzufordern?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung sieht in der Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) „Sickness, Disabilitiy and Work“ keine speziell an Deutschland gerichtete Handlungsaufforderung. Ausweislich der Studie liegt die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in Deutschland deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Zudem geht aus der Studie hervor, dass kein expliziter Zusammenhang zwischen der Beschäftigungsquote und der arbeitsmarktpolitischen Förderung hergestellt werden kann.

Die Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2009 – aktuellere Werte aus dem Anzeigeverfahren liegen nicht vor – arbeiteten 876.000 schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg von 4 Prozent.

Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist dagegen bisher noch nicht in gleichem Umfang wie die nicht behinderter Menschen gesunken. Allerdings gelang es im Jahr 2011 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Im Februar dieses Jahres sank die Arbeitslosenzahl von schwerbehinderten Menschen erneut um 4 Prozent zum Vorjahr auf 180.300.

Die Förderung und Teilhabe behinderter Menschen ist ein geschäftspolitischer Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Für die Förderung stehen bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern im Jahr 2012 insgesamt mehr Mittel zur Verfügung, als im vergangenen Jahr hierfür aufgewendet wurden.


Frage 14. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 im Rahmen des Programms „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) gefördert (bitte auch nach Geschlecht, Migrationshintergrund, Geringqualifizierten, Altersgruppen und Branchen aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 befanden sich durchschnittlich 30 287 Teilnehmer in Maßnahmen mit einer Förderung im Rahmen des Programms WeGebAU. Die durchschnittliche Zahl der Teilnehmer im Jahr 2010 und in den Monaten Januar bis November 2011, und die Differenzierungen nach Geschlecht, Altersgruppen und Geringqualifizierten sind der Tabelle zu den Fragen 14 und 15 im Anhang zu entnehmen. Statistische Daten zum Merkmal „Migrationshintergrund“ nach § 281 Absatz 2 SGB III liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse einer kombinierten Auswertung der Merkmale Ausländer, Eingebürgerte oder Spätaussiedler angeführt. Daten zu Teilnehmern des Programms WeGebAU differenziert nach Branchen des Betriebes der beschäftigten Arbeitnehmer liegen ausschließlich zu Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 77 ff. SGB III vor. Eine Auswertung dieser Daten war der Bundesagentur für Arbeit in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich.


Frage 15. Wie viele Förderungen über das Programm WeGebAU wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 neu bewilligt, und wie hoch waren in den Jahren 2009, 2010 und 2011 die Ausgaben für das Programm WeGebAU?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 sind insgesamt 107 042 Teilnehmer in Maßnahmen mit einer Förderung im Rahmen des Programms WeGebAU eingetreten. Die Zahl der Eintritte im Jahr 2010 belief sich auf 102 476 und in den Monaten von Januar bis November 2011 auf 26 590. Der deutliche Rückgang im Jahr 2011 im Vergleich zu den beiden Vorjahren ist insbesondere auf das Auslaufen der krisenbedingten Sonderregelung des § 421t Absatz 4 SGB III zurückzuführen. Im Übrigen wird auf die Tabelle zu den Fragen 14 und15 im Anhang verwiesen. Die Ausgaben für das Programm WeGebAU beliefen sich in den Jahren 2009 auf 330 Mio., 2010 auf 274 Mio. und 2011 auf 206 Mio. Euro.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Drucksache 17/9136


Sie können die vollständige Drucksache 17/9136 mit einem umfangreichen Tabellenanhang hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.04.2012