Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Prekäre Beschäftigung

Herausforderung für die Gewerkschaften

Die Prekarisierung der Arbeit hat viele Ursachen. Der Druck des Marktes, hohe Arbeitslosigkeit, die Globalisierung von Arbeit – um nur einige zu nennen. Aber die Zunahme von prekärer Beschäftigung in Deutschland ist nicht nur den Marktkräften geschuldet, sondern Ergebnis einer Politik, die in den letzten Jahren die Schutzmechanismen abgebaut und die Flexibilisierung als Wunderwaffe gegen Arbeitslosigkeit angepriesen hat. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes und die Reduzierung des Sicherungsniveaus bei Arbeitslosigkeit erhöhen den Druck auf Arbeitssuchende und zwingen sie „jede Arbeit zu jedem Preis und zu jeder Bedingung“ anzunehmen.

Auch der internationale Druck nimmt zu. Trotz der Finanzkrise ist es nicht gelungen, die Shareholder-Value-Orientierung der Unternehmen nachhaltig zu verändern. Starke Schwankungen auf den Finanzmärkten setzten die Unternehmen unter Druck. Das Management setzt darauf, dass Angebot und Nachfrage elastischer werden, dies gilt auch für den Faktor Arbeit. Durch Personal- und Arbeitszeitpolitik werden Arbeitseinsatz und Kapazitätsauslastung optimiert, die Produktivität gesteigert und die Arbeitskosten gesenkt. Gleichzeitig werden mit dem Steigen der Leistungsanforderungen kollektive Schutz- und Sicherungsniveaus für die Beschäftigten abgebaut.

Die Gewerkschaften haben auf diese Anforderungen reagiert und haben den Unternehmen geholfen die betriebliche Flexibilität zu erweitern. Nachfrageschwankungen werden heute zur Hälfte durch angepasste Arbeitszeiten ausgeglichen. In vier von fünf Betrieben sind Überstunden, Sonderschichten, Urlaub, Kurzarbeit und flexible Arbeitszeitmodelle an der Tagesordnung. Deutschland hat mit 63,4 Wochenstunden eine sehr hohe Maschinenauslastung im produzierenden Gewerbe (Bauer/Groß 2006). Die interne Flexibilisierung der Arbeitszeit geht einher mit deren Ausdehnung. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt mit 42,4 Stunden weit über der tariflich vereinbarten 37,4 Stundenwoche.

Die Gewerkschaften erwarten dafür, dass die Unternehmen die externe Flexibilität (also Entlassungen) verringern. Doch den Unternehmen reicht interne Flexibilität allein nicht. Sie nutzen die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber ihnen eröffnete. Der Ausbau der externen Flexibilität erfolgt in Betrieben wie Verwaltungen verstärkt über prekäre Beschäftigung (befristete Arbeitsverträge, geringfügige Beschäftigung, Zeitarbeit, usw.). In fragilen Konjunkturzyklen ermöglichen prekäre Beschäftigungsverhältnisse eine kostengünstige Beschäftigungsanpassung. Dies hat zur Folge, dass die sozialen Folgen(kosten) zunächst auf die Beschäftigten und im zweiten Schritt auch auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Die prekär Beschäftigten selbst tragen zudem hohe Einkommensrisiken und haben einen schlechteren Zugang zu betrieblicher Weiterbildung. Die sozialen Sicherungssysteme werden unterhöhlt, und der Druck auf den Niedriglohnsektor steigt.

Der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten Jahren in Folge der Ausdehnung prekärer und selbstständiger Beschäftigung führt zu hohen Einnahmeverlusten in den sozialen Sicherungssystemen. Auch wenn derzeit die Normalarbeit wieder zunimmt, dürfte dies den langfristigen Trend nicht stoppen. Die nächste Krise kommt bestimmt und die ersten „Opfer“ werden wieder die Menschen sein, deren Arbeitsverhältnisse ungeschützt sind.

Folge der Mindereinnahmen in den sozialen Sicherungssystemen sind Umverteilungseffekte zwischen den Gruppen von Erwerbstätigen. In dem Maße, in dem prekär Beschäftigte weniger zur Finanzierung der Sicherungssysteme beitragen, wird ihre soziale Sicherung (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) zunehmend von den übrigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten finanziert. Die Mindereinnahmen in den sozialen Sicherungssystemen verschärfen bestehende Umverteilungseffekte zu Lasten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die entstehenden Lücken in der Rentenversicherung durch zunehmend prekäre Arbeits- und damit Versicherungsbiographien werden am Ende die Steuerzahler/innen tragen.

Ein weiterer Effekt des Rückgangs sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist, dass die geschlechtsspezifische Segmentierung des Arbeitmarktes in Deutschland sich nachhaltig verfestigt. Lt. OECD (Employment Outlook, 2010) betrug die Beschäftigtenquote der Frauen im Jahr 2009 in Deutschland 65,2 %, die der Männer lag bei 75,5 %. Allerdings hatten 38,1 % der beschäftigten Frauen einen Teilzeitjob (unter 30 Wochenstunden), aber nur 8,0 % der Männer. Dies wirkt sich entsprechend auf das Vollzeitäquivalent aus. Die vollzeitäquivalente Beschäftigungsquote betrug im Jahr 2009 bei den Frauen nur noch 40,3 % (in Vollzeit umgerechnet wären nur 40,3% der Frauen erwerbstätig), bei den Männern sank die Quote deutlich geringer auf 69,5 %. Während die in den allgemeinen Statistiken ausgewiesenen Beschäftigungs-/ Erwerbstätigenquoten bei Männern und Frauen eine Differenz von rd. 10 Prozentpunkten verzeichnen, betrug der Unterschied der Vollzeitäquivalenzquote fast 30 Prozentpunkte.

Auch im Jahr 2010 nahm die geringfügig entlohnte Beschäftigung (monatliche Bruttoverdienstgrenze von max. 400 €) weiter zu. Diese Beschäftigungsform, verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 1,1 % bzw. rd. 83.000 auf 7,274 Mio. Personen. Gegenüber 2005 lag der Zuwachs bei 12,2 % und war damit im Vergleich zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung doppelt so stark. Der Anteil der Frauen lag bei 63,5 % (West: 64,2 %, Ost: 58,2 %). Maßgeblich für die Zunahme dieser Beschäftigungsform ist insbesondere der Zuwachs der geringfügigen Beschäftigung als Nebenjob. Seit 2005 wurde in beiden Teilen Deutschlands ein Anstieg von rd. 35 % verzeichnet.

Berufsanfänger/innen müssen sich heute in der Regel damit abfinden, dass sie befristet beschäftigt werden, oder sie zunächst nur über ein – meist unbezahltes – Praktikum oder gar Leiharbeit in die Arbeitswelt einsteigen können. Arbeitslose werden von den Arbeitsagenturen in Zeitarbeit vermittelt, als kostenlose Praktikant/innen oder als Teilnehmer/innen von Trainingsmaßnahmen an Betriebe übergeben oder gleich als Ein-Euro-Jobber/innen beschäftigt.

Nicht jede Form von Teilzeitarbeit kann als prekär bezeichnet werden. Vielfach ist diese Art der Beschäftigung selbst gewählt und durch andere Einkommen im Haushalt abgesichert, aber die Zahl der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten nimmt deutlich zu. Unfreiwillige Teilzeit ist eine Form von Unterbeschäftigung. Die Beschäftigung ist unsicher, die Löhne sind in vielen Fällen nicht ausreichend, so dass ergänzend Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass das traditionelle Allein-Verdiener-Modell, das insbesondere in Westdeutschland verankert war, mehr und mehr durch andere Verdienstkonstellationen im Haushaltskontext verdrängt wird. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen, die zu gleichem Anteil ihren Beitrag zu Haushaltseinkommen beisteuern oder durch ihre Arbeit allein ihre Partner/innen und ggf. ihre Familien ernähren, steigt weiter kontinuierlich.

In der öffentlichen Diskussion wird diese Entwicklung häufig gegen die Gewerkschaften und ihre Tarifpolitik gewandt. Vereinfacht ausgedrückt lautet die Argumentation: Weil die Gewerkschaften für einen Teil der Beschäftigten („Insider“) zu starre Arbeitsbedingungen zementieren, müssen immer mehr Beschäftigte am Rande der Arbeitsgesellschaft leben (Outsider). Als angeblich logische Schlussfolgerung führt diese Argumentation an, dass Kündigungsschutz, tarifliche Löhne und die Arbeitszeitstandards abgebaut werden müssten. Die prekären Arbeitsverhältnisse am Rande würden beweisen, dass diese Flexibilität für den Erfolg der Volkswirtschaft notwendig sei.

Der DGB hat diese Ansicht klar zurückgewiesen. Gleichzeitig ist aber eine Debatte notwendig wie Flexibilität mit größtmöglicher sozialer Sicherheit verbunden werden kann. Dabei darf die Debatte nicht auf Einzelkomponenten des Arbeitsrechts reduziert werden, zumal kein direkter Zusammenhang zwischen vermeintlich zu hohem Arbeitnehmerschutz und Wettbewerbsfähigkeit besteht. Vielmehr müssen alle Komponenten, wie die tarifvertragliche Gestaltung der Arbeits- und Arbeitszeitorganisation und die soziale Absicherung unterbrochener Erwerbsbiografien sowie prekärer Beschäftigungsformen Gegenstand der Debatte sein. Ziel ist die Integration in reguläre Beschäftigung. An dieser Diskussion wird deutlich: Die Prekarisierung der Arbeitswelt ist nicht nur ein Problem der aktuell Betroffenen, sondern sie bedroht generell Arbeitsstandards in Deutschland und Europa.

Dies bedeutet nicht, dass alle Arbeitsverhältnisse, die befristet sind oder in Teilzeit, Leiharbeit bzw. als Praktikum gestaltet sind, als prekär bezeichnet werden können. Ein Problem entsteht aber dann, wenn diese Arbeitsformen weit über das betrieblich erforderliche Maß hinausgehen und der Arbeitgeber eine bewusste Strategie damit verfolgt, die Menschen möglichst ungesichert zu beschäftigen, um Risiken auf die Beschäftigten abzuwälzen.

Für viele ist prekäre Beschäftigung ein Dauerzustand. Manchen gelingt nach einiger Zeit der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diejenigen, die dauerhaft prekär arbeiten, leben in ständiger Angst vor Arbeitslosigkeit. Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wechseln häufig. Die Betroffenen können häufig keine feste Zeit- und Lebensplanung vornehmen, da sie immer „auf Abruf“ bereit stehen müssen. Da die prekäre Arbeitssituation oft einher geht mit nicht Existenz sichernden Löhnen, stehen die Beschäftigten unter einem enormen Druck, sich ständig bewähren zu müssen. Sie müssen sich immer wieder auf eine veränderte Arbeitsumgebung einstellen und fühlen sich häufig als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse.

Klaus Dörre, der mit einer Arbeitsgruppe an der Universität Jena zum Thema Prekäre Beschäftigung forscht, hat dies zutreffend beschrieben:

„Für die prekarisierten Gruppen hat Erwerbsarbeit ihren Charakter als Basis eines stabilen Lebensplans längst verloren. Im Unterschied zu den subproletarischen Existenzen des 19. Jahrhunderts führen unsichere Beschäftigungsverhältnisse in den Arbeitsgesellschaften der Gegenwart aber nicht, jedenfalls nicht zwangsläufig, zu vollständiger Entwurzelung und Massenarmut. Vielmehr befinden sich die prekär Beschäftigten in einer eigentümlichen Schwebelage. Die modernen Prekarier müssen nicht nur alle Energien mobilisieren, um den Sprung in sichere Verhältnisse vielleicht doch noch zu schaffen. Permanente Anstrengungen sind auch nötig, um einen voll ständigen Absturz zu vermeiden. Wer in seinen Anstrengungen nachlässt, dem droht der Fall in die „Zone der Entkoppelung“. Insofern besitzen die modernen Prekarier keine Reserven, kein Ruhekissen. Sie sind die ersten, denen in Krisenzeiten Entlassungen drohen. Ihnen werden bevorzugt die unangenehmen Arbeiten aufgebürdet. Sie sind die Lückenbüßer, die „Mädchen für alles“, deren Ressourcen mit anhaltender Dauer der Unsicherheit allmählich verschlissen werden“.

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder behauptet, auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde eine größere Flexibilität in den Arbeitsverhältnissen gewünscht. So könnte persönliche Freiheit mit den Interessen der Unternehmen in Einklang gebracht werden. In der Realität ist es aber vielmehr so, dass diese persönliche Freiheit nur für einen sehr kleinen Teil der Beschäftigten gegeben ist. Häufig ist diese Gruppe gut ausgebildet, und verfügt auch bei unsteter Beschäftigung über ein hohes Einkommen. Für die Masse der Beschäftigten ist diese Freiheit jedoch eine Utopie. Tatsächlich ist es die Freiheit des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer kommen und gehen zu lassen, wie sie gerade gebraucht werden. Geringste Kosten bei größtem Einsatz und Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos ist das Motto.

Nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass über die prekär Beschäftigten auf die übrige Belegschaft ein Disziplinierungseffekt ausgeht, der den Beschäftigten ständig vor Augen führt: „Du bist ersetzbar“. Für die Arbeitgeber ist dieser Disziplinierungseffekt ein willkommener Nebeneffekt. Er macht die Belegschaften gefügig und verhindert Solidarisierungen im Betrieb. Betriebliche Interessenvertretung wird erschwert, die gewerkschaftlichen Durchsetzungsmöglichkeiten werden gemindert. Deswegen ist die Prekarisierung der Arbeitswelt nicht nur für die unmittelbar Betroffenen eine Problem sondern für alle abhängig Beschäftigten.

Für die Gewerkschaften ist die prekäre Beschäftigung angesichts sinkender Mitgliedszahlen und insgesamt knapper werdender Ressourcen kein einfaches Thema. Laufende Projekte und Initiativen für und mit prekär Beschäftigten müssen sich angesichts langsamer Erfolge und relativ geringer Mitgliederzuwächse immer wieder legitimieren. Gleichzeitig hat sich bei vielen Betroffenen Resignation breit gemacht. Nach dem Motto: „Uns kann keiner mehr helfen, ihr auch nicht“. Die Gewerkschaften brauchen einen langen Atem für dieses Thema.

Die Gewerkschaften setzten dem Trend das Konzept der „Guten Arbeit“ entgegen.

Dabei geht es sowohl darum, das sogenannte „Normalarbeitsverhältnis“ im Sinne einer unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeiterwerbstätigkeit oder vollzeitnaher Teilzeit zu erhalten, als auch um die stärkere Absicherung der prekär Beschäftigten. Dies kann z. B. geschehen durch die Schaffung einer flexiblen Beschäftigungssicherheit, d. h. institutionelle Verankerung von Beschäftigungsbrücken zur Absicherung von Übergängen zwischen verkürzten Arbeitszeiten, Bildung, Familienarbeit, regenerierende Auszeiten, Selbstständigkeit, geringerem Einkommen oder Freiwilligenarbeit.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob wir die Debatte um eine verkürzte Wochenarbeitszeit für alle und damit Arbeitsumverteilung etc. neu aufnehmen wollen.

Ziel muss sein, die Lobbyarbeit in Richtung Gesetzgebung zu verstärken und die Öffentlichkeit auf die negativen Folgen der Prekarisierung der Arbeitswelt aufmerksam zu machen. Dies gilt für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sicherung, Tarifpolitik, betriebliche Mitbestimmung, die arbeitsrechtliche Ebene, die Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Weiterbildung etc.

Darüber hinaus haben die Gewerkschaften auch über ihre institutionellen Strukturen Einflussmöglichkeiten in Unternehmen. So können und müssen z. B. Betriebsräte verstärkt für die Belange der prekär Beschäftigten sensibilisiert werden. Rechtliche Grundlagen hierfür sind vorhanden: aus der Grundfunktion des betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs ergibt sich, dass für die Einbeziehung eines Beschäftigten in die Betriebsverfassung auf die Betriebszugehörigkeit (Eingliederung) abzustellen ist. Von ihr hängen i. d. R. das aktive und passive Wahlrecht, die Zuständigkeit des Betriebsrats für den betreffenden Arbeitnehmer in dessen personellen Angelegenheiten, die betriebsverfassungsrechtlichen Individualrechte (§§ 81 ff. BetrVG), die Geltung einer Betriebsvereinbarung für den Arbeitnehmer usw. ab.

Nicht zuletzt die Tarifarbeit bietet Ansätze für die Gestaltung der Arbeitswelt und die Eingrenzung von ausufernden Beschäftigungsformen. Diese Vorschläge weiter zu präzisieren, Aktionsformen und gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln, ist Aufgabe der Projektgruppe, die eng mit den Gewerkschaften zusammenarbeitet.

Die Broschüre beschreibt sieben Formen prekärer Arbeit. Die Kapitel enthalten aktuelle Daten und Fakten, aber auch Vorschläge für gesetzliche Änderungen und Handlungshinweise für Gewerkschaften und Betriebsräte.
  1. Arbeitnehmerüberlassung – Zeitarbeit
  2. Kleine Selbstständigkeit – Solo-Selbstständigkeit
  3. Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen
  4. Praktika und ungeschützte Einstiegsarbeitsverhältnisse
  5. Geringfügige Beschäftigung – Mini-Jobs
  6. Teilzeitarbeit und Unterbeschäftigung durch unfreiwillige Teilzeit
  7. Zweiter Arbeitsmarkt – Öffentlich geförderte Beschäftigung


Auch Niedriglohnarbeit ist eine Form der prekären Beschäftigung. Da die Sicherung
und Anhebung der Löhne Daueraufgabe der Gewerkschaften ist, ist diese Gruppe nicht
ausdrücklich in die Betrachtung einbezogen worden.


Sie können die vollständige Broschüre als pdf-Datei hier herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.02.2012