Aktuelle Nachrichten

Zurück zur Übersicht

Deutscher Qualifikationsrahmen

Hauptausschuss des BIBB fordert Kultusministerkonferenz zum Umdenken auf

Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Bewertung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)


Im Einklang deutscher und europäischer Bildungspolitik sollen Mobilität und Transparenz gefördert, die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsbereichen erhöht und die Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner, hochschulischer und beruflicher Bildung verwirklicht werden. Hierauf zielt der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ab. Im Erarbeitungsprozess zum DQR gab es einen breiten Konsens zwischen Bundesregierung, Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz, Wirtschaftsministerkonferenz, Sozialpartnern, Wirtschaftsorganisationen und anderen wichtigen Akteuren des deutschen Bildungs- und Qualifizierungssystems. Die Matrix des DQR wird von all diesen Beteiligten als geeignete Grundlage für die weitere Erarbeitung akzeptiert.

Im Rahmen der Zuordnung von Qualifikationen haben sich Bundesregierung, Wirtschaftsministerkonferenz, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen fachlich durch die Matrix des DQR begründet positioniert: Qualifikationen der Allgemeinbildung und der beruflichen Erstausbildung sollen den Niveaus 1 bis 4, die der beruflichen Weiterbildung und akademischen Bildung den Niveaus 5 bis 8 zugeordnet werden. Diese Zuordnung steht im Einklang mit europäischen Entwicklungen.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrer Plenarsitzung am 20./21.10.2011 den Beschluss gefasst, die allgemeine Hochschulreife (AHR) und die fachgebundene Hochschulreife (FgbHR) auf Niveau 5 des DQR zuzuordnen. Die berufliche Bildung soll offensichtlich zudem größtenteils niedriger bewertet werden als die allgemeine Hochschulreife. Damit stellt sich die KMK bewusst gegen die Position der anderen am Erarbeitungsprozess beteiligten Akteure.

Der Zuordnungsvorschlag der KMK ist absolut inakzeptabel. Er ist weder inhaltlich unterlegt noch nachvollziehbar begründet. Das Abitur entspricht nicht den Kriterien, wie sie in der Matrix des DQR auf Niveau 5 beschrieben sind. Abiturienten weisen mit ihrem Schulabschluss nicht die Handlungskompetenzen im Sinne des Niveaus 5 des Deutschen oder des Europäischen Qualifikationsrahmens auf (so besitzen sie nicht die Fähigkeiten und Kenntnisse zur Führung von Teams). Das Abitur ist oft erst die Basis, um eine berufliche Ausbildung in Unternehmen oder ein Studium aufnehmen zu können. Das Ansinnen der Kultusminister reflektiert auch nicht die damit verbundenen Konsequenzen für das deutsche Qualifikations- und Beschäftigungssystem. Ihr Beschluss wird sich, sollte er so bestehen bleiben, äußerst negativ auf die Nachwuchssicherung sämtlicher Wirtschaftsbereiche und -sektoren auswirken. Die duale Berufsausbildung wird einen Attraktivitätsverlust erleiden. Es besteht die Gefahr, dass sich immer weniger junge Menschen mit allgemeiner Hochschulreife für eine berufliche Ausbildung entscheiden, wenn ihnen suggeriert wird, dass ihr Schulabschluss höherwertiger ist als ein Berufsabschluss. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des jetzt schon bestehenden Fachkräftemangels ist das eine alarmierende Vorstellung. Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist auch in Zukunft auf gute, beruflich qualifizierte Fachkräfte angewiesen.

Mit ihrer Position, dass AHR und FgbHR qualitativ über dem Gros der dualen Ausbildungsberufe stehen, stellt die KMK auch das Bestreben um eine Beförderung der Gleichwertigkeit der Bildungsbereiche innerhalb des Bildungssystems infrage. Der bisher im Rahmen der Erarbeitung des DQR erzielte Konsens hinsichtlich Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung wird konterkariert. Das betrifft beispielsweise die gleichwertige Zuordnung von Bachelor und Meister auf Niveau 6 sowie von Master und Strategischer Professional auf Niveau 7.

Die Mitglieder des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung fordern, dass alle Qualifikationen entsprechend der Niveaubeschreibungen und unabhängig von Zugangsberechtigungen dem DQR zugeordnet werden. Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrende und Lernende werden eine Höherbewertung von AHR und FgbHR im DQR-Niveau 5 nicht akzeptieren. Die Mitglieder des Hauptausschusses fordern die Kultusminister der Länder auf, die bisherigen Errungenschaften des DQR, insbesondere mit Blick auf den Übergang vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem, nicht zur Disposition zu stellen. Sie rufen die Kultusminister auf, ihre Entscheidung im Lichte ihrer bildungspolitischen Gesamtverantwortung zu überdenken und zu korrigieren. Es muss das gemeinsame Interesse aller Verantwortlichen sein, mit dem DQR ein in sich stimmiges Zuordnungssystem zu finden, das sowohl der Weiterentwicklung des gesamten Bildungssystems als auch der Orientierung aller Unternehmen, Lernenden und Arbeitnehmer dient. Auch die Entscheidung, die AHR, die FgbHR und die Fachhochschulreife (FHR) unterschiedlichen Niveaus zuzuordnen, muss überdacht werden.

Die Mitglieder des Hauptausschusses unterstützen nachdrücklich die Position der Bundesregierung und der Wirtschaftsministerkonferenz, wonach das Abitur dem Niveau 4 im DQR zugeordnet werden soll, und bitten beide, diese Position konsequent weiter zu vertreten. Sie erwarten von der KMK, dass der bisher beschrittene Weg der konsensualen Abstimmung aller Akteure im weiteren Erarbeitungsprozess des DQR wieder beachtet wird.


Pressemitteilung des BIBB vom 1. Dezember 2011


Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Deutscher Qualifikationsrahmen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.12.2011