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TVöD jetzt – kein Lohndumping mit öffentlichen Mitteln!

Am 29.09. demonstrierten 500 Beschäftigte von Trägern von Bildungs- und Sozialer Arbeit zur Frankfurter Stadtverordnetenversammlung auf den Roemer. Gefordert wurde unter anderem, kommunale Aufträge nur noch an tarifgebundene Arbeitgeber zu vergeben und eine Bezahlung entsprechend TVöD. Aufgerufen hatten zwölf Betriebsräte, die sich zu einem regionalen Netzwerk zusammengeschlossen haben, der Verdi- AK Soziale Vereine, Verdi und die GEW.

Die Aktion wurde von den Initiatoren als ein erster Erfolg gewertet, denn die Protestaktion machte weit über den Kreis der Organisatoren auf die schlechten Arbeitsbedingungen und das Lohndumping bei den Trägern aufmerksam. Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit auf dem Niveau des TVöD konnte weiter unter den Beschäftigten verbreitet werden. Das Netzwerk bereitet weitere Aktionen vor und um noch mehr Beschäftigten in den Protest gegen Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse einbeziehen.

Das nächste gemeinsame Treffen des Netzwerkes und des Verdi AK ist am 14.11. um 18.00 Uhr. Diesmal bei der GEW. (Bleichstraße, Frankfurt/M.)



Aufruf des Frankfurter Netzwerkes Soziale Arbeit


Die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in der Sozial- und Bildungsarbeit, in der Drogenhilfe und in der Behindertenhilfe leisten zu großen Teilen die Beschäftigten der freien Träger. Bei der Vergabe dieser Aufgaben der Daseinsvorsorge übt die öffentliche Hand enormen Kostendruck aus. Anbieter dieser sozialen Dienste unterbieten sich gegenseitig mit der Folge, dass gleiche Arbeit ungleich entlohnt wird und sich unsichere Arbeitsverhältnisse ausbreiten.

Wir, Betriebsräte und Beschäftigte der unten genannten Träger sozialer Arbeit, haben uns zusammengeschlossen, weil wir diesen Zustand nicht mehr hinnehmen wollen. Unsere Ziele sind:
  1. Tariflöhne in der Höhe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVÖD).
    Was die öffentliche Hand ihren Beschäftigten zahlt, das darf sie den Beschäftigten der freien Träger nicht vorenthalten!

  2. Die öffentliche Hand darf Aufträge nur an Träger vergeben, die Tariflöhne zahlen.
    Die Konkurrenz der freien Träger darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden!

  3. Finanzielle Transparenz und Kontrollmöglichkeiten der Beschäftigten durch Wirtschaftsausschüsse.
    Der Tendenzschutz darf nicht gegen die Rechte der Beschäftigten eingesetzt werden.



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Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.11.2011