Selbstständige in der Weiterbildung

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Neues Arbeitsmarktgesetz bringt Kahlschlag bei der Arbeitsförderung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das heute in erster Bundestagslesung beratene Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt als „Kahlschlag insbesondere bei der Gründungsförderung. Das ist ein Spargesetz, das die Erkenntnisse über die Wirkung der Arbeitsmarktinstrumente komplett ignoriert“, kritisierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Damit werde die heutige Gründungsförderung faktisch abgeschafft, da hier mittelfristig nur noch rund ein Viertel der heutigen Mittel zur Verfügung stehen soll.

Das Gesetz, das die Arbeitsmarktförderung um über zwei Milliarden Euro jährlich verringert, sieht die stärksten Kürzungen bei der Gründungsförderung vor. Auf die besteht bislang noch ein Rechtsanspruch, wenn die Gründung aus einer Erwerbslosigkeit mit Arbeitslosenanspruch erfolgt. Um hier den Kahlschlag umzusetzen, wird der Rechtsanspruch gestrichen und die Grundförderung von neun auf sechs Monate verkürzt. Damit soll die Förderung von heute rund 1,8 Milliarden Euro auf 800 Millionen im Jahr 2012 und eine halbe Milliarde Euro ab dem Jahr 2013 sinken.

Werneke, der auch für die 30.000 selbstständigen ver.di-Mitglieder zuständig ist, verwies darauf, dass es angesichts bereits beschlossener Haushaltskürzungen ohnehin einen rasanten Rückgang bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gäbe, die insbesondere Langzeitarbeitslose, den Weiterbildungsbereich und junge Menschen träfen. Für angehende Selbstständige werde zudem eine bewährte Förderung aus kurzsichtigem Spar-Wahn faktisch abgeschafft. Und entgegen mancher öffentlicher Darstellungen der letzen Wochen gäbe es auch eine große Gruppe von tatsächlich bedürftigen Selbstständigen, betonte Werneke. So habe die Bundesagentur Mitte Juni darüber spekuliert, dass Selbstständige Leistungen erschleichen könnten und laut über Einschnitte für Unternehmensgründer auch beim Arbeitslosengeld II nachgedacht. Dieses Thema sei dann "rein spekulativ, zynisch und offensichtlich im Vorfeld des heute auf den Weg gebrachten Gesetzes lanciert“ worden.


Quelle. Presseerklärung ver.di vom 1. Juli 2011

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.07.2011