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Gemeinsame Erklärung

Situation der Beschäftigten in Integrationskursen

Wesentlicher Bestandteil aller aktiven Integrationspolitik ist das Angebot von „Integrationskursen“, in denen erwachsenen Migrantinnen und Migranten die deutsche Sprache und Kenntnisse über das gesellschaftliche Leben in Deutschland vermittelt werden. Dass daraus in den vergangenen Jahren eine „Erfolgsgeschichte“ geworden ist, ist ganz wesentlich den Lehrkräften und den Kursträgern zu verdanken, die sich vielfach über das wirtschaftlich vertretbare Maß hinaus engagiert haben. Dieses Engagement stößt schon lange an seine Grenzen. Die Situation ist seit Beginn der Integrationskurse (2005) von mangelnder Planungssicherheit für die Kursträger und notorischer Unterbezahlung der gut qualifizierten Lehrkräfte gekennzeichnet. Diejenigen, die sich einer Erfolgsgeschichte rühmen, verschweigen, dass dies auf Kosten der Lehrkräfte erzielt wurde.


Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert:
  • die jahrelange Tagelöhnerei zu beenden und nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die rechtliche Stellung der Lehrkräfte zu sichern. Die Bezahlung im Krankheitsfall und Urlaub müssen eine Selbstverständlichkeit sein. Statt der Niedrigsthonorare ab 8 € brutto ist ein garantiertes Honorar von mindestens 30 € pro Unterrichtseinheit für die Lehrkräfte in Integrationskursen festzuschreiben und dafür eine kostendeckende Finanzierung zu gewährleisten. Eine Festanstellung der Lehrkräfte mit gleichem Verdienst wie Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen nach TVöD ist unbedingt anzustreben.

  • eine engagierte Integrationspolitik zu betreiben und dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht durch unsinnige Vorschriften gefährdet oder behindert wird. Das betrifft sowohl die Zulassung zu Integrationskursen und die Sicherstellung von Kinderbetreuung als auch die zeitnahe Abrechnung von Integrationskursen als Grundlage für die Bezahlung der Lehrkräfte. Dafür ist eine nachhaltige Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kursträgern und dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu vereinbaren.

  • die bisherige Regelung der Renten- und Krankenversicherung für freiberufliche Lehrerinnen und Lehrer, die diesen alleine die gesamte Last des Beitrags aufbürdet, durch eine gerechte zu ersetzen. Eine einkommensabhängige Einstufung in die GKV ist flächendeckend einzuführen.

Quelle: Gemeinsame Erklärung des DaZ-Netzwerks für Lehrkräfte in Integrationskursen, Aktion Butterbrot und der Gewerkschaft GEW


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.03.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024