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Recht auf Ausbildung und Förderung

Forderungen für den Übergang von der Schule in die Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene an der Nahtstelle zwischen Bildungspolitik und Arbeitsmarktpolitik
  1. Der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung muss künftig so gestaltet werden, dass Berufs- und Studienorientierung bereits in der Sekundarstufe I einsetzt und praxisorientiert in den Unterricht integriert wird. Die vertiefte Berufsorientierung der Bundesagentur für Arbeit (BA) muss verbindlicher Bestandteil der Bildungspläne der Länder für allgemeinbildende Schulen werden.

  2. Der nahtlose Übergang von der Schule in Berufsausbildung bzw. in Berufsvorbereitung ist für jede Schülerin bzw. jeden Schüler zu gewährleisten. Berufsvorbereitung muss auf Anschluss in Ausbildung hinzielen. Berufsvorbereitende Maßnahmen müssen an den Bedürfnissen der Jugendlichen und deren speziellen Problemlagen ansetzen. Die durchgehende Betreuung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in die Berufsvorbereitung ist sicherzustellen. Es darf künftig keine unnötigen Warteschleifen mehr geben. Jedem Jugendlichen muss ein geeigneter betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildungsplatz angeboten werden. Ein erfolgreicher berufsqualifizierender Abschluss beinhaltet immer auch einen Schulabschluss.

  3. Die notwendige Reform der Übergangssysteme muss die Qualität und die Zielgenauigkeit der Maßnahmen in den Mittelpunkt stellen. Diese können nur mit mehr personellen Ressourcen und einer besseren Ausstattung der Schulen und außerbetrieblichen Bildungsträger erreicht werden. Bei den außerbetrieblichen Bildungsträgern müssen Mindestarbeitsbedingungen – vor allem der branchenspezifische Mindestlohn – gelten und prekäre in gesicherte Beschäftigung umgewandelt werden. Einer Reduzierung der Maßnahmen aufgrund von Haushaltsvorgaben wird sich ver.di entgegenstellen, weil dadurch die Chancen von Jugendlichen auf Ausbildung und Arbeit weiter sinken würden.

  4. Diese Ziele sind nur durch die Vernetzung der regionalen Jugend-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik zu erreichen. Erschwernisse und Ungleichbehandlungen, die sich durch die unterschiedliche Rechtskreiszugehörigkeit von Jugendlichen ergeben, sind zu beseitigen.

Begründung:

In ihrem „Sparpaket“ unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung von „Investitionen in Bildung und Forschung, Investitionen in Wachstumskräfte, Investitionen in die Arbeitsplätze von morgen“, nennt aber gleichzeitig die „Programme und Förderinstrumente für junge Menschen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit“ im Zusammenhang mit den geplanten Einsparungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Geplant ist „eine höhere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr Ermessensleistungen“.

Hier ist anzumerken, dass bereits fast alle Leistungen zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Rehabilitationsbedarf Ermessensleistungen sind.

Und weiter heißt es in diesem Sparpaket: „Die Bundesregierung prüft daneben Möglichkeiten, die Vielzahl der verschiedenen Programme und Förderinstrumente für junge Menschen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit besser aufeinander abzustimmen und – wo es sinnvoll und möglich ist – zu bündeln. Dazu wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des BMAS und Beteiligung der betroffenen Ressorts, insbesondere des BMBF, BMFSFJ und BMWI, einen Vorschlag erarbeiten, der zusammen mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahr 2011 umgesetzt werden soll.“

Im Sparpaket sind dafür im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik Einsparungen in Höhe von insgesamt 16 Milliarden Euro plus nicht näher bezeichnete „Effizienzverbesserungen“ in der SGB II-Verwaltung“ von 4,5 Milliarden bis 2014 geplant:



Diese enorme Einsparsumme ist unseres Erachtens nicht durch eine intelligente Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, sondern nur durch haushalterische Kürzungen zu erreichen.

Die kritische Überprüfung der einzelnen Instrumente ist nicht nur sinnvoll, sondern dringend erforderlich. Die notwendige Reform mit der Haushaltskonsolidierung zu verbinden, ist jedoch der falsche Weg: Wer Ausbildungslosigkeit ernsthaft bekämpfen will, muss mehr und nicht weniger Geld in die Hand nehmen. Denn insbesondere benachteiligte Jugendliche brauchen mehr individuelle Förderung, die nur über mehr pädagogisches und ausbildendes Personal erreicht werden kann. Viele Jugendliche – und längst nicht nur die nicht „ausbildungsreifen“ – landen häufig in perspektivlosen Bildungsmaßnahmen der Übergangssysteme zwischen Schule und Berufsausbildung.

Diese Übergangssysteme sind zu einem intransparenten Förderdschungel geworden, in dem verschiedene Zielgruppen mit einer Fülle unterschiedlicher Maßnahmen bedient werden. Die Trägerstrukturen (Land, Kommunen, BA, ARGEn etc.) sind vielfältig, die Finanzierungsströme verworren. Ein tragfähiges, auf Langfristigkeit ausgerichtetes Gesamtkonzept ist nicht zu erkennen. Stattdessen existieren ähnliche Angebote auf unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage (Arbeitsförderungsrecht, Berufsbildungsrecht, Kinder- und Jugendhilferecht).

Ein nicht unerheblicher Teil der Übergangsmaßnahmen weist nur wenig Anschlussfähigkeit und Arbeitsmarktakzeptanz im Vergleich zu einer traditionellen Berufsausbildung auf. Gut die Hälfte aller Jugendlichen mit Hauptschulabschluss mündet nach Ende des Schulbesuchs in eine Übergangsmaßnahme. Von der größten Gruppe der Teilnehmer/innen an Übergangsmaßnahmen, den Jugendlichen mit und ohne Hauptschulabschluss, gelingt nur einem Drittel im Laufe von 18 Monaten die Aufnahme einer vollqualifizierenden Ausbildung. Eine Stigmatisierung der Jugendlichen durch „Maßnahme-Karrieren“ lässt die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz weiter sinken.

Dem kann nur mit einer Ausbildungsgarantie und mit Konzepten zur durchgehenden Betreuung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung bzw. in Fördermaßnahmen entgegengewirkt werden. Erste Ansätze einer Reform des Übergangssystems in der Umsetzung, das die koordinierte strukturelle Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zum Ziel hat, sind derzeit in Hamburg zu erkennen.

Bisher setzt die Förderung der Jugendlichen zu spät – am Ende der Sekundarstufe I – ein, bleibt ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ und provoziert Mitnahmeeffekte. Notwendig sind hingegen gesetzliche Regelungen, die sowohl bereits zu Beginn der Sekundar- stufe I zur Ausweitung individualisierter Förderung von Kindern/Jugendlichen führen, als auch zur Verbesserung des Übergangssystems zwischen Schule und Ausbildung die systemübergreifende Kooperation in der beruflichen Förderung junger Menschen zwischen Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ebnen.


Geplante Umsetzung / Information:

Die beigefügte Anlage fasst die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammen und nennt Zahlen und Fakten zum Übergang von der Schule in den Beruf. Auf der Grundlage des Bundesvorstandsbeschlusses wird die Arbeitsgruppe noch offene Fragen im Detail beantworten und ein Konzept für ver.di entwickeln. Ab Herbst soll dieses offensiv in die politische Debatte eingebracht werden.


Quelle: Beschluss des ver.di Bundesvorstandes vom 30.08.2010


Sie können den Beschluss des ver.di Bundesvorstandes und die Anlage hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Ausbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.09.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024