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Das neue Fachkonzept berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der BA in der Praxis

Die Wirkung des neuen Förderkonzepts in Bezug auf eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen fasst das IAB in einer Kurzbeschreibung zusammen:

"Der Forschungsbericht präsentiert Befunde aus der Begleitforschung zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit 2006/ 2007. Sie zielen zum einen darauf, der BA empirische Informationen zur konkreten Umsetzung des 2004 neu eingeführten 'Neuen Fachkonzepts BvB' (NFK) zu liefern. Zum zweiten wollen sie den Einfluss von Trägercharakteristika und Maßnahmekomposition auf das Maßnahmeergebnis (insbesondere die Übergänge in betriebliche Ausbildung) sowie den Stellenwert von Kernelementen des NFK wie Qualifizierungsbausteine und Praktika für die Übergänge in Ausbildung analysieren. Neben der Deskription von Strukturmerkmalen der Bildungsträger, der Maßnahmekomposition und der konkreten Umsetzung des Konzepts durch die Bildungsträger werden Befunde zu wesentlichen Einflussgrößen auf das Maßnahmeergebnis präsentiert: Mit steigendem Anteil an Teilnehmern ohne Schulabschluss in der Maßnahme, an Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGBII ebenso wie jenem an Abbrechern reduziert sich der Anteil an Übergängen in betriebliche Ausbildung. Einen ebenfalls negativen Effekt haben steigende Teilnehmerzahlen pro Maßnahme. Positive Wirkungen sind hingegen mit einem steigenden Anteil an Teilnehmern mit überdurchschnittlichen Praktikumsdauern sowie an marktbenachteiligten Jugendlichen in der Maßnahme verbunden. Eine hohe Betreuungsqualität sowie die Durchführung der Maßnahme in einer Bietergemeinschaft beeinflussen das Maßnahmeergebnis mittelbar durch eine Verringerung der Abbruchquote. Während betriebliche Praktika bei überdurchschnittlicher Dauer einen positiven Effekt auf den Übergang in betriebliche Ausbildung haben, lässt sich ein solcher für Qualifizierungsbausteine nicht nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Der Druck auf die Gehälter der Beschäftigten findet sich in der Untersuchung. Von 312 für die Untersuchung angeschriebenen Bildungsträgern haben sich 198 oder 96 Prozent an der Befragung beteiligt. Von den befragten Bildungsträgern gaben 79 Prozent an, bereits im Vorfeld der Vergabe Maßnahmen zur Kostenreduzierung für nötig gehalten zu haben. 70 Prozent von ihnen wollten die Kosten bei den Gehältern senken.

Von den 18 Prozent der Befragen, die während der Kalkulation keine Notwendigkeit zur Kostenreduzierung sahen, hat nur knapp die Hälfte die BvB ohne Einsparungen zum Angebotspreis durchführen können.

Demnach mussten gut 80 Prozent der Anbieter, die eine BvB nach dem neuen Förderkonzept durchgeführt haben, im Vorfeld oder während der Durchführung der Maßnahme die Kosten senken.

Insgesamt nahmen 81 Prozent der Bildungsträger Einsparungen bei den Gehaltskosten vor.

Der Bericht stellt dazu fest:

„Das Sparverhalten setzt sich fort in den betrieblichen Anreizen zur Erhöhung der Mitarbeitermotivation: Leistungsorientierte Lohnbestandteile und Prämien werden nur von einem kleinen Teil der Betriebe als Anreiz genutzt. Hauptinstrumente zur Erhöhung der Mitarbeitermotivation sind über alle Betriebsgrößen hinweg eine Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse (insges. 80%) vor immaterieller Anerkennung (53%) und eventueller Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (53%).

Insgesamt führen Entlohnungsprobleme auf der einen sowie unsichere Beschäftigungsverhältnisse auf der anderen Seite zu einer vergleichsweise hohen Fluktuation (Empirische fundierte Aussagen zur Fluktuation sind leider nicht möglich, im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit während der Begleitforschung wurde die Fluktuation (neue Ansprechpartner, z.T. bis zu drei) aber vom Verf. erlebt.

Auch wenn der Sparzwang zumindest teilweise „hausgemacht“ sein sollte (d.h., die Unternehmen bis an die unterste Grenze des Möglichen gehen, um einen Zuschlag zu erhalten und sich damit gegenseitig unter Druck setzen), wäre im Sinne der Qualitätssicherung zu überdenken, wie im Rahmen der Vergabeverfahren die Setzung und Gewährleistung von Mindeststandards ermöglicht werden kann.“



Ziel der BA war, neben einigen Änderungen im Konzept, die Senkung der Ausgaben für BvB’s. Bei Bildungsmaßnahmen ist ein solches Ziel nur durch die Senkung der Gehälter der in den Maßnahmen Beschäftigten zu erreichen. Ein Umstand, der insbesondere auch der BA bekannt sein musste. Der Einwand der BA, auch was für die Qualität der Maßnahmen tun zu wollen, erweist sich ein weiteres Mal als Sprechblase in der politischen Debatte um Sinn und Unsinn von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn das Vergabeverfahren für Qualifizierungsmaßnahmen bei der BA nicht grundlegend geändert wird, bleibt der Druck auf die Gehälter der Beschäftigten und damit der Druck auf die Qualität der Maßnahmen unverändert erhalten.

Qualität oder Dumpingpreise, die BA wird sich entscheiden müssen. Beides zusammen wird sie nicht bekommen.


Den vollständigen IAB-Forschungsbericht können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.08.2010