Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Kosten und Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Vorbemerkung der Fragesteller

Qualifizierung und Bildung sind wichtige Bestandteile für eine nachhaltige arbeitsmarktpolitische Strategie, arbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Dabei kommt es vor allem auf die Qualität der Bildungsmaßnahme an, diese zum gewünschten Erfolg führen zu können.

Doch in der letzten Zeit, auch und gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen öffentlichen Debatte über eine „Hartz IV“-Gesetzgebung, werden zunehmend Äußerungen über Beispiele erfolgloser Qualifizierungsmaßnahmen angeführt. Bei den Betroffenen verstärken sich die Fragen nach Kosten und Nutzen dieser Maßnahmen. In diesem Zusammenhang stellt sich – nicht zum ersten Mal – die Frage nach einer analytischen Evaluation. Insbesondere der sinnvolle Einsatz der Mittel und die Qualität der angebotenen Qualifikationsmaßnahmen müssen daher genau auf den Prüfstand gestellt werden.

Im Zuge der Beratungen zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP öffentlich angekündigt, die vorgesehene Rekordneuverschuldung von 85,9 Mrd. Euro deutlich zu reduzieren. Pressemeldungen zufolge bestünden für den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Steffen Kampeter, im Bereich der Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik Potentiale für Einsparungen. Unklar bleibt dabei, welche konkreten Arbeitsmarktinstrumente und Bereiche davon betroffen sein sollen. Auch die Bundesagentur für Arbeit befürchtet, dass weitere Kürzungen an die Substanz gehen werden. Es bleibt nun zu befürchten, dass weitere Kürzungen sich auch auf Kosten und damit auf die Qualität der Qualifizierungsmaßnahmen auswirken werden.


Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein wesentliches Element der Bildungspolitik auf Bundesebene und zugleich ein Kernbereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Wegen der Wirtschaftskrise und der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung wurden die Anstrengungen in diesem Bildungsbereich im vergangenen Jahr nochmals erheblich verstärkt. Die Bundesregierung hat kurzfristig und in einem finanziellen Kraftakt umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den wirtschaftlichen Abschwung zu bremsen, Arbeitsplätze zu sichern und die Wachstumskräfte zu stärken. Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland wurden die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer in und außerhalb von Kurzarbeit erheblich erweitert. So wurden alleine in der beruflichen Weiterbildungsförderung rund 620 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in beiden Rechtskreisen mit einer Weiterbildungsmaßnahme gefördert (gegenüber rd. 463 000 Eintritten im Jahr 2008). Der Bundesregierung ist die Qualität der geförderten Qualifizierungsmaßnahmen ein wichtiges Anliegen. Bildungsanbieter und ihre Weiterbildungsmaßnahmen werden im Bereich der beruflichen Weiterbildung von externen fachkundigen Stellen auf qualitative Mindeststandards geprüft. Hierfür besteht im Bereich der Arbeitsförderung mit der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ein eingeführtes und etabliertes Verfahren mit bundesweit einheitlichen und qualitativ hochwertigen Mindeststandards für die berufliche Weiterbildung.


Frage 1. Welche einzelnen Arbeitsmarktinstrumente des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch fallen aus der Sicht der Bundesregierung unter den Begriff „Qualifizierungsmaßnahmen“, von dem sowohl in (statistischen) Darstellungen der Arbeitsverwaltungen als auch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales häufig in Bezug auf einige in den genannten Sozialgesetzbüchern vorgesehenen Arbeitsmarktinstrumente die Rede ist (bitte differenzieren zwischen dem jeweiligen Stand der Gesetzgebung ab dem 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2008 und 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009)?

Antwort der Bundesregierung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist den Umfang der Förderung von Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nach Maßnahmearten getrennt aus. In der standardmäßigen Berichterstattung zu Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden einzelne Instrumente zu Instrumentengruppen zusammengefasst. Eine dieser Instrumentengruppen ist die Gruppe „Qualifizierung“, mit der die statistischen Ergebnisse
  • zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 77 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III – (incl. § 417 und § 421t Absatz 4 bis 6 SGB III),

  • zur Förderung der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen nach § 77 ff. i. V. m. § 100 Nummer 4 und § 102 SGB III,

  • zu Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen nach § 48 und § 100 Nummer 2 SGB III in der bis 31. Dezember 2008 gültigen Fassung,

  • zu ESF-geförderter (ESF – Europäischer Sozialfonds) Qualifizierung während Kurzarbeit nach den ESF-Richtlinien zur Förderperiode 2007 bis 2013,

  • zu Deutschsprachlehrgängen nach den §§ 419, 420 SGB III in der bis 31. Dezember 2004 gültigen Fassung

zusammengefasst werden. Diese Instrumentengruppe fasst die Förderinstrumente zusammen, die ausschließlich bzw. überwiegend die berufliche Qualifizierung Erwachsener zum Ziel haben. Neben dieser Zusammenfassung werden in der statistischen Berichterstattung die Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung jüngerer Menschen in einer eigenen Instrumentengruppe dargestellt und die Gewährung von Arbeitsentgeltzuschüssen an Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern nach § 235c SGB III und von Qualifizierungszuschüssen für jüngere Arbeitnehmer nach § 421o SGB III, die ebenfalls Qualifizierungselemente enthalten, der Gruppe der „beschäftigungsbegleitenden Leistungen“ zugeordnet.

Darüber hinaus können je nach Fragestellung im Rahmen der statistischen Berichterstattung weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente, die Qualifizierungselemente enthalten können, die aber innerhalb der Förderung nicht überwiegend bzw. nicht eindeutig quantifizierbar sind, zu einer Instrumentengruppe zusammengefasst werden. Ein solches Instrument ist die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III, dessen Ergebnisse in der statistischen Berichterstattung innerhalb der Gruppe der vermittlungsunterstützenden Leistungen abgebildet werden. In die Beantwortung der folgenden Fragen 2 bis 6 sind alle oben angeführten Instrumente einbezogen.


Frage 2. Wie viele Arbeitslosengeld-I- und wie viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind während der Jahre 2002 bis 2009 in die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen eingetreten (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht und Arbeitsmarktinstrumenten differenzieren)?

Antwort der Bundesregierung

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können statistische Daten für alle in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen während der Jahre 2002 bis 2009, differenziert nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht und Arbeitsmarktinstrumenten nur zu sämtlichen geförderten Eintritten ausgewertet werden. Die Eintrittszahlen hierzu sind der im Anhang beigefügten Tabelle 1 zu entnehmen. Nur für die Jahre 2008 und 2009 können für alle genannten Maßnahmen zusätzliche Differenzierungen danach vorgenommen werden, ob der Teilnehmer der Maßnahme vor Eintritt Leistungen nach dem SGB III bzw. dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen hat. Nicht berücksichtigt werden können hierbei jedoch Daten der zugelassenen kommunalen Träger. Die Eintrittszahlen der Jahre 2008 und 2009 von Teilnehmern mit SGB-II-Leistungsbezug vor Maßnahmeeintritt sind der im Anhang beigefügten Tabelle 2 und von Teilnehmern mit SGB-III-Leistungsbezug Tabelle 3 zu entnehmen.


Frage 3. Welche Kosten haben die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen während der Jahre 2002 bis 2009 verursacht (bitte nach Jahren, Bundesländern, Maßnahmen und Geschlecht differenzieren)?

Antwort der Bundesregierung

Die entstandenen Kosten für die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen sind in der im Anhang beigefügten Tabelle 4 aufgeführt. Eine Differenzierung nach Geschlecht ist hierbei nicht möglich.


Frage 4. Wie hoch waren dabei die jeweiligen tatsächlichen Maßnahmekosten nach Abzug der Ausgaben für Arbeitslosengeld I bzw. II, der sonstigen Unterhaltskosten, der Fahrtkosten, der Betreuungskosten usw. (bitte nach Jahren, Bundesländern, Maßnahmen und Geschlecht differenzieren)?

Antwort der Bundesregierung

Die durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach dem §§ 77 ff. SGB III und die Förderung der beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen nach § 100 Nummer 4 SGB III in Verbindung mit § 77 ff. SGB III entstandenen Lehrgangskosten können der im Anhang zu Frage 3 beigefügten Tabelle 4 (siehe „FbW-nur LK“ und „FbW-Reha nur LK“) entnommen werden. Bei allen anderen aufgeführten Maßnahmekosten sind Fahrt- und Kinderbetreuungskosten – soweit relevant – mit enthalten und können nicht spezifiziert ausgewiesen werden. Ausgaben für während der Maßnahmeteilnahme ggf. zu gewährendes Arbeitslosengeld sind in den aufgeführten Maßnahmekosten nicht enthalten und können – abgesehen von Unterhaltsgeld und Arbeitslosengeld bei Weiterbildung – nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auch nicht zusätzlich ausgewiesen werden.


Frage 5. Wie wird die Entwicklung der in den Antworten zu den Fragen 3 und 4 genannten Kosten für das Jahr 2010 sowie die kommenden Jahre von der Bundesregierung eingeschätzt und angestrebt?

Antwort der Bundesregierung

Die Eintritts- und Budgetplanung im SGB III des Eingliederungstitels erfolgt im „bottom-up-Verfahren“. Die Bundesagenturen für Arbeit legen in dezentraler Verantwortung unter Kenntnis der Besonderheiten und Bedarfe des regionalen Arbeitsmarktes ihre Produkteinsatzstrategie im Rahmen der Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung im SGB III unter den Gesichtspunkten von Wirkung und Wirtschaftlichkeit eigenständig fest. Im Jahr 2009 wurden bundesweit hierfür 3,677 Mrd. Euro ausgegeben (incl. Nachtragshaushalt). Mit 1,085 Mrd. Euro war dabei die Förderung der beruflichen Weiterbildung eine der größten Einzelpositionen. Im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit 2010 umfasst der Eingliederungstitel 3,036 Mrd. Euro – dies entspricht einer Steigerung von 2,2 Prozent gegenüber dem Haushaltsansatz von 2009 ohne Nachtragshaushalt.

Nach § 46 Absatz 2 Satz 2 SGB II soll bei der Zuweisung der Mittel für Eingliederungsleistungen grundsätzlich die Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Grunde gelegt werden. Aufgrund der Verordnungsermächtigung nach § 46 Absatz 2 Satz 4 SGB II können jedoch für die Verteilung der Haushaltsmittel im SGB II veränderte Maßstäbe festgelegt werden. Hiervon hat die Bundesregierung – wie auch in den vergangenen Jahren – mit dem Erlass der Eingliederungsmittelverordnung 2010 Gebrauch gemacht. Hierbei wird jedoch nicht die perspektivische Kostenentwicklung einzelner Maßnahmen berücksichtigt. Vielmehr wird eine spezielle Grundsicherungsquote angewendet, die die Zahl erwerbsfähiger Bezieher von Leistungen der Grundsicherung ins Verhältnis zur Zahl aller Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) setzt. Damit trägt die Bundesregierung bei der Verteilung der Eingliederungsmittel den höheren Mittelbedarfen der Regionen mit vergleichsweise schwierigerer Arbeitsmarktlage Rechnung. Die Eingliederungsmittel für Leistungen nach den §§ 16e und 16f SGB II werden gesondert verteilt. Hinsichtlich der Eingliederungsmittel für die anderen Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II obliegt es den Grundsicherungsstellen im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Finanzplanung, die Maßnahmeplanungen im Wege ihrer Arbeitsmarktprogramme vorzunehmen.


Frage 6. a) Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen je Teilnehmer/Teilnehmerin während der Jahre 2002 bis 2009 verändert (bitte nach Jahren, Bundesländern und Maßnahmen differenzieren)?

b) Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein, und wird sie Initiativen ergreifen, den bestehenden Trend zu verändern?

Antwort der Bundesregierung

Antwort zu den Fragen 6a und 6b:

Die durchschnittliche Teilnahmedauer, differenziert nach Rechtskreis, Jahren und Bundesländern, ist der im Anhang beigefügten Tabelle 5 zu entnehmen.

Die Dauer einer Maßnahme richtet sich insbesondere nach den rechtlichen Vorgaben (z. B. Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnungen etc.), der Zielsetzung der individuellen Maßnahme und der von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter für die Zielerreichung im Einzelfall als notwendig angesehenen Maßnahmedauer. Die Maßnahmedauer wird sich auch weiterhin an den bestehenden Kriterien zu orientieren haben.


Frage 7. a) Welche wissenschaftlichen Untersuchungen sind der Bundesregierung zum Erfolg der verschiedenen Arbeitsmarktinstrumente bekannt (bitte auch Jahr der Untersuchung und Zeitraum, auf den sich diese Untersuchung bezieht, benennen)?

b) Zu welchen Ergebnissen – insbesondere bezüglich der in der Antwort zu Frage 2 genannten Arbeitsmarktinstrumente – kommen diese Untersuchungen?

Antwort der Bundesregierung

Antwort zu den Fragen 7a und 7b:

Eine Übersicht der wissenschaftlichen Untersuchungen und ihrer Ergebnisse ist der im Anhang beigefügten Tabelle 6 zu entnehmen.


Frage 8. Sieht die Bundesregierung Einsparpotentiale im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, und wenn ja, welche (bitte begründen sowie nach Maßnahmen bzw. Programmen aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 17/494 vom 22. Januar 2010 verwiesen.


Frage 9. a) Wie viele Personen wurden im Rahmen der Initiative „Kurzarbeit und
Qualifizierung“ im Konjunkturpaket II seit deren Initiierung gefördert
(bitte nach Geschlecht differenzieren)?

Antwort der Bundesregierung

Für die Weiterbildungsförderung von Fachkräften in Kurzarbeit wurde das ESF-Programm „Mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld“ aufgelegt. Das ESF-Programm ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Geringqualifizierte Beschäftigte in Kurzarbeit können über § 77 SGB III gefördert werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind von Januar bis Dezember 2009 insgesamt 136 993 Kurzarbeiter in eine nach dem ESF-Programm bzw. eine nach § 77 SGB III geförderte Qualifizierungsmaßnahme eingetreten. Davon waren 22 534 Frauen.

Frage 9. b) Welche Dauer hatten die im Rahmen der Initiative „Kurzarbeit und Qualifizierung“ geförderten Maßnahmen im Durchschnitt?

Antwort der Bundesregierung

Die geplante durchschnittliche Teilnahmedauer der durch Übernahme der Weiterbildungskosten nach § 77 SGB III geförderten Teilnehmer von Weiterbildung während Kurzarbeit liegt bei 2,3 Monaten. Die durchschnittliche Teilnahmedauer der nach dem ESF-Programm geförderten Weiterbildungsmaßnahmen liegt bei 0,6 Monaten.

Frage 9. c) In wie vielen Fällen konnten im Rahmen der Initiative „Kurzarbeit und Qualifizierung“ anerkannte Berufsabschlüsse nachgeholt werden?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2009 sind 707 Teilnehmer in Maßnahmen mit dem Ziel der Erlangung eines anerkannten Berufsabschlusses eingetreten, deren Weiterbildung während Kurzarbeit durch die Übernahme der Weiterbildungskosten nach § 77 SGB III gefördert wurde.

Frage 9. d) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Initiative, und plant sie diese fortzuführen?

Antwort der Bundesregierung

Mit der Förderung von Qualifizierung während der Kurzarbeit wurden die Betriebe unterstützt, in die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Fachkräfte in den Unternehmen zu erhalten und zu verbessern. Die Verbindung von Qualifizierung und Kurzarbeit wird von vielen Unternehmen genutzt. Die von der Bundesregierung geschaffenen Fördermöglichkeiten konnten damit in wirtschaftlich schwierigen Phasen besondere Anreize zur Erhöhung der Weiterbildungsaktivitäten geben. Die Bundesregierung prüft die Verlängerung des bis 31. Dezember 2010 befristeten ESF-Förderprogrammes, mit dem Weiterbildungsmaßnahmen von Fachkräften gefördert werden können. Die Möglichkeit einer Weiterbildungsförderung von geringqualifizierten Arbeitnehmern in Kurzarbeit nach § 77 SGB III ist zeitlich nicht befristet und kann daher auch zukünftig eingesetzt werden.


Frage 10. a) Welchen Einfluss hatte die Neuregelung des Kurzarbeitergeldes (nach sechs Monaten Kurzarbeit 100 Prozent der Erstattung der Sozialbeiträge) auf die angestoßene Initiative „Kurzarbeit und Qualifizierung“?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

Antwort der Bundesregierung

Antwort zu den Fragen 10a und 10b:

Die volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Monat der Kurzarbeit war wichtig, um Unternehmen, die wegen der schweren Wirtschaftskrise länger von Arbeitsausfällen betroffen sind, bei der Vermeidung von Entlassungen zu unterstützen. Durch die Regelung ist der finanzielle Förderumfang bei Qualifizierung während Kurzarbeit für den Unternehmer unverändert geblieben. Die unterjährige Entwicklung der Fördereintritte in Weiterbildungsmaßnahmen während Kurzarbeit lässt keine nachteiligen Auswirkungen auf die Qualifizierungsaktivitäten erkennen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass den Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen ist.


Frage 11. Wie viele Personen nahmen nach der Ausweitung bzw. Aufstockung des WeGebAU-Programms an einer Maßnahme in diesem Rahmen teil (bitte aufschlüsseln nach beruflichen Abschluss und Geschlecht)?

Antwort der Bundesregierung

Mit dem zum 1. Februar 2009 in Kraft getretenen § 421t Absatz 4 SGB III wurde der über das WeGebAU-Programm (WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) förderfähige Personenkreis auf alle beschäftigte Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsabschluss und letzte mit öffentlichen Mitteln geförderte berufliche Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Außerdem wurden die Programmmittel der Jahre 2009 und 2010 auf jeweils insgesamt 400 Mio. Euro aufgestockt. Im Jahr 2009 sind insgesamt 101 900 Beschäftigte (2008 = 61 968) mit einem Frauenanteil von 29,7 Prozent (2008 = 28,6 Prozent) über das WeGebAU-Programm gefördert worden. Von den Gesamtförderungen entfallen 15 800 Eintritte auf die erweiterte Fördermöglichkeit nach § 421t Absatz 4 SGB III. Der Frauenanteil liegt hierbei bei 38,1 Prozent. Der vorhandene berufliche Abschluss von nach § 421t Absatz 4 SGB III geförderten Teilnehmern ist statistisch nicht auswertbar.


Frage 12. Wie viele der Maßnahmen sind innerhalb des WeGebAU-Programms begonnen worden?

Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?

Antwort der Bundesregierung

Die Anzahl der Schulungsmaßnahmen ist statistisch nicht auswertbar. Zu der Anzahl der geförderten Personen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Mit der beruflichen Weiterbildungsförderung nach dem WeGebAU-Programm konnten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Anreize geschaffen werden, mit denen Weiterbildungsaktivitäten in den Betrieben ausgelöst, aktiviert und aus geweitet wurden. Beruflich qualifiziertes Personal steigert auf der einen Seite die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine höhere soziale Absicherung durch eine Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, verbunden mit Aufstiegschancen durch eine bessere Qualifikation. Zukünftig gilt es daher, Betriebe und Arbeitnehmer weiterhin für die notwendige berufliche Weiterbildung und deren Eigenverantwortung hierfür zu sensibilisieren, damit beide Seiten den zukünftigen Herausforderungen gewachsen sind.


Frage 13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der durch die öffentliche Arbeitsförderung finanzierten Maßnahmen durch Lehrende durchgeführt werden, deren Arbeitsbedingungen tariflich geregelt sind, und wenn ja, welche?

Frage 14. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der durch die öffentliche Arbeitsförderung finanzierten Maßnahmen durch Lehrende durchgeführt werden, die für ihre Tätigkeit weniger als den beim Tarifausschuss beantragten Branchenmindestlohn erhalten?

b) Wie wird sich der in Frage 14a genannte Anteil nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln?

Antwort der Bundesregierung

Antwort zu den Fragen 13 bis 14b:

Der Bundesregierung liegen dazu keine belastbaren statistischen Auswertungen vor.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 17/1725


Die Drucksache enthält einen sehr umfangreichen Tabellenanhang (ca. 245 Seiten), die über Verlinkungen direkt angesteuert werden können. Die Bundestagsdrucksache 17/1725 können sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Die Frage und Antwort der Bundesregierung aus der Bundestagsdrucksache 17/494 lautete:

Frage der Abgeordneten
Sabine Zimmermann
(DIE LINKE.)


Wann plant die Bundesregierung voraussichtlich folgende in dem Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben in Angriff zu nehmen bzw. dazu eine gesetzliche Initiative vorzulegen (bitte mit Jahr und Monats- oder Quartalszahl angeben): befristete Beschäftigungsverhältnisse, Minijobs (beide Nr. 3.1. des Koalitionsvertrages), Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten (Nr. 7.1. des Koalitionsvertrages), und inwieweit kann die Bundesregierung ihre inhaltlichen Vorstellungen zu diesen Punkten über die Verlautbarungen der Koalitionsvereinbarung hinaus bereits klarer inhaltlich präzisieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Ralf Brauksiepe
vom 18. Januar 2010


Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten

Die Bundesregierung setzt auf eine wirksame und wirtschaftliche Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitsuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Bundesregierung wird die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung mit dieser Maßgabe weiterhin auf den Prüfstand stellen. Sie wird die Zahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente und Programme reduzieren und die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt wirksamer und einfacher gestalten.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.06.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024