Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Keine Kürzungen in der beruflichen Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit

Erklärung der TeilnehmerInnen des bundesweiten Workshops aus der Weiterbildungsbranche

Die Sparbeschlüsse der Bundesregierung beinhalten u.a. massive Einschnitte in die Arbeitsmarktpolitik. So soll die Bundesagentur für Arbeit 2011 1,5 Mrd. € einsparen, 2012 sollen es 2,5 Mrd. €, 2013 und 2014 sogar jeweils 3 Mrd. € sein. Zuschüsse oder Darlehen aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung von Arbeitsmarktprogrammen soll es nicht mehr geben, Rechtsansprüche Arbeitsloser sollen abgebaut und durch „Ermessensleistungen“ ersetzt werden, die nach Kassenlage vergeben werden.

Besonders gefährdet ist in diesem Rahmen erneut die berufliche Weiterbildung. Nachdem schon die Hartz-Gesetze ab 2005 zu einer massiven Reduzierung der Weiterbildungsmaßnahmen um 2/3 geführt haben (und einem damit verbundenen Verlust von über 30.000 Arbeitsplätzen bei den Weiterbildungsträgern), hat es in den beiden letzten Jahren eine Stabilisierung auf einem verbesserten, aber immer noch niedrigen Niveau gegeben (im Vergleich zur Situation vor „Hartz“). Zu befürchten ist, dass es infolge der Sparbeschlüsse zu einem erneuten drastischen Einbruch in der SGB-II/III-finanzierten beruflichen Weiterbildung kommen wird, insbesondere bei teureren langfristigen Maßnahmen, z.B. Umschulungen.

Bereits seit Beginn dieses Jahres ist Rückgang der beruflichen Weiterbildung um 25% sowohl bei den vergebenen Bildungsgutscheinen als auch bei den Finanz-mitteln gegenüber dem Vorjahr festzustellen.

Diese Politik steht im Gegensatz zu neueren Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit:
„Für den Erhalt und die Entwicklung eines Arbeitskräfteangebots, das die zukünftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes meistern kann, muss sich auch das bestehende Erwerbspersonenpotential verstärkt qualifizieren und weiterbilden“.

Wenn die Weiterbildung vernachlässigt wird, droht ein Fachkräftemangel bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit. Ein-Euro-Jobs sind weiterhin keine Alternative zu abschlussbezogenen Maßnahmen, da sie die gering qualifizierten Arbeitslosen vor allem auf Niedriglohn-Jobs verweisen.

Wir fordern: Keine weiteren Kürzungen in der beruflichen Weiterbildung!

Kassel, 12.06.2010


Sie können die Erklärung hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.06.2010