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Schwarz-Gelb verliert das Fördern für Arbeitssuchende aus dem Blick

Anlässlich der Haushaltsdebatte - speziell zum Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der gesperrten Haushaltsmittel für Eingliederungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit - erklären die stellvertretende haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Bettina Hagedorn und die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales Katja Mast:

Die SPD steht klar für eine Verfassungsänderung zur Sicherung der Hilfe aus einer Hand in den Jobcentern und zur Absicherung der Optionskommunen. Wir denken dabei sowohl an die Arbeitsuchenden als auch an die über 66.000 Beschäftigten, die Rechtssicherheit brauchen. Eine wesentliche Voraussetzung für die SPD ist, dass Schwarz-Gelb das hohe Niveau der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch künftig garantiert. Diese Hoffnung hat in den Haushaltsberatungen schwere Dämpfer erhalten.

Einerseits hat Schwarz-Gelb insgesamt 900 Millionen Euro beim Eingliederungstitel und bei den Verwaltungskosten (beide Titel sind gegenseitig deckungsfähig) gesperrt. Damit sind knapp 15 Prozent der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik auf Halde geparkt. Diese Mittel werden überwiegend von der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter und Optionskommunen zur Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu Gunsten von 4,9 Millionen (Stand Ende Dezember 2009) arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen weitergeleitet. Dies wirkt wie eine faktische Kürzung. Ende Dezember 2009 waren 860.000 Menschen bundesweit in Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die aus diesem Titel bezahlt werden. Diese brauchen eine langfristige Planung und sind zuverlässig zu finanzieren. Die Arbeitssuchenden haben meist nur durch die Maßnahmen die Chance auf den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt und damit auf sozialversicherungspflichtige, qualifizierte Beschäftigung. Betroffen sind alle bewährten Maßnahmen ebenso wie die "Jobperspektive" oder die Maßnahme "Fünfzig Plus". Die Neuaufnahme solcher Maßnahmen und damit die Fortsetzung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gerade in der Krise ist damit 2010 massiv gefährdet. Nur wenn die Sperre kurzfristig vom Haushaltsausschuss wieder aufgehoben wird können die Mittel in diesem Jahr abgerufen und damit für die aktive Arbeitsvermittlung verwendet werden. Der Antrag des Ministeriums dazu muss - weitergeleitet über das BMF - spätestens am 15. April im Haushaltsausschuss eingegangen sein, um dieses Ziel zu erreichen. Frau von der Leyen hat dafür selbst April 2010 im Haushaltsausschuss als spätestes Datum zu Protokoll gegeben. Zwar hat Bundesministerin von der Leyen die volle Unterstützung der SPD zur Aufhebung der 900 Millionen Euro umfassenden Sperren im Eingliederungsbereich - allerdings hätte sie mit CDU/CSU und FDP diese kommenden Wochen der öffentlichen Verunsicherung in den JobCentern und Optionskommunen leicht verhindern können: Auf Antrag der SPD wurde am 16. März in namentlicher Abstimmung im Bundestag über die Aufhebung dieser 900 Millionen-Euro-Sperre abgestimmt: Schwarz-Gelb verpasste die Chance zum Sinneswandel und lehnte den SPD-Antrag ab, obwohl am gleichen Tag die Presse noch schrieb, dass die CDU/CSU selbst diese Sperre inzwischen als "das falsche Signal" bezeichnete. Zu befürchten ist allerdings, dass sich die Koalition auf die Entsperrung der Mittel nicht so schnell wird einigen können, wie es die Situation der Arbeitssuchenden erfordert.

Zusätzlich hat Schwarz-Gelb von den 3.900 Stellen, die 2010 planmäßig bei der Bundesagentur für Arbeit zur Entfristung anstanden, 3.200 im Haushaltsausschuss qualifiziert gesperrt und gefährdet damit, dass gut eingearbeitete Mitarbeiter gerade in diesem schwierigen Jahr des Umbruchs auch künftig hochmotiviert ihre wichtige Arbeit machen in dem Bewusstsein, dass sie bei steigender Arbeitslosigkeit im Herbst eine eigene gesicherte berufliche Perspektive bei der Vermittlung in Qualifizierung und Hilfestellung haben. Wenn 3.200 Vollzeitmitarbeiter trotz anderslautender Zusagen nicht unbefristete Arbeitsverträge erhalten können, wird Vertrauen erschüttert - und das Ziel, dass ausreichend qualifiziertes und gut eingearbeitetes Stammpersonal bei steigender Arbeitslosigkeit in den 246 Argen auf Dauer vorhanden ist, gerät in Gefahr.

Angesichts der desaströsen Finanzsituation der Kommunen lässt Schwarz-Gelb die Städte, Gemeinden und Kreise trotz anderslautender Sonntagsreden mit diesem Bundeshaushalt 2010 "im Regen stehen". Die SPD hat einen "Rettungsschirm für die Kommunen" im Umfang von zwei Milliarden Euro beantragt und 1 zu 1 in ihrem Haushaltsvorschlag abgebildet. Im Bereich des Arbeits- und Sozialministeriums wurde von der SPD die Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger und ihre Familien um drei Prozent im Umfang von 400 Millionen Euro zur Entlastung der aufgrund der Wirtschaftskrise gebeutelten Kommunen beantragt. Dieses Geld hätten die Kommunen gerade jetzt dringend gebraucht. Schwarz-Gelb hat nicht nur diese Erhöhung abgelehnt - die Ausgaben für KDU wurden bereits im 2. Regierungsentwurf von Herrn Schäuble gegenüber dem 1. Regierungsentwurf von Peer Steinbrück um 600 Millionen abgesenkt.


Quelle: Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 18. März 2010

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.03.2010