Allgemeine und politische Weiterbildung

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Bildungsurlaub auf berufliche Weiterbildung begrenzen

Die Spitzenorganisationen der Saarwirtschaft halten die geplante Verlängerung des gesetzlichen Bildungsurlaubs für problematisch. Eine Verlängerung sei für sie allenfalls dann akzeptabel, wenn der Anspruchsbereich auf die berufsqualifizierende Weiterbildung begrenzt wird. Nur in diesem Bereich sehen sie die Wirtschaft maßgeblich in der Verantwortung, wobei die Saar-Unternehmen dieser Verantwortung bereits umfassend gerecht werden: Sie investieren viel in die berufsbezogene Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Sie stellen sie für berufsqualifizierende Maßnahmen weitgehend von der Arbeit frei und sie übernehmen zumeist auch die Lehrgangskosten. In diesem Sinne versteht die Saarwirtschaft die berufsqualifizierende Weiterbildung als Gemeinschaftsaufgabe von Unternehmen und Arbeitnehmern, wobei die Unternehmen aus freien Stücken den überwiegenden Teil der Lasten tragen. Unternehmen in anderen Ländern sehen es ähnlich. Deshalb kommen wirtschaftlich erfolgreiche Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern ganz ohne eine gesetzliche Bildungsfreistellung aus.

Im Saarland wird der gesetzliche Bildungsurlaub bisher überwiegend für die allgemeine und politische Weiterbildung genutzt. Keine Frage: Auch solche Bildungsinhalte sind wichtig. Aber sie gehören aus Sicht der Wirtschaftsorganisationen in die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer. Gesellschaft und Staat haben zu Recht ein hohes Interesse an politischer Bildung. Aber es gibt keinen Grund, warum die Wirtschaft die Kosten dafür tragen soll. Bei einer Jahresarbeitszeit, die am unteren Ende der internationalen Skala liegt, bleibt den Arbeitnehmern für die berufsferne Bildung außerhalb der Arbeitszeit beim besten Willen genug Freiraum. Immerhin gibt es hierzulande neben 52 Wochenenden 30 Urlaubstage und 12 Feiertage (übrigens 1,5 mehr als im Bundesschnitt). „Fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub für die allgemeine und politische Weiterbildung können und dürfen wir uns am Standort Saarland nicht leisten“, so IHK, HWK und VSU.


Quelle: Presseerklärung der IHK, HWK und VSU im Saarland, 30. November 2009

Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.12.2009