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Schlechte Erfolgsquoten und unzumutbare Arbeitsbedingungen in Integrationskursen

Vorbemerkung der Fragesteller

In einer Pressemitteilung vom 2. Juni 2009 beschrieb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den bisherigen Verlauf der seit 2005 bestehenden Integrationskurse als „Erfolgsgeschichte“. Im „Nationalen Integrationsplan“ werden Integrationskurse als „die größte integrationspolitische Einzelmaßnahme des Bundes “ bezeichnet, von einer „erfolgreichen Entwicklung“ ist die Rede.

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Nur 46,6 Prozent aller bisherigen 248.488 Kursabsolventinnen und -absolventen von Integrationskursen (2005 bis 2008) haben die Prüfung über das nach Auffassung des Gesetzgebers anzustrebende Sprachniveau bestanden. Bezogen auf die Zahl der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sank die Bestehensquote von 71,2 Prozent für die Jahre 2005/2006 auf 67,4 Prozent im Jahr 2007 und auf 61,3 Prozent im Jahr 2008. Während die offiziell hervorgehobene Zahl von knapp einer halben Million Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmern beeindrucken soll, verweist der Umstand, dass bislang nur gut 115.000 Menschen das gesetzgeberisch vorgegebene Ziel eines Sprachzertifikats über das Sprachniveau B1 erreichten, auf erhebliche Defizite des bestehenden Integrationskurssystems, die auch durch Änderungen der Integrationskursverordnung Ende 2007 nicht grundlegend beseitigt wurden.

Diese Defizite waren von Beginn an bekannt. So war vorauszusehen und wurde von Fachleuten prophezeit, dass die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung zunächst nur vorgesehenen 600 Stunden zum Erwerb des geforderten Sprachniveaus in vielen Fällen nicht ausreichen würden. Auch die mangelhafte Ausrichtung der Kurse an den Vorkenntnissen, verschiedenen Lerntraditionen und geschlechtsspezifischen Zuschreibungen von Lernrollen, dem Bildungsstand und den unterschiedlichen Sprachfertigkeiten der Betroffenen sorgte für absehbar schlechte Lernbedingungen und Prüfungsergebnisse. Schließlich war die viel zu niedrig kalkulierte Kostenerstattungspauschale für Kursträger bei Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 eine wesentliche Erklärung für die bisherige Misserfolgsgeschichte.

Laut Evaluationsbericht der Firma Ramboll-Management (S. 131) sanken die Gehälter für Lehrkräfte im Bereich der Sprachkurse mit Einführung der Integrationskurse um durchschnittlich zwei Euro auf 17 Euro pro Unterrichtsstunde, eine Mehrheit der befragten Kursträger sah hierin eine Beeinträchtigung der Kursqualität. Eine Sachinformation des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 19. September 2008 an den Abgeordneten Roland Claus ergab, dass die Bruttovergütung pro Unterrichtseinheit für Lehrkräfte nach Untersuchungen des BAMF auch im Jahr 2008 bei 17,63 Euro im Westen und 15,28 Euro im Osten Deutschlands und damit nicht wesentlich höher als im Jahr 2006 (16,91 Euro) lag.

Bis 2004 galt bei Kursen des Sprachverbandes ein garantiertes Mindesthonorar in Höhe von 23,10 Euro. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine Honorarentlohnung für Sprachdozentinnen und Dozenten in Höhe von mindestens 25 Euro pro Stunde. Die „Aktion Butterbrot“, eine Interessenvertretung der Honorardozenten für Deutsch als Fremdsprache, hält 30,60 Euro pro Unterrichtseinheit für erforderlich. Solche Löhne sind angesichts der derzeitigen Pauschale in Höhe von 2,35 (ursprünglich 2,05) Euro pro Person und Stunde von den Sprachkursträgern nicht zu gewährleisten. GEW, Volkshochschulen und Sprachkursträger, aber auch die Fraktion DIE LINKE. (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 16/11030 und Ausschussdrucksache 16(4)487), fordern deswegen eine Erhöhung der Pauschale auf mindestens drei Euro. Die Koalitionsfraktionen sind jedoch nicht bereit, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen, obwohl die Gesamtausgaben für Integrationskurse seit 2005 in jedem Jahr weit unterhalb der ursprünglich für diese gesellschaftspolitische Aufgabe bereitgestellten Summe in Höhe von 207,8 Mio. Euro lagen. In der Konsequenz muss daher eine gesellschaftspolitisch enorm bedeutende Aufgabe häufig für einen Hungerlohn und ohne soziale Absicherung erbracht werden (vgl. auch: „So wenig ist dem Staat die Integration wert“, tz vom 23. Juni 2009, S. 7). Die GEW spricht von einer „erschreckenden“, „unhaltbaren“ und „menschenunwürdigen“ wirtschaftlichen und sozialen Situation von Lehrkräften in Integrationskursen (vgl. „prekär“, GEW-Info 2/09, „Integration zu Dumpingpreisen“).

Die derzeitigen Arbeitsbedingungen für Honorarkräfte in Integrationskursen werden von Betroffenen, etwa der „Dozenten Initiative Berlin“ (dib), schlicht als „Wahnsinn“ beschrieben. Umgerechnet müssten sie bei einem Lehrdeputat von 25 Unterrichtsstunden (vergleichbar einem Deputat an staatlichen Schulen) von einem realen Stundenlohn in Höhe von 5,40 Euro netto leben. Dies bedeute Hartz-IV-Niveau für hoch qualifizierte Lehrkräfte mit einer vom BAMF geforderten Zusatzausbildung. Auch die dib fordert einen Mindeststundensatz in Höhe von 25 Euro, weil dies in etwa dem Mindestlohn der angestrebten tariflichen Regelungen in der Erwachsenenbildung entsprechen würde, wenn der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers, Urlaubsansprüche, Feiertage usw. berücksichtigt werden (ohne Krankheitsrisiko und Sonderzahlungen).

Die unzureichenden Arbeits- und Lernbedingungen in Integrationskursen sind von besonderer politischer Brisanz, denn sie sind Ausdruck einer halbherzigen politischen Entscheidung, Sprachkurse zwar vorzusehen, diese jedoch nicht den pädagogischen, genderspezifischen und interkulturellen Erfordernissen entsprechend und nicht ausreichend finanziell auszugestalten. Die oftmals beklagten Sprachdefizite bei Einwanderinnen und Einwanderern sind im Regelfall kein Resultat eines individuellen „Versagens“ oder gar „Unwillens zur Integration“, sondern das Ergebnis einer Politik, die über Jahrzehnte hinweg nicht auf „Integration“, sondern auf Ausgrenzung oder berufliche Deklassierung setzte. Bis 2005 gab es in Deutschland kein staatlich organisiertes Sprachkursangebot für Eingewanderte – im Gegensatz etwa zu Schweden, das bereits seit 1970 kostenlose Integrationskurse vorsieht.


Frage 1. Wie ist es mit der Darstellung der Integrationskurse als „Erfolgsgeschichte“ vereinbar, dass weniger als die Hälfte aller bisherigen Kursabsolventinnen und -absolventen das vom Gesetzgeber angestrebte Sprachzertifikat erreichte?

Antwort der Bundesregierung

Zu der Erfolgsgeschichte der Integrationskurse gehört zunächst, dass von Anfang 2005 bis zum Ende des ersten Quartals 2009 insgesamt knapp 700.000 Teilnehmerberechtigungen ausgestellt worden sind. Davon haben bisher bereits über 500.000 Teilnehmer einen Integrationskurs besucht.

Im Hinblick auf die Prüfungsteilnahme und die Quote der Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung bestehen, wird darauf hingewiesen, dass im Zeitraum 2005 bis zum ersten Quartal 2009 263.973 Teilnehmer einen Integrationskurs absolviert haben. Davon haben 191 798 Teilnehmer an der Integrationskursprüfung gemäß Â§ 17 Integrationskursverordnung (IntV) teilgenommen. Von diesen 191.798 Prüfungsteilnehmern haben 126.452 (65,9 Prozent) die Prüfung bestanden Die Quote der Kursabsolventen, die die Prüfung bestehen, ist seit 2005 von ca. 45 Prozent auf über 69 Prozent angestiegen. (Zu den Teilnehmerzahlen s. auch die Jahresbilanz 2008, www.bamf.de). Diese Zahlen sind im Vergleich zur Ausgangslage vor Einführung der Integrationskurse, als es keine Prüfungen zum Nachweis des Lernerfolges gab, ebenfalls als Erfolgsgeschichte zu werten; zur Ausgangslage s. Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse nach § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/6043).

Mit der Einführung der neuen skalierten Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) am 1. Juli 2009 werden im Hinblick auf die Erfolgsquote voraussichtlich weitere Verbesserungen erreicht. Die neue Sprachprüfung DTZ orientiert sich am konkreten Sprachbedarf von Zuwanderern und stellt eine einheitliche Sprachprüfung auf dem Sprachniveau A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) dar. Gleichzeitig orientieren sich die Aufgabenstellungen stärker als bisher an den besonderen Kommunikationsbedürfnissen der Zielgruppe der Integrationskurse.


Frage 2. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese geringe Erfolgsquote der Integrationskurse, d. h. dafür, dass nur weniger als die Hälfte aller bisherigen Kursabsolventinnen und -absolventen ein Zertifikat über das Sprachniveau B1 erreichen konnte, und inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich insbesondere einen Zusammenhang zu der häufig schlechten Bezahlung der Lehrkräfte in Integrationskursen?

Antwort der Bundesregierung

Nach der IntV in der geänderten Fassung vom 5. Dezember 2007 erfordert die Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Teilnahme auch die Teilnahme an der Abschlussprüfung (§ 15 Abs. 5 IntV). Diese Neuregelung führte zu einer deutlichen Erhöhung der Teilnehmerquote am Sprachtest. Das leichte Absinken der Bestehensquote ist damit zu erklären, dass nunmehr auch schwächere Teilnehmer, die bislang das Prüfungsangebot nicht wahrnahmen, an der Abschlussprüfung teilnehmen.

Ein Zusammenhang mit der Bezahlung der Lehrkräfte ist nicht ersichtlich. Zum 1. Juli 2007 wurde zudem der Stundensatz pro Teilnehmer von 2,05 Euro auf 2,35 Euro angehoben, was auch den Lehrkräften zu Gute kommt; sie Antwort zu 5b.


Frage 3. Inwieweit wird bei der Bewertung der „Erfolgsgeschichte“ der Integrationskurse berücksichtigt, dass das Sprachniveau B1 nicht für die Ausübung eines minimal qualifizierten Berufes ausreicht, was das Lernziel B2 für berufsorientierte Integrationskurse verdeutlicht, und ist an eine Änderung der Integrationskursverordnung gedacht mit dem Ziel, generell auch den Erwerb von Sprachkenntnissen oberhalb des Niveaus B1 zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

Der Integrationskurs ist ein „Grundangebot zur Integration“ (§ 43 Abs. 2 AufenthG). Zuwanderer, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten, sollen dadurch befähigt werden, „ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln zu können“.

Aus diesem Grund ist die Sprachförderung im Rahmen des Integrationskurses allgemeinsprachlich und nicht berufsorientiert angelegt. Ziel ist die Verständigungsfähigkeit und die Orientierung im Alltag in Deutschland. Ausreichende Sprachkenntnisse sind in diesem Sinne mit dem Sprachniveau B1 des GER nachgewiesen (s. § 3 Abs. 2 IntV).

Nach dem Rahmencurriculum für die Integrationskurse (s. www.goethe.de) gehören die Themen Arbeit und Arbeitssuche zu den Inhalten des Integrationskurses. Eine Vorbereitung auf eine konkrete Berufstätigkeit ist im Rahmen des Erstförderangebots Integrationskurs jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr wird mit diesem eine wesentliche Grundlage gelegt, auf der Absolventinnen und Absolventen aufbauend weitere spezifische Maßnahmen zur beruflichen Integration wahrnehmen können.


Frage 4. Was waren die Gründe dafür, ursprünglich nur 600 Sprachstunden für das Erreichen des Sprachniveaus B1 vorzusehen, obwohl zum Beispiel der Sachverständigenrat für Zuwanderung in seinem Jahresgutachten 2004 (S. 336) darauf hingewiesen hatte, dass es fraglich sei, ob die Sprachkurse in Art und Umfang geeignet seien, das Sprachniveau B1 zu vermitteln?

a) Welche Gründe gab es für die Erhöhung der offenkundig unzureichenden maximalen Stundenzahl durch die Änderung der Integrationskursverordnung Ende 2007, und warum geschah dies erst knapp drei Jahre nach Einführung der Integrationskurse?

Antwort der Bundesregierung

Es wird auf den in der Antwort zu 1. genannten Erfahrungsbericht nach § 43 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG, dort S. 9 ff.) verwiesen, in dem im Abschnitt III „Gesetzliche Regelungen und Konzepte“ zu den Gründen des Stundenumfangs der Integrationskurse und einer vorgesehenen Evaluierung umfänglich Stellung genommen worden ist.

b) Warum wurde bei dieser Stundenzahlerhöhung die nach Einschätzung des Ramboll-Gutachtens (S. 176 f.) „unter sprachwissenschaftlichen Gesichtspunkten … weniger zu bevorzugende Variante“ einer Wiederholungsmöglichkeit gewählt und nicht ein separater Kurs für langsam Lernende vorgesehen, was laut Gutachten „für den Lernerfolg ideal wäre“?

Antwort der Bundesregierung

Im Austausch mit Experten, vor allem auch der Bewertungskommission (§ 21 IntV), wurde deutlich, dass die von Rambøll Management vorgeschlagene Einrichtung eines Kurses für langsam Lernende mit Nachteilen behaftet ist. So ist vor Beginn des Kurses nicht immer eindeutig festzustellen, ob jemand als Langsamlerner einzustufen ist. Auch sollte den Erfahrungen aus dem Regelschulbereich entsprochen werden, wonach ein gemeinsames Lernen mit leistungsstärkeren Teilnehmenden durchaus eine positive Wirkung hat.

Die daraus resultierende Heterogenität in den Kursen hat aus pädagogischer Sicht selbstverständlich Grenzen. Eine zielgruppenadäquate Förderung wird durch das ausdifferenzierte Kurssystem mit den speziellen Kursarten (s. insbesondere auch den neu eingeführten „Förderkurs“ nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 IntV) gewährleistet.

c) Ist an die Schaffung von solchen Kursen für langsam Lernende in der Zukunft gedacht, um die Erfolgsquote bei Abschlussprüfungen zu steigern, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

Nein. Es wird auf die Antwort zu 4b). verwiesen.


Frage 5. Welche genaue Kalkulation lag der ursprünglichen Kostenerstattungspauschale für die Kursträger in Höhe von 2,05 Euro pro Stunde und Teilnehmer/ Teilnehmerin zugrunde, welche Gründe führten zur Anhebung der Pauschale auf 2,35 Euro, und ist aus Sicht der Bundesregierung eine weitere Anhebung der Pauschale wünschenswert oder geplant, und wenn ja, bis zu welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

Zur Finanzierung der Integrationskurse s. die ausführliche Darstellung im Erfahrungsbericht
nach § 45 Abs. 5 AufenthG (dort S. 35 ff.).

a) Wer konkret ist letztlich für die jeweilige Festlegung der Kostenerstattungspauschale verantwortlich, und nach welchen Kriterien und in welchen Zeitabständen wird hierüber entschieden?

Antwort der Bundesregierung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in regelmäßigen Abständen die Kostenerstattungspauschale für die Kursträger. Die Firma Rambøll Management ist zudem in Anknüpfung an die Evaluation von 2006 erneut beauftragt worden, bis Ende desJahres2009 ein Gutachten zu der Frage vorzulegen, wie sich die Erhöhung der Kostenpauschale auf 2,35 Euro pro Teilnehmer/pro Stunde auf die Kurspraxis ausgewirkt hat.

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die derzeit gewährte Kostenpauschale ausreicht, um allen Lehrkräften angemessene Honorare/Gehälter bezahlen zu können, und welche Bezahlung hält sie für angemessen bzw. strebt sie an (bitte jeweils begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Eine angemessene Vergütung der Lehrkräfte ist auch aus der Sicht der Bundesregierung eine berechtigte Forderung. Die Höhe der Vergütung unterliegt jedoch grundsätzlich der Vertragsfreiheit zwischen dem jeweiligen Träger und der Lehrkraft. Das BAMF kann zwar im Rahmen der Trägerzulassung Auflagen zur Vergütung erteilen, aber nur um zu verhindern, dass durch Dumping-Löhne Wettbewerbsvorteile erschlichen werden.

Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe des BAMF, die Honorarpraxis der Kursträger stetig zu überprüfen und ggf. gegen sogenannte „Dumping-Honorare“ vorzugehen. So lässt das BAMF diejenigen Träger, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens keine Angaben zur Kursleitervergütung machen, nicht als Kursträger zu und erteilt Trägern, die Honorare unterhalb einer ermittelten Durchschnittsgrenze von 15,00 Euro angeben, nur eine auf ein Jahr verkürzte Zulassung. Die Frage der Praxis der Lehrkräftevergütung ist zudem Untersuchungsgegenstand des o. g. Gutachtenauftrags an die Firma Rambøll Management.

c) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und inwieweit
die Erhöhung der Kostenerstattungspauschale um 30 Cent zu einer
Erhöhung der Bezahlung der Lehrkräfte führte, und inwieweit hält sie
die Kritik für berechtigt, dass ein erhöhter Verwaltungsaufwand der
Träger bzw. die nach wie vor zu niedrige Höhe der Pauschale dem entgegengestanden
haben könnte?

Antwort der Bundesregierung

Auf die Antworten zu 5., a) und b) wird verwiesen.


Frage 6. Wie hoch sind die derzeitigen an Lehrkräfte in Integrationskursen ausgezahlten Honorare/Gehälter (mindestens, höchstens, im Durchschnitt), und welche genauere Angaben liegen zu unterschiedlich hohen Bezahlungen zwischen unterschiedlichen Träger- und Kursarten (Lohnniveau bei freien/privaten Trägern, Sprachschulen, Volkshochschulen, kirchlichen Trägern, bei Alphabetisierungskursen usw.) und Bundesländern vor?

Antwort der Bundesregierung

Eine Abfrage des BAMF im März/April 2009 bei allen zugelassenen Integrationskursträgern in allen Ländern hat ergeben, dass freiberufliche Lehrkräfte durchschnittlich 18,00 Euro pro Unterrichtseinheit verdienen.

Für die Auswertung wurden die ermittelten Daten nach Ländern (Städten über 500.000 Einwohnern, von 50.000 Einwohnern bis 500.000 Einwohnern, von 10.000 Einwohnern bis 50.000 Einwohnern und unter 10.000 Einwohnern) ausgewertet. Bei der Auswertung wurden die Angaben aber nicht nach Trägerart differenziert. Die ermittelten untersten und höchsten Honorarsätze lagen zwischen 12,00 Euro und 30,00 Euro.


Frage 7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch der Anteil derjenigen Lehrkräfte in Integrationskursen ist, die die vorgeschriebenen Beiträge zur Rentenversicherung aufgrund der minimalen Vergütungen nicht entrichten können, und inwieweit sieht sie in der häufig kaum existenzsichernden Bezahlung von Honorarkräften einen „Anreiz“, diese Rentenversicherungsbeiträge aufgrund der aktuellen Notlage nicht zu leisten (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.


Frage 8. Wie hoch ist die derzeit vom BAMF empfohlene Lohnuntergrenze, wie wird diese Höhe im Detail begründet, warum wird sie für ausreichend gehalten, und wird seitens des BAMF davon ausgegangen, dass Honorarlehrkräfte nur temporär im Bereich der Integrationskurse arbeiten oder dass es sich um längerfristige Beschäftigungssituationen handelt, die z. B. auch eine hinreichende Altersvorsorge ermöglichen können muss?

Antwort der Bundesregierung

Es gibt keine empfohlene Lohnuntergrenze. Das Beschäftigungsverhältnis besteht zwischen dem Kursträger und der Lehrkraft.


Frage 9. Wie wird die Einhaltung der Lohnuntergrenzen in der Praxis überprüft, und welche Folgen hat ein Unterschreiten dieser Grenzen für die Bildungsträger?

Antwort der Bundesregierung

Siehe Antwort zu 5b).


Frage 10. Welche genauen Regelungen zur Vergütung der Lehrkräfte bei der Zulassung von Sprachkursträgern wurden nach § 20 Absatz 4 der Integrationskursverordnung (IntV) getroffen, und wie werden diese Regelungen kontrolliert und durchgesetzt?

Antwort der Bundesregierung

In dem seit Oktober 2008 praktizierten Zulassungsverfahren müssen die Träger bei allen Zulassungsanträgen Angaben zur vorgesehenen Vergütung der Honorar-Lehrkräfte machen. Erfolgen diese Angaben nicht, wird eine Zulassung als Integrationskursträger versagt.

Gibt ein Träger an, dass die Vergütung seiner Honorar-Lehrkräfte unter 15 Euro pro Unterrichtsstunde liegt, wird er vom BAMF darauf hingewiesen, dass die zu geringe Vergütung der geforderten Qualität des Unterrichts nicht Rechnung trägt. Erhöht der Träger die Vergütung dieser Lehrkräfte daraufhin nicht, erfolgt eine Zulassung nur für 12 Monate. In diesem Zeitraum erhält der Träger Gelegenheit trotz der bestehenden Bedenken nachzuweisen, dass seine Kurse auf dem geforderten Qualitätsniveau stattfinden.

Sollte bei einer im Verlauf der Integrationskurse durchgeführten Kursprüfung festgestellt werden, dass der Kursträger den Honorar-Lehrkräften eine geringere als die im Zulassungsantrag angegebene Vergütung zahlt, liegt eine schwerwiegende Beanstandung vor, die zu einem Widerruf der Zulassung führen kann.


Frage 11. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, im Rahmen des § 43 Absatz 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ausschließlich öffentliche oder halböffentliche Träger (wie z. B. in den Niederlanden) mit der Durchführung von Integrationskursen zu betrauen, oder wäre hierfür eine Gesetzesänderung erforderlich?

Antwort der Bundesregierung

Auf Grund fehlender tragender Gründe für das Beschränken der Auswahl auf lediglich öffentliche oder halböffentliche Träger ist das Ermessen i. S. v. § 43 Abs. 3 S. 2 AufenthG mit Blick auf Einschränkungen auf bestimmte Trägerarten nicht begründbar und auch eine gesetzliche Änderung wäre sachlich nicht gerechtfertigt. Der in der Frage enthaltene Hinweisauf die Niederlande trifft nicht zu; auch in den Niederlanden gibt es nach wie vor private Träger, um dort ein Angebot in der Fläche zu gewährleisten. Entscheidend sind die Qualitätsanforderungen, die an die Kursdurchführung geknüpft werden. In welcher Trägerform diese Anforderungen erfüllt werden, ist sekundär.


Frage 12. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, Integrationskurse einheitlich z. B. nur durch die Volkshochschulen anzubieten, um Nachteile und Ungleichheiten bei der Bezahlung der Lehrkräfte und Qualitätsschwankungen beim Unterrichtsangebot zu Lasten der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer zu vermeiden?

Antwort der Bundesregierung

Für die Trägerzulassung sind die Qualitätsanforderungen (§ 19 IntV) maßgeblich, die auch von jeder einzelnen Volkshochschule nachzuweisen sind. Im Übrigen hat sich in der Praxis der Wettbewerb zwischen den Trägern positiv auf die Akzeptanz und Qualität der Kurse ausgewirkt.


Frage 13. Wie werden die Arbeit und das Sprachkursangebot privater Träger vom BAMF qualitativ bewertet, die nach Auffassung etwa der dib zu einem hohen Grad keine qualitativ hochwertigen Kurse anbieten?

Antwort der Bundesregierung

Das BAMF unterscheidet hinsichtlich der Bewertung der Qualität der Integrationskurse nicht zwischen den Rechtsformen der Träger. Für alle Trägerarten gelten die gleichen Qualitätsanforderungen im Zulassungsverfahren und bei den Vor-Ort-Prüfungen. Die nicht weiter begründete und auch sonst nicht nachvollziehbar zitierte Behauptung, dass private Träger „zu einem hohen Grad keine qualitativ hochwertigen Kurse anbieten“, kann in keiner Weise bestätigt werden.


Frage 14. Wie hoch ist die absolute Zahl bzw. der prozentuale Anteil von Bildungsträgern, denen die Lizenz zum Erteilen von Integrationskursen bislang entzogen wurde (bitte nach Jahren, Bundesländern und Trägerart aufschlüsseln), und was waren die Gründe hierfür?

Antwort der Bundesregierung

Ein Widerruf der Zulassung ist nur in sehr wenigen Fällen vorgenommen worden. Die Anzahl der zugelassenen Kursträger ist seit Einführung des neuen Kursträgerzulassungsverfahrens zum 1. August 2008 rückläufig. Die Zahl der zugelassenen Kursträger hat sich um ca. 22 Prozent verringert. Dies dürfte unter anderem an den gestiegenen Qualitätsanforderungen im neuen Zulassungsverfahren liegen. Da aber die Träger, die auf eine Neu- bzw. Folgezulassung verzichtet haben, hierfür in der Regel keine Gründe angeben, können keine Aussagen über die jeweiligen Beweggründe getroffen werden.


Zugelassene Kursträger nach Bundesländern zum:




Zugelassene Kursträger nach Trägerart zum:




Frage 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Träger von Integrationskursen bislang in Insolvenz gingen (bitte nach Jahren, Bundesländern und Trägerart aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.


Frage 16. Über welche Kontrollinstrumente gegenüber den nichtöffentlichen Bildungsträgern verfügt das BAMF, über welche pädagogischen, methodischen und didaktischen Qualifikationen verfügen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des BAMF, und wie und in welchem Umfang evaluiert das BAMF insbesondere die Arbeit der Lehrkräfte in den Integrationskursen?

Antwort der Bundesregierung

Bei den Kontrollen der Integrationskurse wird nicht zwischen öffentlichen und privaten Trägern unterschieden. Die Kontrollen werden regelmäßig durch nicht angekündigte Besuche der Integrationskurse von den über 140 Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des BAMF durchgeführt. Im letzten Jahr haben 2.214 und im ersten Halbjahr 2009 bereits 1.245 solcher Kurskontrollen stattgefunden. Bei den Kursbesuchen werden neben Gesprächen mit den Trägern und den Lehrkräften auch Gespräche mit den Teilnehmern geführt. Die Kursbesuche werden protokolliert. Das Ergebnis wird den Trägern schriftlich mitgeteilt, die bei Beanstandungen zur Stellungnahme und zur Beseitigung festgestellter Mängel aufgefordert werden. Die Überprüfung der Beseitigung erfolgt bei einem Folgebesuch. Alle Regionalkoordinatoren haben an einer speziellen Schulung „Didaktik des Sprachunterrichts – Integrationskurse zum Zweitspracherwerb“ teilgenommen.


Frage 17. Praktiziert das BAMF ein teilnehmerorientiertes Qualitätsmanagement, d. h. werden z. B. Evaluationsbögen an Teilnehmerinnen und –teilnehmer von Integrationskursen (in der jeweiligen Muttersprache) verteilt und ausgewertet, und wie erfolgt gegebenenfalls eine solche Evaluierung in Alphabetisierungskursen für nicht des Lesens kundige Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

Antwort der Bundesregierung

Die Träger müssen im Zulassungsantrag im Rahmen der geforderten Qualitätskriterien (§ 19 IntV) angeben, ob und wie sie eine teilnehmerorientierte Evaluation der Integrationskurse durchführen. Die zugelassenen Träger müssen sich verpflichten, die Evaluationsergebnisse zu dokumentieren. Bei den Vor-Ort-Prüfungen lassen sich die Regionalkoordinatoren des BAMF über die Ergebnisse der Evaluation von den Kursträgern unterrichten bzw. nehmen Einblick in die Fragebögen und Kurstagebücher.

Außerdem erforscht das BAMF die Wirkung der Integrationskurse durch eine wissenschaftliche Studie zum Erfolg und zur Nachhaltigkeit der Kurse. Dazu werden die Teilnehmer aus ca. 300 allgemeinen Integrationskursen und ca. 60 Kursen für Alphabetisierung zum Beginn, zum Ende und ein Jahr nach Ende des Kurses befragt und mit einer Kontrollgruppe verglichen. Die Bewertungskommission (§ 21 IntV) greift diese Untersuchungen in ihrer Arbeit auf (s. Protokolle der Bewertungskommission unter www.bamf.de).


Frage 18. Wie viele nicht vorläufig lizenzierte Lehrkräfte für Integrationskurse gibt es, wie viele von ihnen sind derzeit in Integrationskursen beschäftigt, und wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz?

Antwort der Bundesregierung

Im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis10. Juli 2009 wurden vom BAMF für insgesamt 10.542 Lehrkräfte Zulassungen gemäß Â§ 15 Abs. 1 und 2 IntV erteilt. Von diesen zugelassenen Lehrkräften sind ca. 75 Prozent aktiv in Integrationskursen tätig geworden. Aussagen über mögliche Gründe der Fluktuation sind nicht möglich.


Frage 19. Wie viele Lehrkräfte besitzen eine vorläufige Qualifizierung, und wie viele eine Ausnahmegenehmigung für den Unterricht in Integrationskursen?

Antwort der Bundesregierung

Soweit Lehrkräfte die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 und 2 IntV nicht erfüllen, können diese eine Ausnahmegenehmigung nach § 15 Abs. 3 IntV erhalten, wenn sie die hierfür erforderlichen und seit 2005 veröffentlichten Zulassungskriterien erfüllen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis10. Juli 2009 erteilte das BAMF mehr als 8.500 Personen eine bis längstens 31. Dezember 2009 befristete Ausnahmegenehmigung.


Frage 20. Wie viele der lizenzierten Lehrkräfte arbeiten als Honorarkräfte bzw. im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, und welche diesbezüglichen Informationen gibt es differenziert nach der Trägerart?

Antwort der Bundesregierung

Das Arbeitsverhältnis zwischen dem vom BAMF zugelassenen Kursträger und der Lehrkraft unterliegt der Vertragsfreiheit. Die Kursträger – unabhängig von der Trägerform – entscheiden daher selbst über die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Lehrkräften. Daten hierüber werden nicht erhoben.


Frage 21. Wie viele Lehrkräfte in Integrationskursen gehen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung Nebentätigkeiten nach, um ihre schlechte Einkommenssituation zu verbessern, und sind solche Nebentätigkeiten vereinbar mit der notwendigen Konzentration auf den Unterricht und den umfangreichen Unterrichtsvorbereitungen?

Antwort der Bundesregierung

Siehe Antwort zu 20.; deshalb auch keine Datenerhebung zu Nebentätigkeiten.


Frage 22. Welche Kenntnisse oder Einschätzungen gibt es dazu, wie viele Lehrkräfte zum Stichtag 31. Dezember 2009 aus den Integrationskursen ausscheiden müssen, da sie die geforderte Zusatzausbildung nicht absolvieren wollen oder können, und wie werden Forderungen nach einer Anerkennung informell angeworbener Kompetenzen auch nach diesem Datum bewertet/berücksichtigt (vgl. „prekär“, GEW-Info 2/09, S. 4)?

Antwort der Bundesregierung

Von den über 8.500 Lehrkräften mit Ausnahmegenehmigungen (vgl. Antwort zu Frage 19) werden bis zum 31. Dezember 2009 noch ca. 3.000 Lehrkräfte die vom BAMF vorgegebene Zusatzqualifizierung mit Zertifikat abgeschlossen haben.

Die Zulassungskriterien berücksichtigen neben den formal erworbenen Abschlüssen bereits jetzt die bisherige Unterrichtspraxis von Lehrkräften (Matrix; vgl. Anlage). Die Zulassungskriterien werden auch über den Stichtag 31. Dezember 2009 weiterhin Anwendung finden. Damit werden also auch künftig informell erworbene Qualifikationen anerkannt. Nach § 15 Abs. 1 IntV können ohne den Nachweiseiner weiteren Zusatzqualifizierung nur Lehrkräfte in Integrationskursen unterrichten, die über ein abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) verfügen. Die Matrix lässt darüber hinaus noch die kombinierten Abschlüsse Germanistik/Fernstudium Goethe-Institut Typ B, den Abschluss Lehrbefähigung mit 2. Staatsexamen in Deutsch oder einer anderen modernen Fremdsprache und die Zusatzausbildung von Lehrern für Schüler verschiedener Muttersprachen der Universität Hamburg zu einer Tätigkeit in Integrationskursen ohne Zusatzqualifizierung zu. Dabei müssen diese Bewerber über mindestens ein Jahr Unterrichtspraxis mit der Zielgruppe verfügen.


Frage 23. Ist in der Praxis feststellbar, dass Eingangs-Sprachtests zu „homogeneren“ Kurszusammensetzungen geführt haben und Vorkenntnisse und Sprachfähigkeiten der Betroffenen tatsächlich bei der Kurszusammenstellung berücksichtigt werden (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Ein Einstufungstest wird verpflichtend vor Kursbeginn durchgeführt (§ 11 Abs. 2 IntV). Die Einstufungsergebnisse müssen vom Kursträger dokumentiert werden. Das Einstufungsverfahren besteht nicht nur aus einem mündlichen und schriftlichen Baustein zur Einschätzung bereits vorhandener Sprachkenntnisse, sondern umfasst auch eine Lernberatung und bei Bedarf die Feststellung von Alphabetisierungsbedarf.

Gerade der sogenannte „Alpha-Baustein“ führt dazu, dass heute – anders als noch 2005 – Teilnehmende ohne ausreichende Lese- und Schreibkenntnisse nicht mehr einem allgemeinen Integrationskurs zugeordnet werden. Dies ist einer der Gründe für den Anstieg neuer Teilnehmer in Alphabetisierungskursen in den letzten beiden Jahren auf nunmehr 16 905 Personen (13,9 Prozent) im Jahr 2008 (2007: 12.546 Personen, 11,0 Prozent).

Teil der Lernberatung ist es, lernbiographische Aspekte wie bisherige Bildungs- und Lernerfahrungen, individuelle Lernvoraussetzungen und –bedingungen herauszufinden und im Hinblick auf den Kursbesuch einzuordnen sowie über geeignete zielgruppenspezifische Kursangebote zu informieren. Der Beginn des Kurses erfolgt gemäß den Einstufungsergebnissen in dem Kursabschnitt, der an die mitgebrachten Kenntnisse anschließt.

Die ordnungsgemäße Durchführung der Einstufung ist Teil der Prüfung bei Kurskontrollen durch die Regionalkoordinatoren.


Frage 24. Inwieweit sorgt das System der pauschalen Kostenerstattung dafür, dass Kursträger vor allem ein Interesse daran haben, dass die Kurse möglichst voll sind, was zu Lasten der pädagogischen Qualität und einer wünschenswerten Differenzierung bei der Kurszusammensetzung geht, und welches alternative Modell ist vorstellbar, um diese nachteiligen Effekte zu vermeiden?

Antwort der Bundesregierung

Es handelt sich nicht um eine pauschale, sondern um eine teilnehmerbezogene Kostenerstattung. Zur Steigerung des Kurserfolgs diente die ab 1. Juli 2007 wirksam gewordene Erhöhung des festgelegten Stundensatzes von 2,05 Euro auf 2,35 Euro, die u. a. eine Reduzierung der Kursgrößen und eine weitere Differenzierung bei der Kurszusammensetzung ermöglicht; siehe Antwort zu Frage 5b).

Kurse für spezielle Zielgruppen (z. B. Alphabetisierungs- oder Jugendkurse), die einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen, werden mit einer besonders ausgestalteten Garantievergütung gefördert, die das Lernen in kleineren Gruppen ermöglicht. Zum System der teilnehmerbezogenen Kostenerstattung wird im Übrigen auf den Erfahrungsbericht nach § 43 Abs. 5 AufenthG (S. 35 ff.) hingewiesen.


Frage 25. Wie stellt das BAMF sicher, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab darüber aufgeklärt werden, dass nach je 100 Unterrichtsstunden der Bildungsträger gewechselt werden kann?

Antwort der Bundesregierung

Das BAMF informiert fortlaufend in Publikationen und auf dem Integrationsportal unter der Rubrik „Zuwanderer/Integrationskurse/Fragen und Antworten“ über die Wechselmöglichkeit des Kursträgers nach je 100 Unterrichtseinheiten. Zusätzlich wird das BAMF auch in das Teilnehmermerkblatt einen Hinweis aufnehmen, das bei Aushändigung der Teilnahmeberechtigung beigefügt wird.


Frage 26. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, Sprachkurse in der Zuständigkeit des BMI bzw. des BAMF zu belassen, statt sie z. B. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) anzusiedeln?

Antwort der Bundesregierung

Die Durchführung der Integrationskurse ist eine gesetzliche Aufgabe des BAMF, § 75 Nr. 2 AufenthG. Der Gesetzgeber hat hier entschieden, Migrations- und Integrationsaufgaben in einer oberen Bundesbehörde zu bündeln, um eine wirksame und effiziente Durchführung der Bundesaufgaben zu gewährleisten.


Frage 27. Welche Möglichkeiten gibt es für Interessensvertretungen und Vereine von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, auf Kursinhalte und -formen Einfluss zu nehmen und ihre Erfahrungen mit sprachlicher Integration in die Integrationskurse einzubringen, und welche Möglichkeiten werden ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für individuelle Förderungen für die Zeit eines Integrationskurses eröffnet bzw. welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich?

Antwort der Bundesregierung

Die Qualität der Integrationskurse wird durch die ständige Bewertung und Weiterentwicklung der Lehrpläne und der Abschlusstests gesichert. Nach § 21 IntV ist dafür die Bewertungskommission zuständig. Sie entwickelt auch Verfahren der Qualitätskontrolle und optimiert das Konzept des bundesweiten Integrationskurses. Die Mitglieder der Bewertungskommission werden durch das Bundesministerium des Innern benannt und sind Experten der Praxis (Kursträger, Lehrkräfte, Lehrbuchverlage), Wissenschaftler sowie institutionelle Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, des BAMF, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände.

Das BAMF unterhält daneben institutionalisierte Kontakte zu Interessenvertretungen und Migrantenorganisationen. Die über 140 Regionalkoordinatoren des BAMF initiierten Netzwerke vor Ort. Auch dort machen Migrantenorganisationen davon Gebrauch, Anregungen für die Fortentwicklung der Integrationskurse einzubringen.

Zahlreiche Projekte des BAMF , in denen ehrenamtliche Helfer einbezogen werden, flankieren und ergänzen die Durchführung von Integrationskursen.


Frage 28. Gibt es Interessenvertretungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Integrationskursen auf Bundes- oder auf regionaler/lokaler Ebene, und wenn ja, welche?

Antwort der Bundesregierung

Eine Vertretung, die sich nur auf Interessen von unmittelbaren Kursteilnehmern beschränkt, gibt es nach aktuellem Kenntnisstand nicht. Allerdings nehmen Migrantenorganisationen als allgemeine Interessenvertreter für Menschen mit Migrationshintergrund vielfach auch Stellung zu integrationspolitischen Maßnahmen.


Frage 29. Was sind die Gründe dafür, dass die ursprünglich im Bundeshaushalt für Integrationskurse vorgesehenen – jedoch bei Weitem nicht im vollen Umfang abgerufenen – 208 Mio. Euro jährlich nicht für die Verbesserung des Integrationskursangebots verwandt wurden, etwa für eine Erhöhung der Kostenpauschale, soweit Gelder z. B. wegen unerwartet niedriger Teilnehmerzahlen nicht abgerufen wurden?

Antwort der Bundesregierung

Im Hinblick auf die Haushaltsentwicklung bei den Integrationskursen in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007 wird auf den Erfahrungsbericht nach § 43 Abs. 5 AufenthG, S. 43 ff.) hingewiesen.

Mit den Änderungen in der Integrationskursverordnung wurden die Durchführungsbedingungen erheblich optimiert mit der Folge, dass aufgrund des hohen Teilnehmerinteresses (s. Jahresbilanz 2008 des BAMF) die Ausgaben für die Integrationskurse 2008 deutlich gestiegen sind. Der Haushaltstitel wurde für das Haushaltsjahr 2009 daher auf 174,1 Mio. Euro erhöht. Die Tendenz des hohen Teilnehmerzuspruchs hat sich auch 2009 fortgesetzt.


Frage 30. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die gesamtgesellschaftlich wichtige und von der Bundesregierung stets hervorgehobene Arbeit in den Integrationskursen häufig von Honorarkräften verrichtet wird, die trotz Ausbildung und Zusatzqualifikation faktisch für einen Lohn arbeiten müssen, der in etwa Hartz-IV-Niveau entspricht?

Antwort der Bundesregierung

Auf die Antwort zu Frage 5b) wird verwiesen. Darüber hinaus wird angemerkt, dass die Frage der Höhe der Vergütung von Lehrkräften kein Sonderthema bei den Integrationskursen ist. Vielmehr trifft diese Problematik auf den gesamten Bereich der Erwachsenenbildung zu.


Frage 31. Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen von Honorarlehrkräften,
z. B. der dib nach:
a) einer Erhöhung der Kostenpauschale (mindestens drei Euro),
b) einer Mindestentlohnung in Höhe von 25 Euro die Stunde,
c) einer hälftigen Zahlung der Sozialversicherung durch den Bund,
d) einer Anerkennung des Arbeitnehmerstatus,
e) bezahltem Urlaub,
f) Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
g) bezahlten Fortbildungen
(bitte getrennt beantworten und begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Im Hinblick auf die Privatautonomie der Kursträger ist eine Forderung nach einem starken und stabilen Tarifsystem für alle Weiterbildungsbeschäftigte zuvorderst an die Tarifpartner zu richten. Auf die Antwort zu Frage 5b) wird verwiesen. Eine Bewertung der einzelnen Punkte ist überdies im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten.


Frage 32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Lehrkräfte in Integrationskursen zu verbessern, und von welchen Teilnehmenden-, Träger- und Lehrkräftezahlen geht die Bundesregierung mittel- und langfristig aus?

Antwort der Bundesregierung

Erkenntnisse zum Stand der Entlohnung der Lehrkräfte wird die laufende Untersuchung durch die Firma Rambøll Management bringen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchung und nach eigener Bewertung wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Integrationskurse zu sichern und steigern, wie dies auch schon im Anschluss an die im Jahr 2006 durchgeführte Evaluation erfolgt ist.

Planungsdaten für den Haushalt 2010 sind 113.500 Teilnehmer und ca. 30.000 Kurswiederholer. Die Zahl der zugelassenen Träger wird sich voraussichtlich – auch mit Blick auf die steigenden Qualitätsanforderungen – bei einer Größenordnung von 1.300 einpendeln. Die Anzahl der Lehrkräfte wird sich etwa bei knapp 14.000 Personen bewegen.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/13972




Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Honorar
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.09.2009