Lebenslanges Lernen

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Mit prekärer Beschäftigung ist keine gute Weiterbildung zu machen

Anlässlich des Workshops "Gute Arbeit - Gute Weiterbildung. Perspektiven für die Beschäftigten in der Weiterbildung" der SPD-Bundestagsfraktion am 3. Juni 2009 erklären die zuständige Berichterstatterin Ulla Burchardt und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst-Dieter Rossmann:

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind in der Weiterbildung weiterhin an der Tagesordnung. Drei von vier Beschäftigten arbeiten auf einer Honorarbasis, die zumeist nicht auskömmlich ist. Nur jeder Siebte ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ohne flächendeckende tarifliche oder gesetzliche Mindeststandards droht ein allein kostengetriebener Negativwettbewerb um günstigste Preise. Wenn man das Ziel des lebenslangen Lernens und einer qualitativen systematischen Weiterbildung ernst nimmt, dann kann dies so nicht bleiben. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Gewerkschaften in ihren tariflichen Bemühungen um einheitliche Rahmenbedingungen für die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner, die eine hinreichende Vergütung und soziale Absicherung und so auch eine qualitative Weiterbildung sicherstellen. Wenn und wo nötig wollen wir notfalls mit zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen einen notwendigen Mindeststandard sichern. Denn eine gute, qualitative Weiterbildung kann es nicht zum Discounttarif geben.


Der Workshop der SPD-Bundestagsfraktion zur Beschäftigungssituation in der nicht-betrieblichen Weiterbildung hatte sich neben einer Bestandsaufnahme vor allem die kritische Diskussion möglicher Lösungsansätze für die jeweiligen Problemlagen zum Ziel gesetzt. Mit Interessierten und Betroffenen wurde die Situation etwa bei Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nach SGB II und SGB III, bei den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder in der kommunalen Weiterbildung intensiv beraten.


Dabei hat sich gezeigt, dass trotz erster Verbesserungen in den vergangenen Jahren etwa in der Vergabepraxis der BA oder bei der Vergütung von Integrationskursen in Teilbereichen weiterhin massiver Handlungsbedarf besteht. Dieser richtet sich zuerst an die Tarifpartner, die weiter an einem starken und stabilen Tarifsystem für die alle Weiterbildungsbeschäftigten arbeiten müssen. Wo nötig wird die SPD mit gesetzlichen Maßnahmen Mindeststandards durchsetzen. Hier erwarten wir die rasche Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Branchentarifvertrags in der Weiterbildung.


Die öffentliche Hand ist dabei in einer doppelten, daher besonderen Verantwortung. Nämlich einerseits unmittelbar als Auftraggeber und Gestalter der institutionellen und individuellen Fördermöglichkeiten, und andererseits mittelbar als Standardgeber und Garant für Qualität und Nachhaltigkeit in der Weiterbildung. Der Entwurf zu unserem Regierungsprogramm nimmt diese Verantwortung auf und gießt sie etwa bei der Erwachsenenbildungsförderung oder bei der Arbeitsversicherung in konkrete Handlungsschritte. Wir sind überzeugt, dass wir damit zu einer nachhaltigen Verbesserung auch der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Weiterbildung beitragen werden.


AG Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion


Pressemeldung der SPD-Bundestagsfraktion vom 4. Juni 2009


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Honorar, Prekäre Beschäftigung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.06.2009