Nachrichten-ArchivZurück zur ÜbersichtFreiberufliche Lehrtätigkeit nicht länger diskriminierenDie Bezahlung der DozentInnen in der Weiterbildung und an den Hochschulen auf Honorarbasis ist gegenüber vergleichbarer angestellter Lehrtätigkeit in diskriminierender Weise vermindert. Z.B. müssen VHS-DozentInnen von 18 € Honorar für die Unterrichtsstunde nicht nur die Vor- und Nachbereitung, die Teilnahme an Fachkonferenzen und die eigene Fortbildung bestreiten, sondern auch Rücklagen bilden für Urlaubszeit, Krankheit und Ausfall von Kursen oder Seminaren. Für die Sozialversicherung fallen durch die - oftmals unfreiwillige - Selbstständigkeit die doppelten Beiträge an und z.T. noch mehr wegen eines gesetzlichen Sockelbetrages in der Krankenversicherung. Ursprünglich als Nebenverdienst konzipiert, wurde das Einkommen für Honorardozenten für viele zu einem wesentlichen Teil des Lebensunterhalts oder zum Hauptberuf. Die Betroffenen fordern seit langem und aktuell - nicht nur in Bremen - eine angemessene Bezahlung.Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Jost Beilken, Monique Troedel und Fraktion DIE LINKE Quelle: Antrag der Fraktion DIE LINKE, Bremische Bürgerschaft, Drucksache 17/613 Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 29.03.2024 |