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Zukunftsfähigkeit und lebensbegleitendes Lernen

AG Weiterbildung im Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung

Weiterbildung

Zukunftsfähigkeit und lebensbegleitendes Lernen


Weiterbildung umfasst Lernen für allgemeine, berufliche, politische, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben und dient der Entfaltung der Persönlichkeit, der Entwicklung der Wirtschaft und der demokratischen Gesellschaft.

Weiterbildung ist die Fortsetzung organisierten oder selbst gesteuerten Lernens nach Abschluss der ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit.


Anspruch und Wirklichkeit der Weiterbildung

Die herausragende Bedeutung der Weiterbildung für Individuum, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft wird allseits betont. Im Widerspruch dazu stehen die institutionellen, organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Die Politik weigert sich, strukturverändernd und regulierend in den unübersichtlichen Weiterbildungsmarkt einzugreifen. Außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fehlen deshalb die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterbildung, was zu folgenden Defiziten geführt hat:
  • Die Anerkennung und Anrechenbarkeit von Weiterbildungszertifikaten für die berufliche Qualifizierung sowie für die schulischen und akademischen weiterführenden Bildungsgänge sind nicht gewährleistet.

  • Mangelnde Transparenz und Vergleichbarkeit führen zu einer unübersichtlichen Struktur der Angebote.

  • Es fehlen verbindliche Qualitätsstandards und einheitliche Kontrollverfahren.

Die Anwendung des Vergaberechts bei einer Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) führte zu einem ruinösen Wettbewerb zwischen den Anbietern. Da für die Vergabe in der gängigen Praxis letztlich nur der Preis ausschlaggebend ist, hat dies zu einem Qualitäts- und Leistungsverfall der Maßnahmen.


Weiterbildung und Qualifizierung als Arbeitsmarktpolitische Instrumente stärken

Im Zusammenhang mit der Hartz-Gesetzgebung wurden die klassischen Umschulungs- und Fortbildungsprogramme zugunsten kurzfristiger Trainingsmaßnahmen sehr eingeschränkt. Daneben wurde die BA verpflichtet, dem Bund jedes Vierteljahr einen sogenannten Aussteuerungsbetrag – eine Art Strafgebühr – für jeden Arbeitslosen zu zahlen, der vom Arbeitslosengeld I in die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II übergeht. Die Zahlung des Aussteuerungsbetrages und Kürzungen des Bundeszuschusses an die BA gehen zu Lasten der Weiterbildungsmaßnahmen für die Eingliederung. Die mit dem Aussteuerungsbetrag verbundene Anreizfunktion und der erhoffte Steuerungsimpuls sind jedoch ausgeblieben. Wir setzen uns dafür ein, dass längere Qualifizierungsmaßnahmen als arbeitsmarktpolitisches Instrument erhalten bzw. ausgebaut werden. Das heißt, der Aussteuerungsbetrag muss entweder entfallen oder die Maßnahme muss angerechnet werden. Weiterbildung und Qualifizierung sind wichtig, um arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.


Zukunftsfähigen Rahmen für die Weiterbildung schaffen

Berufliche Weiterbildung dient dem Erhalt und der Erweiterung von Qualifikationen und soll dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern, Mobilität zu fördern, Erwerbslosigkeit abzubauen und den beruflichen Wiedereinstieg und Aufstieg zu ermöglichen.

Damit alle die Chance zur beruflichen Weiterbildung wahrnehmen können, müssen dafür die rechtlichen und materiellen Bedingungen geschaffen werden. Mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung sind die Fragen des Zugangs und damit der Freistellung und Finanzierung zu regeln. Freistellung heißt: Weiterbildung während der Arbeitszeit. Ein wichtiger Schritt zur Festschreibung dieser Anforderungen sind tarifvertragliche Regelungen in einzelnen Branchen bzw. Bereichen/ Betrieben.

Wir fordern, dass die Erstausbildung sowie Studium und Weiterbildung als integrierte Teile des lebensbegleitenden Lernprozesses inhaltlich und strukturell verzahnt werden. Nur so können die bestehende Kluft zwischen den Bereichen überbrückt, eine größere Durchlässigkeit erreicht und Zugangsbarrieren abgebaut werden.

Erforderlich sind ordnungspolitische Rahmenregelungen, die in öffentlicher Verantwortung stehen. Wir setzen uns deshalb für bundesgesetzliche Regelungen in der Weiterbildung ein. Dazu zählt ein Bundesrahmengesetz, insbesondere für die berufliche Weiterbildung, um Mindeststandards für Zugang, Freistellung, Finanzierung, Angebot und Qualität zu gewährleisten.


Damit der Bereich Weiterbildung die ihm zugeschriebenen Ansprüche erfüllen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Die öffentliche Verantwortung für diesen Bereich ist durch gesetzliche Regelungen und die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen wahrzunehmen.

  • Der Zugang zur Weiterbildung ist durch verbesserte Instrumente der Finanzierung und Freistellung zu regeln.

  • Die Qualität der Weiterbildung – sowohl die des Trägers als auch die der einzelnen Bildungsmaßnahme – muss nach transparenten Kriterien gewährleistet werden und verbindlichen Standards entsprechen.

  • Ziel und Gegenstand einer Weiterbildungsmaßnahme muss immer auch die Entwicklung der individuellen Lernfähigkeiten und sozialen Kompetenzen sowie die Evaluation des Lernprozesses umfassen.

  • Die Weiterbildung ist professioneller zu gestalten, in puncto Organisation, Didaktik, Methodik, Qualifizierung der Beschäftigten und Evaluierung der Maßnahmen.

Aktuelle Probleme in der Weiterbildungsbranche

Die Konkurrenz zwischen den Weiterbildungsträgern wird fast ausschließlich über die Personalkosten ausgetragen. Die dramatische Verschlechterung der Auftragslage und der öffentlichen Förderpolitik in den letzten Jahren infolge der Hartz-Gesetzgebung wurde direkt auf die Beschäftigten abgewälzt. Lohndumping ist in der Weiterbildung zur Regel geworden. Die wenigen bestehenden tarifvertraglichen Regelungen sind unter Druck geraten. Notlagen- Tarifverträge und Tarifflucht durch Outsourcing haben zur Absenkung bisher gültiger Standards geführt.


Wir wollen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wieder verbessern

Unsere Ziele für die Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche sind:
  • Zurückdrängen der prekären Beschäftigungsverhältnisse,

  • tarifliche Mindeststandards für alle Beschäftigten dieser Branche,

  • der Ausbau und die Weiterentwicklung von Tarifverträgen sowie deren Ausweitung auf nicht tarifgebundene Träger und Einrichtungen,

  • ein Branchentarifvertrag als verbindliches Vergabekriterium der öffentlich geförderten Weiterbildung.

Für die Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche ist eine einheitliche gewerkschaftliche Vertretung von herausragender Bedeutung. Wir streben den Auf- und Ausbau von betrieblichen und überbetrieblichen gewerkschaftlichen Strukturen an, um unsere Forderungen durchzusetzen und geeignete Maßnahmen mit den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen abzustimmen.


Kontakt zur AG Weiterbildung im Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung

Peter Petersen, Sprecher der AG Weiterbildung
E-Mail: petpetersen(at)t-online.de

Bundesverwaltung (Berlin)
Renate Singvogel
(Tel.: 0 30/69 56-20 02)
E-Mail: renate.singvogel(at)verdi.de

Sie können diesen Flyer hier als pdf-Datei herunterladen (Stand 2006).


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.08.2008