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DGB rät: Ungekürzte Pendlerpauschale für Steuer 2007 einfordern

Lohnsteuerplichtige sollten die volle Pendlerpauschale auch für das Jahr 2007 in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Das rät der Deutsche Gewerkschaftsbund in seinem heute veröffentlichten Lohnsteuer-Ratgeber. Noch in diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht über die Kürzung der Pendlerpauschale entscheiden. Der DGB hält ein Urteil zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für wahrscheinlich.

Wer zum Arbeitsplatz pendelt, sollte in der Einkommenssteuererklärung die bis Ende 2006 gültige Pendlerpauschale ansetzen. Das kann die volle Kilometerzahl für den Arbeitsweg sein, der mit dem Auto oder anderen privaten Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, gibt die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten an.

Nach derzeitigem Rechtsstand wird das Finanzamt diese Angabe zwar nicht akzeptieren. Gegen diesen Bescheid sollten die Steuerpflichtigen aber auf jeden Fall Einspruch einlegen. Damit wird sicher gestellt, dass ihr Recht auf Berücksichtigung der ungekürzten Pendlerpauschale bei einem günstigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewahrt bleibt. Zwei Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof hatten bezweifelt, dass die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß sei und das Bundesverfassungsgericht um Klärung gebeten. Das Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki forderte die Bundesregierung erneut auf, die Rechtslage von 2006 wieder herzustellen, statt auf die "Niederlage vor dem höchsten deutschen Gericht abzuwarten"

Hier können Sie den DGB-Ratgeber "Das ABC von 43 Lohnsteuersteuerbegriffen 2008" als pdf-Datei herunterladen.





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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.08.2008