Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Der Mindestlohn ist auf den Weg gebracht



ver.di und Arbeitgeber haben gemeinsam die Aufnahme der Weiterbildungsbranche ins Entsendegesetz beantragt.

Im Zuge der Umsetzung der Hartz-Gesetze ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu übergegangen, den Einkauf von arbeitsmarktpolitischen Leistungen im Rahmen einer neuen Einkaufsorganisation zentral auszuschreiben. Dies hatte bei den Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu drastischen Preiseinbrüchen und gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt. Erhebliche Einkommenseinbußen der Beschäftigten waren die Folge. Gehälter von weit unter 2.000 Euro brutto für qualifiziertes pädagogisches Personal sind keine Seltenheit mehr. In Sachsen-Anhalt sind mittlerweile Gehälter von 1.200 Euro für Vollzeitstellen in der Berufsvorbereitung bekannt.

In den vorhergehenden wb-aktuell Ausgaben haben wir diese sozialen Verwerfungen für die Beschäftigten ausführlich thematisiert und die gravierenden Wettbewerbsverzerrungen in der Branche dargestellt.

ver.di hat für die Weiterbildungsbranche, soweit sie sich mit der Erbringung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III und SGB II beschäftigt, den Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestellt. Gleichzeitig haben wir die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages vom 16. 03. 2007 in der Fassung vom 20.03.2008 beantragt. Damit die Branche entsendegesetzfähig wird, waren einige Änderungen im Tarifvertrag erforderlich. Es handelt sich um redaktionelle, keine materiellen Änderungen, auf die sich ver.di mit der GEW und den Arbeitgebern verständigte. Sie betreffen im Wesentlichen den Geltungsbereich und die Umwandlung des Gehalts in eine Anfangsstundenvergütung. Wir dokumentieren die Änderungen in dieser Ausgabe.

Jetzt ist die Politik am Zug, eine Lohnuntergrenze für die Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche zu ziehen und den Mindestlohn einzuführen.

Das öffentliche Interesse

Die soziale und berufliche Integration Arbeitsloser und von Arbeitslosigkeit Bedrohter zählt zu den Kernaufgaben der BA, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrnimmt. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist für die Bundesrepublik sowohl volkswirtschaftlich als auch sozialpolitisch von großer Bedeutung. Diese setzt aber eine gute Weiterbildungsinfrastruktur, das in der Branche vorhandene Know-How und die Existenz seriöser Anbieter voraus.

Es besteht daher ein erhebliches öffentliches Interesse an fairen Wettbewerbsbedingungen und qualifizierter Arbeit zu angemessenen Bedingungen. Qualität hat ihren Wert – auch für die Beschäftigten!


Quelle: Weiterbildung aktuell 1/2008

Sie können die vollständige Ausgabe von Weiterbildung aktuell 1/2008 mit dem aktuellen Branchentarifvertrag Weiterbildung hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009