Lebenslanges Lernen

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Empfehlungen zum Europäischen Qualifikationsrahmen

In der Empfehlung heißt es:

„Diese Empfehlung verfolgt das Ziel, einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen, und zwar sowohl für die allgemeine und die Hochschulbildung als auch für die berufliche Bildung. Dies wird zu einer besseren Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Qualifikationsbescheinigungen führen, die den Bürgern gemäß der Praxis in den verschiedenen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden. Jedes Qualifikationsniveau sollte grundsätzlich auf verschiedenen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar sein. Darüber hinaus sollte der Europäische Qualifikationsrahmen es internationalen sektoralen Organisationen ermöglichen, ihre Qualifikationssysteme auf einen gemeinsamen europäischen Referenzpunkt zu beziehen und so die Beziehung internationaler sektoraler Qualifikationen zu nationalen Qualifikationssystemen aufzeigen. Diese Empfehlung leistet daher einen Beitrag zu den allgemeineren Zielen der Förderung des lebenslangen Lernens und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Mobilität und sozialen Integration von Arbeitskräften und Lernenden. Transparente Qualitätssicherungsgrundsätze und der Austausch von Informationen werden ihre Umsetzung durch die Entwicklung gegenseitigen Vertrauens fördern.

Diese Empfehlung sollte der Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems, der Kopplung zwischen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung sowie der Brückenbildung zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen dienen und auch zur Validierung von durch Erfahrungen erlangten Lernergebnissen beitragen.

(14) Die nationalen Qualifikationssysteme und/oder Qualifikationen werden durch diese Empfehlung weder ersetzt noch definiert. Der Europäische Qualifikationsrahmen beschreibt keine spezifischen Qualifikationen oder Einzelkompetenzen, und bestimmte Qualifikationen sollten über das jeweilige nationale Qualifikationssystem dem entsprechenden Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet werden.

(15) Aufgrund ihrer nicht verbindlichen Natur steht diese Empfehlung im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, da sie das Tätigwerden der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt indem sie eine engere Zusammenarbeit mit dem Ziel ermöglicht, die Transparenz zu erhöhen und die Mobilität sowie das lebenslange Lernen zu fördern. Sie sollte im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis umgesetzt werden.

(16) Da das Ziel dieser Empfehlung, nämlich einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfehlung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus –


EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN,
  1. den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl das lebenslange Lernen und die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern, wobei die Vielfalt der nationalen Bildungssysteme zu respektieren ist;

  2. ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln, insbesondere indem sie ihre Qualifikationsniveaus auf transparente Art und Weise mit den in Anhang II aufgeführten Niveaus verknüpfen und im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis gegebenenfalls nationale Qualifikationsrahmen erarbeiten;

  3. gegebenenfalls Maßnahmen zu erlassen, damit bis 2012 alle neuen Qualifikationsbescheinigungen, Diplome und Europass-Dokumente, die von den dafür zuständigen Stellen ausgestellt werden, über die nationalen Qualifikationssysteme einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens enthalten;

  4. bei der Beschreibung und Definition von Qualifikationen einen Ansatz zu verwenden, der auf Lernergebnissen beruht, und die Validierung nicht formalen und informellen Lernens gemäß den gemeinsamen europäischen Grundsätzen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2004 vereinbart wurden, zu fördern, wobei besonderes Augenmerk auf die Bürger zu richten ist, die sehr wahrscheinlich von Arbeitslosigkeit und unsicheren Arbeitsverhältnissen bedroht sind und in Bezug auf die ein derartiger Ansatz zu einer stärkeren Teilnahme am lebenslangen Lernen und zu einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt beitragen könnte;

  5. bei der Koppelung der im Rahmen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworbenen Qualifikationen innerhalb der nationalen Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen die in Anhang III dargelegten Grundsätze für die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und anzuwenden;

  6. nationale, mit den spezifischen Strukturen der Mitgliedstaaten verbundene und ihren jeweiligen Anforderungen genügende Koordinierungsstellen zu benennen, die die Beziehung zwischen den nationalen Qualifikationssystemen und dem Europäischen Qualifikationsrahmen unterstützen und zusammen mit anderen zuständigen nationalen Behörden lenken, um die Qualität und die Transparenz dieser Beziehung zu fördern. Diese nationalen Koordinierungsstellen sollten unter anderem folgende Aufgaben erfüllen:

    a) Verknüpfung der Qualifikationsniveaus der nationalen Qualifikationssysteme mit den in Anhang II beschriebenen Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens;

    b) Gewährleistung einer transparenten Methodik, mit deren Hilfe nationale Qualifikationsniveaus mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verknüpft werden, um die Vergleichbarkeit zwischen diesen zu erleichtern, und Gewährleistung der Veröffentlichung der daraus folgenden Entscheidungen;

    c) Sicherstellung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen und Leitlinien darüber, wie nationale Qualifikationen über die nationalen Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt werden;

    d) Förderung der Einbindung aller wichtigen Betroffenen, wozu – im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis – auch Einrichtungen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung, Sozialpartner, Sektoren und Experten im Bereich des Vergleichs und der Nutzung von Qualifikationen auf europäischer Ebene gehören.“


Im Anhang werden für die geplanten 8 Qualifizierungsstufen des EQR jeweils die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen beschrieben, die notwendig sind, um die Qualifizierungsstufe zu erreichen.

Sie können die vollständige Empfehlung des Rats und des Europäischen Parlaments hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.03.2008