Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Grenzwertig

Keineswegs sittenwidrig, sondern allenfalls „grenzwertig“ fand Norbert Köngeter vom Regionalen Einkaufzentrums Baden-Württemberg die Bezahlung eines pädagogischen Mitarbeiters in Höhe von 1.200 Euro in einer Jugendmaßnahme. Diese Meinung äußerte er während eines Gesprächs mit den Vertreter/innen des Arbeitskreises der Betriebsräte von Weiterbildungsträgern. Er räumte zwar ein, dass es bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen im regionalen Einkaufszentrum Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Preisproblem gäbe, sah aber keine Möglichkeit hier einzugreifen. Die Bundesagentur würde zwar die Kalkulationen der Träger bei niedrigen Preisangeboten anfordern, aber diese dann nur auf Plausibilität prüfen, wobei die Höhe der Bezahlung der Mitarbeiter Sache des Trägers sei. Auf die Frage, wo denn die Untergrenze für die Bezahlung von Mitarbeitern sei, die noch in Einklang mit der in § 1 des SGB III genannten Zielrichtung (§ 1(2) Nr.4) „Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken“ steht, blieb Herr Köngeter die Antwort schuldig. Die Betriebsräte erhoben die Forderung, dass eine Bezahlung, die 30% unterhalb des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes liegt, von der Bundesagentur als sittenwidrig angesehen wird und der entsprechende Träger von der Ausschreibung ausgeschlossen wird.

Kein WeGebAU für Aufstocker

Frau Barton-Ziemann von der BA erläuterte den Betriebsräten die Umsetzung des WeGebAU-Programms. Dabei bestätigte sie die Praxis der Bundesagentur, das sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die als „Aufstocker“ SGB-II-Leistungen bekommen, nicht durch das Programm Wegebau gefördert werden dürfen. Sie verwies auf die Regelungen des § 22 SGB III. Nach Meinung der Betriebsräten ist hier der Gesetzgeber zu einer Klarstellung verpflichtet, die den Aufstockern eine Teilnahme am Wegebau-Programm ermöglicht. Denn sie sind ja gerade die Zielgruppe der gering qualifizierten Mitarbeiter und finanzieren durch ihre Arbeitslosenbeiträge den Haushalt der BA mit.

Lieferantenbewertungen

Norbert Strangfeld leitet jetzt die zentralen Prüfgruppen der BA. Er war vorher als stellvertretender Leiter beim Regionalen Einkaufszentrum in NRW tätig. Seit April 2007 haben diese 15 hauptamtlichen Prüfer rund 500 Prüfungen vorgenommen, davon 146 FbW-Maßnahmen (Förderung der beruflichen Weiterbildung), 83 Trainingsmaßnahmen (TM), 28 BvB (Berufvorbereitende Bildungsmaßnahmen) und 20 Erstausbildungsmaßnahmen. Für 2008 sind rund 1.000 Prüfungen geplant, die jeweils 2 Tage vorher angemeldet werden. Neben diesen „Initiativprüfungen“ gäbe es noch anlassbezogene Prüfungen, die von einzelnen Agenturen angefordert werden können. Bei den FbW-Maßnahmen hatten 9%, bei TMs 17% der geprüften Maßnahmen weniger als 75% der zu erreichenden Punkte. Wie diese Prüfungen in die „Lieferantenbewertung“ einfließen soll, dazu, so Strangfeld, gäbe es bisher „nur verschiedene Denkansätze“.

Zusammenfassung von Instrumenten

Klaus Oks (BA) wies in dem Gespräch mit den Betriebsräten auf die geplante Zusammenlegung von Arbeitsmarktinstrumenten hin, an denen das Bundesarbeitsministerium derzeit arbeite. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung sei davon aber nicht betroffen.


Ulrich Kreutzberg


Als pdf-Dateien können Sie hier die Präsentationen zu den Leistungen und Vorhaben in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, dem Einsatz der Prüfdienste, zu Vergabekriterien und Preisentwicklung und zur Entwicklung des Förderinstruments WeGebAU herunterladen, die während der Besprechung erläutert wurden.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.01.2008