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Schavan: "Investition in Weiterbildung verspricht gute Rendite"

Weiterbildungssparen bietet finanzielle Anreize für lebensbegleitendes Lernen

Die Weiterbildung soll in Deutschland einen deutlich höheren Stellenwert bekommen. Das Bundeskabinett stimmte der von Bundesbildungsministerin Annette Schavan vorgelegten Konzeption "Weiterbildungssparen" am Mittwoch zu.

"Die Bundesregierung gibt einen Ansporn, damit mehr Menschen die Chancen der Weiterbildung aufgreifen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, durch einen finanziellen Anreiz zur Weiterbildungsteilnahme zu motivieren, denn die Investition in die eigene Qualifikation ist die beste Anlage", sagte Annette Schavan. Für die Anlaufphase von drei Jahren stehen 45 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Bundesbildungsministerin bezeichnete das Weiterbildungssparen als ein positives Signal auch im Hinblick auf den 1. Deutschen Weiterbildungstag, der an diesem Freitag begangen wird. "Es ist sehr erfreulich, dass mit diesem Weiterbildungstag unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten der hohe Stellenwert von Lebenslangem Lernen ins Licht der Öffentlichkeit rückt." Weiterbildung berge enorme Wachstumspotenziale in sich. Mit dem Weiterbildungssparen gebe der Bund einen entscheidenden Anstoß, diese Potenziale auch zu nutzen und zu fördern, so Schavan: "Mehr Weiterbildung hat positive Auswirkungen auf allen Ebenen. Individuell werden Beschäftigungs- und Einkommenschancen verbessert. Die Betriebe profitieren durch stetig weiter Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und schließlich sind für die Volkswirtschaft Lebensbegleitendes Lernen und Weiterbildung wichtige Bausteine für ökonomischen Erfolg und soziale Sicherheit."

Die Eckpunkte zum Weiterbildungssparen beruhen auf dem im Auftrag des Bundesbildungsministeriums entwickelten Modellvorschlag der Experten Bert Rürup und Dieter Dohmen. Demnach wird es drei Instrumente geben, mit deren Hilfe vor allem Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren können. Diese erhalten eine staatliche Weiterbildungsprämie in Höhe von bis zu 154 Euro, sofern sie den gleichen Betrag der Teilnahmegebühr bezahlen. Als weitere Instrumente sind Darlehen für die Weiterbildung und die vorzeitige Entnahmemöglichkeit aus dem Ansparguthaben der vermögenswirksamen Leistungen vorgesehen.

Durch die drei Komponenten wird Unterstützung für jeden Finanzierungsbedarf in der beruflichen Weiterbildung möglich. Das Angebot soll unbürokratisch und mit begleitender Beratung ab Sommer 2008 in Deutschland erhältlich sein.

Quelle: Pressemitteilung 127/2007 des BMBF vom 13.06.2007


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 13.06.2007