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Bundesregierung verschiebt erneut Gelder aus dem Eingliederungstitel beim SGB II in die Grundsicherung

Auf die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an die ARGEn und Optionskommunen verteilt hat, erklärt Staatssekretär Gerd Andres im Namen der Bundesregierung:

“Von den im Bundeshaushalt 2007 veranschlagten 6,5 Mrd. Euro wurden den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende Anfang des Jahres 5,475 Mrd. Euro zur Bewirtschaftung übertragen. Der Rest verbleibt vorerst beim Bund. Der Einbehalt liegt insbesondere darin begründet, dass im Bundeshaushalt beim Eingliederungstitel ein einseitiger Deckungsvermerk für Mehrbedarfe beim Arbeitslosengeld II i. H. v. 1. Mrd. Euro angebracht ist. Da gegenwärtig davon auszugehen ist, dass diese Deckung benötigt wird, konnte das Bundesministerium für Arbeit und soziales Eingliederungsmittel in dieser Höhe zunächst nicht zur Bewirtschaftung freigeben.“

Selbst wenn diese Mittel noch ganz- oder teilweise im Laufe des Jahres freigegeben werden sollten, werden sie nicht mehr zweckgebunden genutzt werden können. Um vernünftige Programme, insbesondere in der beruflichen Weiterbildung, zu konzipieren und zu starten, bedarf es klarer Planungsmöglichkeiten für alle Beteiligten. Wenn das Geld am Anfang des Jahres nicht in die Planung eingestellt werden kann, ist eine zusätzliche Planung mitten im laufenden Haushaltsjahr nötig. Die Erfahrung zeigt, dass dies kaum möglich ist.

Auf die Frage, ob es mehr Mittel bedarf, um Betroffene in Arbeit zu bringen, antwortet die Bundesregierung:

“Im Jahr 2006 wurden rund 4,47 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen verausgabt. In Anbetracht dessen, dass damit tatsächlich nur etwa 82% der zugewiesenen Mittel verausgabt wurden und die zu Beginn des Jahres 2007 zur Verfügung gestellten Ausgabemittel etwa 1 Mrd. über den Vorjahresausgaben liegen, ist gegenwärtig nicht erkennbar, dass ein noch höheres Eingliederungsbudget im Ergebnis tatsächlich zu einer Steigerung der Integration in Arbeit führen würde.“

Herr Andres ist entweder nicht in der Lage oder nicht willens, die Frage zu beantworten. Erst kürzt die Bundesregierung 2006 während des laufenden Haushaltsjahres die Mittel. Jetzt sollen auf einmal die gekürzten Mittel 2006 als Beleg dafür herhalten, das es nicht mehr Mittel bedarf, um Betroffene in Arbeit zu bringen. Gibt es keine Daten, die einen Zusammenhang zwischen Fördermitteln und Wirkung darstellen? Zumindest dazu hätte der Staatssekretär etwas sagen müssen.

Auf die letzte Frage geht der Staatsekretär nur ausweichend ein. Sie lautet: „Von welchen ARGEn und Optionskommunen liegen Schreiben vor, die mehr als die jetzt verteilten Bundesmittel fordern?“

Antwort:
“Es liegen der Bundesregierung eine Reihe solcher Schreiben von einzelnen Trägern vor, jedoch werden diese quantitativ nicht erfasst. In der weit überwiegenden Zahl der fälle konnten durch ergänzende mündliche und schriftliche Erläuterungen Missverständnisse hinsichtlich der Verteilung der Mittel, auf denen die Schreiben beruhten, ausgeräumt werden.“

Bürger fragen, Politiker antworten nicht! Da wollten Abgeordnete des Bundestages lediglich wissen, wer geschrieben hat. Die Bundesregierung hingegen erfasst die Schreiben nicht quantitativ, darum konnte sie wohl auch nicht mitteilen, wer denn geschrieben hat. Natürlich beruhte fasst alles auf Missverständnissen, wie könnte es anders sein. Was waren das denn für Missverständnisse, wie konnten sie entstehen und letztlich geklärt werden?

Häufig erzeugt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage neue Fragen. So auch in diesem Fall. Warum verrät Staatssekretär Andres nicht, welche ARGEn und Optionskommunen mehr Mittel fordern? Hat er Angst, sich mit inhaltlichen Konzepten auseinandersetzen zu müssen? Konzepten, die zeigen, wie mit mehr Mitteln und sinnvollen Maßnahmen tatsächlich mehr erreicht werden kann. Oder beruhen solche Vermutungen auch nur wieder auf Missverständnissen, die durch ergänzende Erläuterungen schnell geklärt werden können? Das beste wird sein, die ARGEn und Optionskommunen selber zu fragen, in den dafür zuständigen Beiräten. Vielleicht sind die kommunikativer in dieser Frage.

Quelle. Antwort der Bundesregierung vom 7. März 2007 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 16/4362


Peter Schulz-Oberschelp

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.03.2007

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024