Tarifinformationen

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Umsetzungspflicht des Arbeitszeitgesetzes zum 1.1.2007 setzt IB unter Druck

Ernsthaftes Bemühen, Mantel-TV wieder auf alle Beschäftigten des IB e.V. auszudehnen, nimmt Gestalt an



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die zwangsweise Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes zum 1.1.2007 sieht sich der IB e. V. gezwungen, mit den Gewerkschaften einen neuen TV Bereitschaftsdienst auszuhandeln. Kommt es zu keiner tariflichen Einigung bis Ende des Jahres, so muss in Einrichtungen mit Bereitschaftsdienst der Personalschlüssel erhöht werden, da jegliche Anwesenheit wie Arbeitszeit gewertet werden muss.

Da alle Fragen der Arbeitszeit in der Vergangenheit im Manteltarifvertrag geregelt waren, bestand die Verhandlungskommission von ver.di und GEW darauf, die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes nicht losgelöst von den festgefahrenen Manteltarifverhandlungen anzugehen.

Unser Grundsatz: Wir wollen eine Regelung zum Arbeitszeitgesetz – aber nicht um jeden Preis!

Folgenden Vorschlag haben wir vorgelegt:
Arbeitszeitregelungen gibt es grundsätzlich nur im Paket mit Vereinbarungen zum Manteltarifvertrag. Aufgrund der Zeitvorgabe (1.1.2007) können wir uns vorstellen, verbindliche Eckpunkte des Manteltarifvertrages vor allem hinsichtlich der Arbeitszeit, des Kündigungsschutzes, des Urlaubs sowie in den Fragen der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Aufteilung der Arbeit (Unterricht, sonstige Belange, Vorbereitung, Arbeit am Menschen für alle pädagogischen MitarbeiterInnen) vorab zu regeln.

Unsere Eckpunkte sind:
  • Grundlage für die Arbeitszeit ist die Regelung des Entgelttarifvertages (38,5 bzw. 40 Wochenstunden)
  • Höchstarbeitszeit täglich max. 10 Stunden, wöchentlich max. 48 Stunden
  • Ausgleichzeitraum 1 Jahr
  • überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 bzw. 40 Stunden geht diese Zeit auf ein Arbeitszeitkonto
  • eine Unterrichtsstunde mit 45 Minuten entspricht einer Arbeitszeit von 60 Minuten
  • rechtzeitig, d.h. 3 Monte vor Ende des Ausgleichszeitraums müssen zwingend Abbaupläne vereinbart werden
  • Kündigungsfristen bleiben wie im gekündigten Manteltarifvertrag
  • für den erhöhten Kündigungsschutz (§46 MTV) wird ein Stichtag festgelegt.

Nur unter der Bedingung, dass diese Eckpunkte verbindlich in einer Regelung festgelegt werden, die dann in einem neuen Tarifvertrag noch präzisiert und ausgestaltet werden müssen, sind wir bereit, einen Tarifvertrag über Bereitschaftszeiten mit Wirkung zum 1.1.2007 abzuschließen.

Ein Tarifvertrag zu den Bereitschaftszeiten ohne die Definition von Nachtarbeit, Überstunden und ohne Bezugsgrößen wie z.B. die wöchentliche Arbeitszeit, ist aus unserer Sicht den Beschäftigten nicht zumutbar. Zudem wollen wir damit eine weitere „Aushöhlung“ des Manteltarifvertrages verhindern.

In der Verhandlung am 4. Dezember war der Arbeitgeber nicht in der Lage uns zu benennen, wo und in welchem Umfang Bereitschaftsdienste überhaupt anfallen. Diese Information soll bis Mitte Dezember nachgeliefert werden. Wir werden unsererseits dem Arbeitgeber bis dahin unsere Forderungen zur Verteilung der Arbeitszeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Arbeit am Kind/am Teilnehmer/ in der Gruppe einerseits, Vorbereitung, Nachbereitung und sonstige dienstliche Belange andererseits, sowie zum Bereitschaftsdienst übermitteln.

Sollte der „Führungskreis“ diesem Vorschlag nicht zustimmen, wird es keine weiteren Verhandlungen geben. Stimmen der Führungskreis und die Tarifkommission dem Arbeitgeber zu, wird in einem zusätzlichen Verhandlungstermin am 21. Dezember 2006 weiter verhandelt.

Eure Tarifkommission Dezember 2006

Quelle: ver.di - Tarif aktuell Nr. IB 04/2006

Sie können das Tarifinfo hier auch als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.01.2007