Förderung der beruflichen Weiterbildung

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„Zentrales Steuerungsinstrument“ zur beruflichen Weiterbildung von der BA ausgehebelt

An dem Gespräch nahmen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit Herr Klaus Oks, Frau Martina Barton-Ziemann und Frau Ulrike Pickardt teil.
Teilnehmende Betriebsräte waren von der Ruhrkohle Bildungsgesellschaft, des bfw/DGB, der TÜV-Akademien, der Dekra-Akademien; des Internationalen Bundes, der Tertia AG und der DAA-Stiftung Bildung und Beruf, sowie Vertreter von ver.di und GEW


Herr Oks stellte die Sonderprogramme 2007 (Integrationsfortschrittsprogramm, Wegebau und Fokus Jugendliche) vor, Frau Pickardt erläuterte die Entwicklungen im FbW (Förderung der beruflichen Weiterbildung) und TM (Trainingsmaßnahmen) Bereich, Frau Barton-Ziemann gab Informationen zur Qualitätssicherung

Die Sonderprogramme umfassen jeweils 200 Mio € und sollen dezentral gesteuert werden. Die Verantwortung für die Umsetzung der Programme liegt bei den Agenturen vor Ort. Beim Integrationsfortschrittsprogramm (was für ein Wort!!) muss der Integrationserfolg für die Betreuungskunden nicht während der Laufzeit von ALG I erfolgen, also sind auch Umschulungen mit diesem Programm möglich. Der Schwerpunkt soll hier sogar auf mittel- und längerfristigen Fortbildungen liegen. Für das neue Wegebau-Programm soll der § 417 SGB III geändert werden. Die Altersgrenze für Förderungsfähige soll auf 45 Jahre gesenkt werden, die Personalstärke der Betriebe darf max. 250 Arbeitnehmer betragen. Beim Fokus Jugendliche liegt der Schwerpunkt auf der Erstausbildung. Auch 2007 soll ein Sonderprogramm für Migranten aufgelegt werden und weitere 7.500 Plätze für „Altbewerber“.

Frau Pickardt stellte die aktuelle Eintritts- und Bestandszahlen vor. Das Alter der Nutzer des Bildungsgutscheins (BGS) liegt hauptsächlich zwischen 30 und 45 Jahren. Aussagen über die Dauer der einzelnen Bildungsgutscheine gibt es nur verwaltungsintern. Insofern bleiben die Zahlen über Eintritte und Bestand nicht aussagekräftig. Hier ist der Verwaltungsrat (Arbeitnehmerbank) gefordert, eine entsprechende Vorlage der Verwaltung zu fordern (Übersicht der Geltungsdauer der eingelösten BGS). Auf die fehlende Bildungszielplanung der örtlichen Agenturen angesprochen erklärte Frau Barton-Ziemann (die „Mutter der Bildungszielplanung“), dass die Zentrale schon 2005 die einzelnen Agenturen von der Verpflichtung zur Bildungszielplanung enthoben hat. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu der am 20.12.2006 veröffentlichten Kurzfassung der Ergebnisse der Hartz-Evaluation. Dort heißt es auf Seite XII: „Zentrales Steuerungsinstrument ist die neu eingeführte Bildungszielplanung der Agenturen, in die insbesondere kurzfristige Bedarfe des Arbeitsmarktes einfließen.“

Frau Barton-Ziemann erläuterte die Einrichtung des überregionalen Prüfdienstes, der Mitte 2007 mit 15 hauptberuflichen Prüfern bundesweit starten soll. Je 5 Prüfer sollen in Berlin, Düsseldorf und Nürnberg sitzen. Sie werden die Träger insgesamt prüfen und die Referenzmaßnahmen anhand der Förderstruktur des Trägers aussuchen. Hinzu kämen weiterhin die maßnahmebezogenen Prüfungen durch die örtliche Agentur und das regionale Einkaufszentrum. Weiterhin wird es 2007 Teilnehmerbefragungen geben, die nicht in den Räumen des Trägers, sondern z.B. per Telefon oder Internet stattfinden.

Ulrich Kreutzberg
Für den Arbeitskreis der Betriebsräte

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 26.01.2007