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Tarifvertrag auf gutem Wege?



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nach 18 Monaten Verhandlungen zwischen dem Zweckverband im BBB auf der einen und ver.di und GEW auf der anderen Seite schien eine Einigung in den Verhandlungen am 21. und 22. Dezember 2006 in greifbare Nähe gerückt zu sein.
Beide Seiten orientierten sich dabei am gemeinsamen Ziel, durch einen Branchentarifvertrag den Lohnverfall und damit den Qualitätsverfall zu stoppen.

Trotz intensiver Verhandlungen, die von beiden Seiten mit dem ernsten Willen, zu einer Einigung zu kommen, geführt wurden, blieben schließlich wenige Punkte übrig, die die Arbeitgeberseite für nicht einigungsfähig gehalten hat.

Keine Einigung konnte über die Dauer des Urlaubs erzielt werden. Hier boten die Arbeitgeber 27 Tage an, die Gewerkschaften forderten weiterhin 30 Tage.

In § 6 Abs. 2 forderten die Arbeitgeber über die Ausnahmen im Geltungsbereich hinaus die Nichtgeltung für Beschäftigte in Maßnahmen, die unter anderen Bedingungen begonnen haben. Durch eine derart weitgehende Öffnung des Geltungsbereiches wäre nicht mehr erkennbar gewesen, wie viele Arbeitnehmer aktuell vom Branchentarifvertrag erfasst werden. Der Tarifvertrag würde damit seine ordnungspolitische Aufgabe verfehlen.

Am Ende der Verhandlung brachte die Arbeitgeberseite eine neue Forderung nach einer ergänzenden Kompensation für zusätzliche Personalkostenbelastungen über den dynamischen Besitzstand hinaus ein. Durch diese sollten abweichende arbeitsvertragliche Regelungen ermöglicht werden.
Die Gewerkschaften haben die Verhandlungen zu diesem Punkt abgelehnt.

Im Interesse der gemeinsamen Zielsetzung wurden die Verhandlungen am 22. Dezember um 16.00 Uhr
unterbrochen. Der Zweckverband wird nun in internen Beratungen den vorliegenden Text bewerten und die noch strittigen Punkte prüfen.

Die Verhandlungen werden am 19.2.2007 voraussichtlich in Hannover fortgesetzt. Kommt es dann zu einem Abschluss, werden Arbeitgeber und Gewerkschaften alle Anstrengungen unternehmen, um eine Allgemeinverbindlichkeit auf politischer Ebene zu erreichen. Diese ist dann auch Voraussetzung für das Wirksamwerden des Branchentarifvertrages.

Beide Seiten halten an ihrem Ziel fest, für die gesamte Weiterbildungsbranche einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag abzuschließen, um die Qualität zu sichern und zu verbessern sowie den Lohnverfall aufzuhalten.

Eure Gewerkschaft ver.di


Quelle: Tarif aktuell 1/2007, Branchentarifvertrag Weiterbildung

Sie können das Tarifinfo hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.01.2007