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Erstreiktes Wissen

Für die Weiterbildungsexpertin bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Mechthild Bayer, steht fest: „Weiterbildung muss in Zukunft eine Kernaufgabe der Tarifpolitik werden". Erhalt und Ausbau der beruflichen Qualifikation entscheide immer mehr über Arbeitsplatzsicherheit, Einkommen und Aufstiegschancen. Dabei gibt sich die Gewerkschafterin aber nicht der Illusion hin, dass eine neue Weiterbildungskultur allein durch tarifvertragliche Regelungen erreicht werden könnte. „Hier sind alle gefordert: die Tarifparteien, die Unternehmen selbst, aber auch der Staat als Gesetzgeber.“

Dabei ist es für Arbeitnehmer noch lange nicht selbstverständlich, einen Rechstanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen zu haben. Nach Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) und der Universität Duisburg gibt es bisher in nur etwa fünf Prozent aller deutschen Unternehmen, die Weiterbildung betreiben, entsprechende tarifliche Regelungen. Rechne man Betriebsvereinbarungen, Einzelverträge und informelle Absprachen hinzu, so hätten rund 29 Prozent eine verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung betrieblicher Weiterbildung geschaffen.

Quelle: Berliner Tagesspiegel vom 10. 12. 2006

Sie können den Vollständigen Artikel auf dem Homepage des Berliner Tagesspiegel nachlesen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.12.2006