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Berufsrückkehrerinnen sind fit und motiviert für den Wiedereinstieg

Frauen, die wegen Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, sind für einen Wiedereinstieg in das Berufsleben motiviert und ausgezeichnet qualifiziert. Das ist das Ergebnis einer Kundenbefragung, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor einigen Wochen durchgeführt hat und deren Auswertung jetzt vorliegt. Die Befragung war so angelegt, dass die Ergebnisse für die bundesweit etwa 72.000 Frauen repräsentativ sind, die sich bei den Agenturen für Arbeit für eine Rückkehr in den Beruf gemeldet haben. Insgesamt wurden 1.000 Frauen befragt.

Berufstätigkeit und Familienphasen sind heutzutage gleichrangige Ziele. Dabei streben Frauen meist an, nach einer Familienphase als Teilzeitbeschäftigte direkt wieder in den Beruf zurückzukehren. Mehr als die Hälfte der Berufsrückkehrerinnen hat die Berufstätigkeit lediglich für maximal drei Jahre unterbrochen. Bemerkenswert ist der Qualifikationsstand der Berufsrückkehrerinnen. 61,2 Prozent von ihnen besitzen eine betriebliche Ausbildung, 11,9 Prozent haben einen Hochschulabschluss. 13,8 Prozent können eine schulische Ausbildung vorweisen und lediglich 13,1 Prozent haben keinen Abschluss.

Berufliche Weiterqualifizierung ist für Berufsrückkehrerinnen ein wichtiges Thema. Ein Drittel von ihnen hat schon während der Familienphase zusätzliche Kenntnisse erworben, fast 61 Prozent der Befragten sind grundsätzlich bereit, sich an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen finanziell zu beteiligen.

Vor allem für Arbeitgeber und vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels ist darüber hinaus interessant, dass sich die Berufsrückkehrerinnen in einem für den Arbeitsmarkt günstigen Alter befinden – 78 Prozent sind unter 40 Jahre alt, fast 26 Prozent sogar unter 30 Jahre.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in allen Agenturen für Arbeit bieten Interessierten ein umfangreiches Informationsangebot für eine Rückkehr in den Beruf an. Arbeitgeber können in allen Agenturen ein spezielles Beratungsangebot nutzen.

Quelle: Presse Info 059 der BA vom 21/08/2006

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.08.2006