Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Behindertenbeauftragte widerspricht Vorstandsvorsitzendem der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise

Karin Evers-Meyer: "Die Erstausbildung junger Menschen mit Lernbehinderung ist kein Gnadenakt, der sich nach der jeweiligen Kassenlage richten kann. Wer die Ausbildungsförderung für behinderte Menschen mit falschen Zahlen öffentlich kompromittiert, schadet denjenigen, die es ohnehin schwerer haben als andere, eine Arbeit zu finden."

In einem Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit wirft die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), dem Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise vor, mit unrichtigen Zahlen die Förderung von Integration behinderter Menschen am Arbeitsmarkt in der Öffentlichkeit zu kompromittieren. In einem Zeitungsinterview vom 7. August 2006 in der WELT hatte Weise mit Blick auf die Ausbildung behinderter Jugendlicher in Berufsbildungswerken gesagt: "Das kostet 120.000 Euro, die wenigsten finden aber hinterher einen Job."

Nach Informationen der Beauftragten würden die Kosten einer dreijährigen Ausbildung mit Internatsunterbringung lediglich zwischen 82.000 Euro und 105.000 Euro liegen, je nach dem gewählten Berufsfeld. Die reinen Ausbildungskosten ohne Unterbringung lägen mit 42.000 Euro bis 61.000 Euro noch weiter darunter. In den vielen Fällen, in denen die Ausbildung nur zwei Jahre dauert, würden sich die Maßnahmekosten sogar auf 28.000 Euro bis 41.000 Euro reduzieren.

Völlig falsch sei nach Auffassung von Karin Evers-Meyer auch, dass nur die wenigsten nach der Ausbildung einen Job finden würden. "Nach meinen Informationen, die inzwischen auch von der BA bestätigt wurden, finden knapp 50 Prozent der Jugendlichen nach einer Ausbildung im Berufsbildungswerk eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung", so die Beauftragte.

Nach Ansicht von Karin Evers-Meyer schafften die Äußerungen von Herrn Weise nicht nur ein falsches Bild in der Öffentlichkeit, sondern würden grundsätzlich in eine Richtung zeigen, die der Behindertenpolitik der Bundesregierung widerspricht. "Natürlich unterstütze ich die Bemühungen der BA, Einsparpotentiale zu erschließen und Effizienzreserven zu mobilisieren. Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Zahlen ist es jedoch nicht hinnehmbar, wenn im Rahmen der Diskussion um die berufliche Integration junger, lernbehinderter Menschen der Eindruck erweckt wird, die Ausbildungsfinanzierung sei von vornherein eine Fehlinvestition und in der heutigen, angespannten finanziellen Situation nicht mehr tragbar."

Die Beauftragte sieht in der Ausbildungsförderung für behinderte Jugendliche eine schwie¬rige und im Einzelfall auch kostenintensive Aufgabe. "Diese Förderung ist jedoch kein Gnadenakt, der sich nach der jeweiligen Kassenlage richten kann. Der Nachteilsausgleich für behinderte Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Pflichtaufgabe. Ausbildungsunterstützung ermöglicht lernbehinderten Menschen eine berufliche Zukunft. Sie werden so, im Gegensatz zu nicht behinderten Jugendlichen, überhaupt erst in die Lage versetzt, ein eigenständiges Leben zu führen und als ausgebildete Fachkräfte einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Diese Eigenständigkeit unterstütze die Bundesregierung seit Jahren mit einem behindertenpolitischen Paradigmenwechsel, weg vom Fürsorgeprinzip, hin zum Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. "Ich hoffe sehr, dass Herr Weise mit seinen Äußerungen diese Entwicklung nicht wieder umkehren will", so Evers-Meyer abschließend.

Quelle: Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung vom 10. August 2006

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.09.2020