Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Bildungsgutscheine in der beruflichen Weiterbildung: Zwischen Qualitätssteigerung und Angebotsreduzierung

„Die Einführung von Bildungsgutscheinen stellt eine Kehrtwende in der aktiven Arbeitsmarktpolitik dar - von der Qualifizierungsoffensive zur vermittlungsorientierten Förderung. Sollen Bildungsgutscheine als alternatives Finanzierungsmodell in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung eine effiziente Steuerungsfunktion entwickeln, müssen die Rahmenbedingungen stimmen.“ Dies erklärte Prof. Dr. Reinhold Weiß, stellvertretender Präsident und Forschungsdirektor des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf der BIBB-Fachtagung „Bildungsgutscheine zwischen Quantität und Qualität“. Anlass des Workshops war der Abschluss des BIBB-Forschungsprojekts „Bildungsgutscheine in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung: Erfahrungen und Auswirkungen“.

Rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung, Politik und beruflicher Weiterbildungspraxis diskutierten in Bonn das Für und Wider des 2003 eingeführten Bildungsgutscheins. Neben dem BIBB präsentierten Dr. Hilmar Schneider, Direktor Arbeitsmarktpolitik am Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), sowie Dr. Thomar Kruppe vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema Bildungsgutschein.

Welche Erkenntnisse und Erfahrungen liegen nach dreieinhalb Jahren vor? Fazit der Studien und Analysen:
  • Die Weiterbildung von Arbeitslosen erfolgt seit der Einführung der Bildungsgutscheine sehr viel zielgerichteter.

  • BIBB-Befragungen bei Bildungsanbietern und Bildungsberatern zeigen, dass die Einführung der Bildungsgutscheine dazu beigetragen hat, die systematische Qualitätssicherung rund um den Prozess der Dienstleistung „Weiterbildung“ zu verstärken. Diese Erkenntnis wird auch dadurch befördert, dass nur noch zertifizierte Bildungsanbieter Bildungsgutscheine einlösen dürfen.

  • Jedoch: Seit Einführung der Bildungsgutscheine ist das Ausmaß der geförderten Weiterbildung massiv zurückgegangen, die Angebotsvielfalt stark eingeschränkt. Hintergrund: Bildungsgutscheine werden ausgegeben, wenn die betreffenden Personen entsprechend gute Voraussetzungen erfüllen. Laut Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen 70 % der Teilnehmenden nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme wieder in Beschäftigung einmünden. Nach Angaben der BA-Vertreterin Martina Barton-Ziemann sei die Talsohle aber inzwischen durchschritten und seit Anfang dieses Jahres steige die Zahl der ausgegebenen Bildungsgutscheine wieder.

  • Bestimmte Zielgruppen kommen seit Einführung des Bildungsgutscheins nicht mehr oder nur noch sehr viel schwerer in den Genuss geförderter Weiterbildung. Dies betrifft insbesondere Berufsrückkehrerinnen, ältere Arbeitslose sowie Personen mit niedriger oder fehlender beruflicher Qualifikation.

  • Über ähnliche Parallelen und vielfältige Erfahrungen in anderen europäischen Ländern berichtete aus internationaler Sicht Dr. Andre Schläfli vom Schweizerischen Verband für Weiterbildung.

  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung bestimmter Personengruppen kann alternativ auch über andere Programme erfolgen. Vorgestellt wurde zum Beispiel der auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen entwickelte so genannte „Bildungsscheck“, der seit Beginn dieses Jahres zum Einsatz kommt und dessen System Ähnlichkeiten mit dem des Bildungsgutscheins aufweist.

Die Dokumentation der BIBB-Fachtagung „Bildungsgutscheine: Zwischen Quantität und Qualität“ können sie auf der Homepage des Bundesinstitut für Berufsbildung herunterladen.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 21/2006 (30.06.2006) des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.06.2006