Tarifinformationen

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inab Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft GmbH: Neue Tarifverträge ab Januar 2006!



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neuen Tarifverträge sind unter Dach unter Fach. Nach schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen über das „Kleingedruckte“ haben sich Arbeitgeber und ver.di über den Wortlaut eines neuen Manteltarifvertrages und erstmalig eines Tarifvertrages zur Arbeitszeitflexibilisierung verständigt. Die Vertragstexte setzen die im Juni vereinbarten Eckpunkte 1:1 um.

Der neue Manteltarifvertrag bringt deutliche Verbesserungen:
  • Einführung der 39-Stunden-Woche in Ost und West (keine Arbeitszeitverlängerung für KollegInnen, die individuell eine kürzere Arbeitszeit vereinbart haben)
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • längere Kündigungsfristen
  • großzügigere Regelungen bei Arbeitsverhinderung bzw. zur Arbeitsbefreiung
  • Fahrtkostenerstattung und Reisekostenregelung bei Dienstreisen
  • kostenlose Arbeitskleidung
  • Einführung eines Mankogeldes

Der Tarifvertrag zur Arbeitszeitflexibilisierung verfolgt folgende Ziele:
  • Arbeitnehmer/innen können im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Zeitguthaben ansammeln und so mehr Zeitsouveränität erhalten,
  • gleichzeitig sollen Mehr- und Überstundenarbeit weitgehend verhindert oder flexibel ausgeglichen werden und damit
  • betrieblichen Schwankungen bei der Beschäftigung Rechnung getragen werden und
  • Arbeitnehmer/innen soll die Möglichkeit eröffnet werden, Blockfreizeit-Guthaben auch für umfassende persönliche Qualifizierungen einzusetzen.
Konkret:
  • Auf Anordnung des Arbeitgebers darf mit Zustimmung des Betriebsrates von der wöchentlichen Sollarbeitszeit (= 39 Std. ab 01.01.06) um bis zu 10% abgewichen werden. Aufgrund individueller Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber kann die wöchentliche Sollarbeitszeit auf bis zu 48 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten verlängert werden oder um maximal 20% verkürzt werden. Zeitguthaben oder Zeitschuld ist die Folge.
  • Es werden Arbeitszeit- und Langzeitkonten eingerichtet. Das Arbeitszeitkonto, das eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten (=Abrechnungszeitraum) hat, darf ein höchstmögliches Zeitguthaben von 250 Stunden und eine höchstzulässige Zeitschuld von 150 Stunden aufweisen. Im Abrechnungszeitpunkt vorhandene Gutstunden werden auf das Langzeitkonto übertragen oder auf Wunsch des/der Arbeitnehmer/in im Folgemonat durch Freizeit abgegolten. Zeitguthaben ab 150 Stunden sind hierbei mit einem Zuschlag von 50% und Zeitguthaben ab 200 Stunden mit einem Zuschlag von 75% zu versehen. Im Abrechnungszeitpunkt vorhandene Minusstunden werden auf maximal 10% der jährlichen Sollarbeitszeit reduziert und in den nächsten Abrechnungszeitraum übernommen.
  • Auf dem Langzeitkonto, das eine unbegrenzte Laufzeit hat, kann ein höchstmögliches Zeitguthaben von 9/12 der jährlichen Sollarbeitszeit angesammelt werden. Diese Gutstunden können für eine Blockfreizeit verwendet werden. Der Arbeitgeber hat der Blockfreizeit entsprechend den Wünschen des/der Arbeitnehmer/in zu billigen, soweit dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Blockfreizeit kann für Bildung und Weiterbildung genutzt werden. Jeder anderen Verwendungsmöglichkeit steht nichts entgegen.
  • Sämtliche Zeitguthaben werden insolvenzgeschützt.
  • Für Teilzeitbeschäftigte gilt dieser Tarifvertrag entsprechend, wobei die jeweiligen Werte und Regeln zu Arbeitszeitvolumen und –kontingenten anteilig gemäß der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung anzupassen sind. Auf Teilzeitbeschäftigte, die wegen anderer Verpflichtungen auf die Vereinbarung fester Arbeitszeiten angewiesen sind, ist dieser Tarifvertrag nicht anwendbar.
  • Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer/innen des bfw-Ost, des bfw-West und der inab.

Mit diesem Tarifvertrag, insbesondere der Einführung von Langzeitkonten, betreten wir im bfw-Konzern tarifpolitisches Neuland. Er eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, auf Schwankungen des Arbeitsvolumens kurzfristig reagieren zu können. Allerdings nur im Einvernehmen mit den Arbeitnehmer/innen bzw. dem zuständigen Betriebsrat. Insofern werden die Arbeitnehmer/innen gerade nicht zur „Manövriermasse“ vermeintlicher ökonomischer Zwänge. Sie gewinnen vielmehr größeren Einfluss auf die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, also mehr Zeitsouveränität. Und last not least schafft dieser Tarifvertrag durch die Einführung von Arbeitszeitkonten ein Instrument, um alle Mehrarbeitsstunden zu dokumentieren. Gute Voraussetzungen für seine allseitige Akzeptanz.

Beide Tarifverträge beweisen, dass wir etwas bewegen können. Werden wir mehr, bewegen wir mehr!

Eure Gewerkschaft ver.di


Quelle: Tarif aktuell 1/2006, ver.di Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung

Sie können das aktuelle Flugblatt hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.01.2006