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Sonderprogramm zur Stärkung der Qualifikation der Personengruppe der Geringqualifizierten und Älteren

Bundesagentur für Arbeit (BA) beschließt Freigabe der Mittel für Weiterbildung

Die BA will mit dem Programm eine klare Trennung zwischen „zwischen den rein wirkungsorientiert eingesetzten Mitteln und dem auch sozial- und bildungspolitisch motivierten Programm“ für Ältere durchführen. Demnach dürften Vorgaben wie eine 70% Eingliederungsquote, die bei Bildungsgutscheinen üblich ist, hier nicht zum Tragen kommen. Zudem will sie „einen großen Spielraum bei der konkreten Umsetzung in den Agenturen, um die dezentrale Verantwortung innerhalb der Entscheidungsspielräume nicht einzuengen.“ Für den Erfolg oder Misserfolg des Programms sind damit die Agenturen vor Ort verantwortlich.

Als wichtigste Zielgruppe nennt die BA nach ihrem neuen Einteilungsmuster für Erwerbslose die „Betreuungskunden“, die nach der ihrer Einteilung eigentlich keine Förderung in Weiterbildungsmaßnahmen erhält. Die Beratungsunterlage führt dazu aus:

„Als Hauptstoßrichtung sollen Integrationsfortschritte bei geringqualifizierten Arbeitslosen mit sehr geringen Chancen auf Integration erzielt werden. Davon ist auch die Zielgruppe der Älteren ab 50 umfasst und Personen mit Migrationshintergrund. Um die Mittel möglichst zielgerichtet einzusetzen, sollen Arbeitslose unterstützt werden, deren Aussicht auf Arbeit vorrangig durch externe Rahmenbedingungen beeinträchtigt wird und nicht durch eigene Einstellung und Motivation. Dies sind Betreuungskunden insbesondere ohne Ausbildung mit Handlungsbedarf bei Fähigkeiten und Qualifikation sowie im spezifischen Arbeitsmarkt. In das Programm WeGebAU sollen auch Arbeitslose mit den genannten Merkmalen, die nicht Arbeitslosengeld I beziehen, einbezogen werden.“

Weiter soll das Programm als „Anschubfinanzierung für die Weiterbildung vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen von älteren und geringqualifizierten Beschäftigten insbesondere ohne Ausbildung fungieren.“ Die Verantwortung liege hier aber bei den Betrieben und Arbeitnehmern. Wie diese Förderung konkret aussehen soll, bleibt abzuwarten.

Ausgestaltung des Programms

Die Agenturen vor Ort haben die Aufgabe, „das Programm in Abstimmung mit den Verwaltungsausschüssen unter Einbeziehung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auszugestalten.“ Als Maßnahmearten kommen in Frage:

“Unterstützung geringqualifizierter Betreuungskunden:
  • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen (§ 421i SGB III)
  • Förderung beruflicher Weiterbildung (§ 77 SGB III)
  • betriebliche Trainingsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Beschäftigte Ältere und Geringqualifizierte:
  • Förderung beruflicher Weiterbildung (§ 417 (1) SGB III, Erwerb von Zusatzqualifikationen) bei Migranten kombiniert mit Verbesserung der Deutschkenntnisse
  • Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zur Weiterbildung in Betrieben (§235c SGB III)
  • Weiterbildungsförderung nach § 77 Abs. 2 SGB III"

Das Programm ist insgesamt mit 200 Millionen Euro ausgestattet und soll rund 50000 Personen einbeziehen. Die BA geht von einem Kostensatz von 700 Euro je Teilnehmer und Monat aus. Umgerechnet bedeutet dass eine durchschnittliche Maßnahmendauer von 6 Monaten. Die BA betont, hier gehe es um „Qualität vor Schnelligkeit“. Aus diesem Grunde seien Mittel auch in 2007 übertragbar.

Dem Arbeitsvermittler vor Ort werden dabei folgende Leitlinien vorgegeben:

„Zugehörigkeit zur Zielgruppe: Gehört die betreffende Person einer der definierten Zielgruppen an?

Passgenauigkeit: Besteht ein konkretes Problem, das durch ein entsprechendes Produkt reduziert oder beseitigt werden kann?

Wirtschaftlichkeit: Erfolgt der Produkteinsatz unter Wirtschaftlichkeitserwägungen?"


Auch bei diesem Programm sollen die „Einkaufsorganisationen“ der BA die Agenturen vor Ort unterstützen. Nach der bisherigen Erfahrung wird diese Unterstützung den frühzeitig Beginn der Maßnahmen nicht fördern, wie die BA meint. Es wird regional vernünftige Lösungen eher behindern. Bleibt zu hoffen, dass die Agenturen das Programm vor Ort selbstbewusst und schnell umsetzen.

Beratungsunterlage 199/2005 des Verwaltungsrates der BA vom 22. Dezember 2005

Eigenbericht Netzwerk-Weiterbildung

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024