Tarifinformationen

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Neuer Firmentarifvertrag bei der SRH Berufliche Rehabilitation gGmbH



Ergebnis nach 40-stündigem Schlichtungs-Marathon liegt vor

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Schlichtung hat bis zum 30. September 2005 um 04.00 Uhr gedauert.

Nun liegt ein Ergebnis vor, über das die Gremien entscheiden müssen. Unsere Tarifkommission hat es bereits ausführlich gewertet und will es mit den Mitgliedern von ver.di und GEW diskutieren.

Wir wollen kurz die Highlights vorstellen:
  1. Der neue Tarifvertrag soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
  2. Die Überleitung der Gehälter erfolgt zu diesem Zeitpunkt in eine neue Gehaltstabelle, die den Besitzstand aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert.
  3. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden im Jahrsdurchschnitt; es besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeitkonto.
  4. Die Verteilung der Arbeitszeit in der Ausbildung ist nach unseren Vorstellungen (siehe Tarifinfo Nr. 11) durchgesetzt worden.
  5. Die Schicht- und Zeitzuschläge sind im wesentlichen erhalten geblieben. An den Überstundenzuschlägen hat sich die Höhe (für Beschäftigte in den VG 1 – 9 auf 30% und für Beschäftigten in den VG 10 – 15 auf 10%) verändert.
  6. Das 13. Gehalt ist in eine „Jahrssonderzahlung“ umgewandelt worden. Die setzt sich aus einem Festbetrag von 1.300 € für alle und einen variablen Bestandteil zusammen, der sich am Jahresüberschuss des Unternehmens orientiert. Letzterer soll erstmals im Juli 2007 möglich sein.
  7. Der Jahresurlaub richtet sich auch künftig nach dem Lebensalter und steigt von 26 Urlaubstagen bis zum 30. Lebensjahr auf 28 Arbeitstage bis zum 40. Lebensjahr; nach dem 40. Lebensjahr beträgt er für alle sechs Wochen. Der Sonderurlaub für Nachtschicht und Wechselschicht ist unverändert geblieben.
  8. Die Kündigungsfristen sind den gesetzlichen Bestimmungen angepasst worden. Die Unkündbarkeit ist für alle Beschäftigten, die unter die Nachwirkung des alten Tarifvertrags fielen, erhaltengeblieben.
  9. Die nächsten regelmäßigen Gehaltssteigerungen finden zum 1. Oktober 2008 im Rahmen der neuen Vergütungstabelle statt.
  10. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt bis zur Dauer von 26 Wochen durch einen Zuschuss zum Krankengeld; für Beschäftigte, die unter die Nachwirkung des alten Tarifvertrags fielen, gibt es sogar einen Netto-Ausgleich.
  11. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2008. Innerhalb dieser Lautzeit sollen bis Mitte nächsten Jahres noch die neuen Eingruppierungsmerkmale verhandelt und vereinbart werden.

Das Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen ist ein umfangreicher und schwieriger Kompromiss, der viele Veränderungen nach sich gebracht hat.

Eines unserer wichtigsten Ziele haben wir erreicht: Alt- und Neuverträgler haben nun wieder gemeinsame tarifvertragliche Arbeitsbedingungen.

Bis Ende dieser Woche läuft die Erklärungsfrist zur Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs.

Sollte ein Tarifvertrag zustande kommen, wäre auch der Weg für die Fortsetzung der Verhandlungen Zukunftssicherung bis Ende 2006 frei.

Eure ver.di/GEW-Tarifkommission

Tarifinfo Nr. 12
Heidelberg, den 4. Oktober 2005

Sie können das oben wiedergegebene Flugblatt hier als doc-Datei herunterladen.

Den vollständigen Tarifvertrag können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.10.2005